Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren Zielsetzungen der bau- und raumordnungs-rechtlichen Steuerung des Einzelhandels Dr. Johannes.

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Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren Zielsetzungen der bau- und raumordnungs-rechtlichen Steuerung des Einzelhandels Dr. Johannes Dreier Veranstaltung im Rahmen der Baukultur Schwarzwald im Regierungspräsidium Freiburg 25. Februar 2016 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

Warum ein Vortrag zur rechtlichen Steuerung? Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Warum ein Vortrag zur rechtlichen Steuerung? Die architektonische Gestaltung ist im Kontext der rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen zu sehen. Die rechtlichen Zielsetzungen decken sich mit zentralen Zielen der Initiative Baukultur Schwarzwald. Folie 2, 18.11.2018 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

Was unterfällt dem Baurecht, was (auch) der Raumordnung? Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Was unterfällt dem Baurecht, was (auch) der Raumordnung? Für alle Bauvorhaben gilt das Baurecht. Der Raumordnung unterfallen nur großflächige Einzelhandelsprojekte.  Unterhalb von 800 qm Verkaufsfläche gilt das Raumordnungsrecht mangels Raumbedeutsamkeit eines solchen Handelsgeschäfts nicht, soweit nicht eine Zusammenschau mit anderen Geschäften oder eine Sonderbetrachtung geboten ist. Folie 3, 18.11.2018

Was will die Raumordnung? Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Was will die Raumordnung? Attraktive, lebendige Ortskerne – keine Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“ Ausreichende Nahversorgung auch in den ländlichen Räumen Verkehrsvermeidung durch Ausrichtung der Versor-gungsinfrastruktur an den zentralen Orten und am ÖPNV Folie 4, 18.11.2018 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Folie 5, 18.11.2018

Auf welche Weise steuert die Raumordnung den Einzelhandel? Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Auf welche Weise steuert die Raumordnung den Einzelhandel? Plansätze im Landesentwicklungsplan und in den Regionalplänen des RVSO und des RVSBH Integrationsgebot Konzentrationsgebot Beeinträchtigungsverbot(e) Kongruenzgebot ÖPNV-Anbindung Wichtige ergänzende Vorgaben Baurecht (BauGB, BauNVO) Einzelhandelserlass Folie 6, 18.11.2018 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Integrationsgebot „Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Für nicht zentren-relevante Warensortimente kommen auch städtebauliche Randlagen in Frage.“ Im Focus stehen Ortskerne und zentrale Versorgungs-bereiche, aber auch andere Lagen können integriert sein, wenn sie einen hohen Anteil an Wohnflächen aufweisen. Folie 7, 18.11.2018 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Konzentrationsgebot „Einzelhandelsgroßprojekte sollen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürfen in der Regel nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Hiervon abweichend kommen auch Standorte in Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion in Betracht, wenn dies zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist.“ Folie 8, 18.11.2018 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

… zur Sicherung der Grundversorgung geboten. Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels … zur Sicherung der Grundversorgung geboten. Nachweis der Erforderlichkeit anhand der Einwohnerzahl und der bereits bestehenden Verkaufsfläche Folie 9, 18.11.2018

Beeinträchtigungsverbot(e) Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Beeinträchtigungsverbot(e) „Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und Größe noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Standort-gemeinde wesentlich beeinträchtigen. Auch die verbrauchernahe Versorgung im Einzugs-bereich und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.“ Folie 10, 18.11.2018 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Kongruenzgebot „Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßpro-jekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich den zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesent-lich überschreitet.“ Folie 11, 18.11.2018 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

Anbindung an den ÖPNV Grundsätzlich Anbindung an den ÖPNV Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Anbindung an den ÖPNV Grundsätzlich Anbindung an den ÖPNV Folie 12, 18.11.2018

Wie ist die rechtliche Bedeutung dieser Plansätze? Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Wie ist die rechtliche Bedeutung dieser Plansätze? Die vier Gebote sind Ziele der Raumordnung Strikte Bindung der Bauleitplanung, aber keine Geltung im unbeplanten Innenbereich Die ÖPNV-Anbindung ist ein Grundsatz der Raumordnung  Berücksichtigung in der bauleitplanerischen Abwägung Folie 13, 18.11.2018 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

Wie wird diese rechtliche Bedeutung transportiert? Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Wie wird diese rechtliche Bedeutung transportiert? Stellungnahmen der höheren Raumordnungsbehörde in Bauleitplanverfahren Bei größeren Vorhaben Raumordnungsverfahren, im Ausnahmefall kombiniert mit einem Zielabweichungs-verfahren Folie 14, 18.11.2018

Welche Rolle spielt die Regionalplanung? Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Welche Rolle spielt die Regionalplanung? Die Regionalplanung hat den Auftrag, die Vorgaben des Landesentwicklungsplans umzusetzen und zu konkretisieren.  Sie muss sich im dargestellten Rahmen halten, kann diesen aber ausfüllen und gestalten, z.B. durch eine Agglomerationsregelung und durch Vorrang-gebiete für zentrenrelevante Sortimente. Denkbar ist auch die Entwicklung eines regionalen Einzelhandelskonzeptes. Folie 15, 18.11.2018 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

Welchen Rahmen gibt das Baurecht? Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Welchen Rahmen gibt das Baurecht? Im unbeplanten Innenbereich darf ein Vorhaben gem. § 34 BauGB zentrale Versorgungsbereiche nicht beeinträchtigen. Innerhalb des Geltungsbereichs von Bauleitplänen sind dessen Festsetzungen entscheidend. Bei der bauleitplanerischen Abwägung ist dem Flächensparen Rechnung zu tragen (Bodenschutz-klausel des § 1 a Abs. 2 BauGB)  kreative Lösungen bei den Parkierungsflächen und ggf. Kombination von Einzelhandel und sonstigen Nutzungen. Folie 16, 18.11.2018

Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Fazit: Der Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten ist ein wichtiger Faktor für die Lebendigkeit der Ortskerne und Stadtzentren. Er wird deshalb von der Raum-ordnung und vom Baurecht so gut es geht in diese Bereiche gesteuert. Folie 17, 18.11.2018

Vielen Dank für Ihr Interesse! Titel des Vortrags Lebendige Ortskerne und starke Zentren als Ziel der Steuerung des Einzelhandels Vielen Dank für Ihr Interesse! Folie 18, 18.11.2018 Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003