Schulbau-Richtlinie Gliederung 1 Anwendungsbereich 2 Anforderungen an Bauteile 3 Rettungswege 4 Treppen – Geländer – Umwehrungen 5 Türen 6 Rauchableitung 7 Blitzschutzanlagen MUSS!!! 8 Sicherheitsbeleuchtung MUSS!!! 9 Alarmierungsanlagen MUSS!!! 11 Sicherheitsstromversorgung MUSS!!! 11 Feuerwehrplan – Brandschutzordnung MUSS!!!
Berufsbildende Schulen Schulbau-Richtlinie 1 Anwendungsbereich Allgemeinbildende + Berufsbildende Schulen nicht reine Erwachsenenbildung Grund-, Gemeinschafts-, Förderzentren Gymnasien, Berufsschulen … private + öffentliche Schulträger
2.1 Tragende / aussteifende Bauteile Schulbau-Richtlinie 2 Anforderungen an Bauteile 2.1 Tragende / aussteifende Bauteile < 7 m Höhe Geb.-Klasse 3 > 7 m Höhe Geb.-Klasse 5 7 – 13 m und Geschossfläche o. Abschnitte < 400 m 2: hochfeuerhemmend
2.2 Brandwände Gemäß § 31 LBO jedoch: 60 Meter Schulbau-Richtlinie 2 Anforderungen an Bauteile 2.2 Brandwände Gemäß § 31 LBO jedoch: 60 Meter Öffnungen im Zuge notwendiger Flure: T30 RS > 2,50 m keine Öffnungen in Flurwänden
2.2 Brandwände (2) Schulbau-Richtlinie 2 Anforderungen an Bauteile Bei feuerhemmender / hochfeuerhemmnder Bauweise: hochfeuerhemmende Wände - mit zusätzlicher mechanischer Beanspruchbarkeit Öffnungen im Zuge notwendiger Flure: T30 RS > 2,50 m keine Öffnungen in Flurwänden
2.3 Wände notwendiger Treppenräume Gebäudeklasse 1 + 2: F 30 Schulbau-Richtlinie 2 Anforderungen an Bauteile 2.3 Wände notwendiger Treppenräume Gebäudeklasse 1 + 2: F 30 2.3 Wände / Türen von Hallen Wände = Anforderung Decke (nicht Außenwände) Türen Halle / Treppenraum, Fluren, Aufenthaltsräume: T 30 RS
T 30 RS 2.3 Hallen Türen Halle – Treppenraum Notwendiger Flur Schulbau-Richtlinie 2 Anforderungen an Bauteile 2.3 Hallen Türen Halle – Treppenraum Notwendiger Flur Aufenthaltsraum T 30 RS
3.1 Allgemeine Anforderungen 2 unabhängige Rettungswege Schulbau-Richtlinie 3 Rettungswege 3.1 Allgemeine Anforderungen 2 unabhängige Rettungswege je Unterrichtsraum Außentreppe Rettungsbalkone Terrassen Begehbare Dächer Treppe <<< Flur >>> Treppe
3.2 Rettungswege durch Hallen Schulbau-Richtlinie 3 Rettungswege 3.2 Rettungswege durch Hallen Halle nicht zwischen Treppenraum und Ausgang ins Freie ! 3.3 Notwendige Flure Stichflure < 10 m
3.4 Rettungswegbreiten Mindestbreiten (nutzbar !!!): Schulbau-Richtlinie 3 Rettungswege 3.4 Rettungswegbreiten Flure, Treppen, Ausgänge (Unterrichts-, Aufenthaltsräume): nutzbare Breite > 1,20 m / 200 Pers Mindestbreiten (nutzbar !!!): Raum-Ausgänge 0,9 m Notwendige Flure 1,50 m Treppen 1,20 m
3.4 Rettungswegbreiten Schulbau-Richtlinie 3 Rettungswege nutzbare Breite = keine Einengung durch offen stehende Türen Einbauten Einrichtungen Treppenraum-Eingang = Treppe Treppenraum-Ausgang >= Treppe
max. Breite Treppenlauf 2,4 m Schulbau-Richtlinie 4 Treppen – Geländer max. Breite Treppenlauf 2,4 m Keine Wendeltreppen keine gewendelten Läufe Geländer / Umwehrungen Höhe > 1,10 m
Offenstehende RS-Türen Feststellanlagen Türen in RW Schulbau-Richtlinie 5 Türen Offenstehende RS-Türen Feststellanlagen Türen in RW in Fluchtrichtung 1. RW leicht zu öffnen Türen Fachräume (erhöhte Brandgefahr) in Fluchtrichtung
Entrauchung von Hallen: Schulbau-Richtlinie 6 Rauchableitung Entrauchung von Hallen: Rauchableitungsöffnungen Decke > 1% Grundfläche Außenwand > 2 % freie Öffnungsfläche = aerodynamische Wirksamkeit
Sicherheitsbeleuchtung in Schulbau-Richtlinie 8 Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung in Notwendigen Fluren Hallen mit Rettungswegen Notwendigen Treppenräumen Fensterlosen Aufenthaltsräumen
Hausalarmierung zwecks Evakuierung Auslösung: Schulbau-Richtlinie 9 Alarmierungseinrichtungen Hausalarmierung zwecks Evakuierung Auslösung: an ständig besetzter Stelle Hier auch Alarmierungseinrichtung zur Leitstelle
Sicherheitsstromversorgungs-Anlage Anschluss: Schulbau-Richtlinie 10 Sicherheitsstromvers. Sicherheitsstromversorgungs-Anlage Anschluss: Sicherheitsbeleuchtung Alarmierungseinrichtungen Rauchableitung