Stiftung Phönix Zug für Sozialpsychiatrie

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 Präsentation transkript:

Stiftung Phönix Zug für Sozialpsychiatrie Begleitetes Wohnen Ein Betrieb, zwei Finanzierungsarten: IV-finanziert  BSV KK-finanziert Spitex

Begleitetes Wohnen Phönix Zug Unsere Klienten leiden an den klassischen psychiatrischen Krankheiten wie Schizophrenie und bipolare Erkrankungen/Affektpsychosen. Ein zunehmende Zahl aber hat eine Persönlichkeitsstörung. Borderline-Persönlichkeiten leiden unter einer emotionalen Instabilität. Da ist eine stabile, professionelle Beziehung, wie sie das BW bietet sehr hilfreich, bedeutet aber für die Pflegefachperson aber eine grosse Herausforderung.

Unsere Klientinnen und Klienten Unser Angebot wird aktuell vor allem vom Menschen mittleren Alters genutzt. Jährlich haben wir ca. 6-8 Neueintritte, diese sind meist zwischen 30 und 40 Jahre alt. Das höhere Durchschnittsalter ergibt sich durch die lange Begleitdauer. Über die Hälfte sind länger als 5 Jahre im BW. Vor allem WG-Bewohner und Bewohnerinnen bleiben uns eher länger erhalten.

Begleitetes Wohnen Stiftung Phönix Zug Deutlich mehr Frauen als Männer nehmen unsere Betreuung in Anspruch. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Allerdings scheinen Frauen eher auf die gute Wirkung einer Beziehung zu vertrauen als Männer. Vielleicht haben Männer auch eher privat Frauen, die sich um sie kümmern.

Aufnahmekriterien nach Bereichen BSV IV-Rente vorhanden (EL-BezügerInnen) Psychisches Leiden Psychische Behinderung Krankenkasse KK-Grundversichert Bedarfsabklärung Ärztlicher Auftrag für 3-6 Monate Psychiatrische Diagnose Als Behindertenbetrieb dürfen wir uns grundsätzlich nur um Menschen, die eine IV-Rente haben und noch nicht AHV beziehen aufnehmen. Die Kosten werden als Ergänzungsleistungen von der Ausgleichskasse zurück erstattet. Allerdings muss der Klient dazu EL-berechtigt sein. Ist das nicht der Fall können wir die Betreuung (nun Pflege genannt) über die Krankenkasse abrechnen.

Auftrag der Leistungsträger BSV Ermöglicht selbständiges Wohnen Vermeidung eines stationären Aufenthalts (BSV) Krankenkasse / Spitex A) Abklärung und Beratung des Patienten und des Umfeldes A) Planung notwendiger Massnahmen im Umgang mit Krankheitssymptomen B) Umsetzung der ärztliche Therapie im Alltag B) Einüben von Bewältigungsstrategien B) Anleitung im Umgang mit Angst, Aggressionen und Wahnvorstellungen B) Unterstützung in Krisensituationen B) Vermeidung akuter Selbst- oder Fremdgefährdung C) Unterstützung der Alltagsbewältigung C) Erarbeitung einer Tagesstruktur C) Förderung sozialer Kontakte (KLV) Die (Haupt-)Leistungsträger geben den Leistungserbringern eine bestimmten Auftrag. Das BSV verlangt, dass selbständiges Wohnen ermöglicht und ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. Grösser ist der Katalog an Dingen, die wir nicht machen dürfen. Wir dürfen keine Haushalthilfe, keine pflegerische Verrichtungen, keine therapeutischen Massnahmen und kein administrative Hilfe erbringen. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV gibt vor, was wir im Tarif A, B und C anbieten dürfen. Auch hier dürfen wir nicht auf jedes Bedürfnis des Klienten eingehen. Es darf nur angeboten werden was unmittelbar mit der psychischen Erkrankung im Zusammenhang steht.

Betreuungsangebot Stiftung Phönix BSV 1 Besuch pro Woche 1 – ½ Std. Dauer In Krisen auch mehr und in unbeschwerten Phasen weniger Max. 4 Std. pro Woche 160 Std. im Jahr Krankenkasse 1 – 2 Besuche pro Woche Dauer 1 -2 Std. Basierend auf der Bedarfsplanung für 3- 6 Monate Begrenzt sind auch die Zeitvolumen, die wir in die Betreuung investieren dürfen. Oft wünschen sich die begleiteten Personen zu Anfang mehr. Meist wird es ihnen dann aber zu viel. Es ist erstaunlich, wie viel Stabilität nur durch eine Stunde pro Woche erreicht werden kann. Wahrscheinlich beruhigt schon die Aussicht, dass ein Problem innerhalb einer Woche besprochen werden kann.

Kosten BSV Krankenkasse Tarif Fr. 25.00 pro Std. plus 3 Std. Administration Wird vollumfänglich von der Ausgleichskasse zurückerstattet, wenn EL-berechtigt Krankenkasse KK-Tarif Selbstkostenanteil 10% Es wird nur die reine Betreuungszeit in Rechnung gestellt. Ca. Fr. 50.– pro Mt. Die Kosten unterscheiden sich für BSV und Spitex-Klienten. Unterm Strich zahlt ein IV-Rentner mit EL gar nichts. Spitex-Klienten bezahlen 10% Selbstkostenanteil.

Begleitetes Wohnen Das Team BW besteht ausschliesslich aus Psychiatrie-Pflegefachpersonen HF. Sie arbeiten im Stundenlohn mit Pensen von 30-60%. Doris Betschart, Petra Coenen, Fredy Widmer, Hermina Michel, Etienne Bühler

Begleitetes Wohnen Wir behandeln Spitex-Klientinnen und Klienten grundsätzlich gleich wie IV-Klientinnen und Klienten Persönliche Bezugsperson aus dem Team bei Ferienabwesenheit eine bestimmte zweite Person Personzentriert: Bedürfnisse des Klienten stehen im Zentrum. Wir helfen ihm, seine Ziele zu erreichen. Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstwirksamkeit Wir versuchen den Klientinnen und Klienten eine vertrauensvolle stabile Beziehung zu bieten. Das fordert von uns ein gutes Mass an Nähe und Abgrenzung. Obwohl es uns freut, als sehr hilfreich erlebt zu werden, möchten wir eine Abhängigkeit vermeiden und bei den Klientinnen und Klienten das Selbstvertrauen stärken, damit, wenn’s passt, sie auch wieder ohne uns funktionieren können.

Zusätzliche Infos Es gibt private Anbieter im Kanton Zug Wegzeiten und Kilometerspesen können nicht verrechnet werden. Es kann nur die Nettostunde verrechnet werden. Während Klinikaufenthalten sind Besuche nur beschränkt möglich. KK zahlt nicht beides. Bei IV-Klienten ist die Begleitung auch während eines Klinikaufenthaltes möglich. Erhält jemand Hilflosenentschädigung entfällt der Beitrag des BSV und wir müssen den Klientenbeitrag um Fr. 43.– erhöhen. Wir versuchen den Klientinnen und Klienten eine vertrauensvolle stabile Beziehung zu bieten. Das fordert von uns ein gutes Mass an Nähe und Abgrenzung. Obwohl es uns freut, als sehr hilfreich erlebt zu werden, möchten wir eine Abhängigkeit vermeiden und bei den Klientinnen und Klienten das Selbstvertrauen stärken, damit, wenn’s passt, sie auch wieder ohne uns funktionieren können.