Einführung in das Staatshaftungsrecht

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 Präsentation transkript:

Einführung in das Staatshaftungsrecht Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele 18/11/18

Staatshaftungsrecht A. Einführung Staatshaftungsrecht gilt als eher unbeliebt. Grund (vermutlich): Es fehlt an einer umfassenden Kodifikation. Dadurch wirkt das gesamte Gebiet eher unsystematisch und komplex. Das stimmt auch, aber: Einige Grundsätze beherrschen das gesamte Gebiet. Und mit diesen und der Kenntnis einiger Leitentscheidungen lassen sich jedenfalls die klausurtypischen Probleme ansprechend lösen. Aber: Ohne diese Kenntnisse lässt sich das Gebiet auch mit besonderen juristischen Fähigkeiten nicht bewältigen. Auf Lücke zu lernen ist also außerordentlich gefährlich. Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele 18/11/18

Staatshaftungsrecht B. Klausurkonstellationen Wie kann Ihnen das Staatshaftungsrecht in der Klausur begegnen? Reine Haftungsklausur (selten). Zusatzfrage im allgemeinen Verwaltungsrecht. Schädigungen durch einen rechtswidrigen VA oder sonstiges Handeln (Stichwort: Vollzugs-FBA, aber auch Amtshaftung, enteignungsgleicher Eingriff, allgemeiner FBA, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch). Schädigungen durch einen rechtmäßigen VA oder sonstiges Handeln (Stichwort: enteignender Eingriff, allgemeiner Aufopferungsanspruch. Haftung im Vertragsverhältnis (Stichwort: Verwahrung, GoA, Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen) Enteignungsentschädigung (selten). Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele 18/11/18

Staatshaftungsrecht Zusatzfrage im Polizeirecht. FBA (Einweisungsfälle). Haftung nach rechtswidriger Polizeimaßnahme. Ansprüche des in Anspruch genommenen Nichtstörers. Europarechtliche Klausur. Entweder: reine Haftungsklausur (selten). Haftungsrechtliche Zusatzfrage (Stichwort: Fehlerhafte Richtlinienumsetzung). Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele 18/11/18

Staatshaftungsrecht C. Haftungsinstitute Welche Haftungsinstitute müssen Ihnen bekannt sein? Der Amtshaftungsanspruch. Hier werden durchaus vertiefte Kenntnisse verlangt. Die Haftung aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis. Hier geht es eher um Grundkenntnisse, vor allem die angemessene Übertragung zivilrechtlicher Grundsätze. Die Haftung wegen Eigentumsbeeinträchtigungen. Vor allem: Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung und enteignungsgleicher und enteignender Eingriff. Selten: Enteignungsentschädigung. Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele 18/11/18

Staatshaftungsrecht D. Prozessuale Einkleidung Der allgemeine Aufopferungsanspruch (Impffälle). Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch. Der Folgenbeseitigungsanspruch. Vor allem im Polizeirecht. Europarechtlicher Haftungsanspruch. Hier werden mittlerweile nicht mehr nur Grundkenntnisse verlangt. Europarechtliche Haftung der Union und der MS. D. Prozessuale Einkleidung Anfechtungsklage in Verbindung mit dem Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch. Allgemeine Leistungsklage. Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele 18/11/18