Entwicklung der Sozialhilfe im Oberwallis Dieter Müller, Bereichsleiter Sozialmedizinisches Zentrum Oberwallis Donnerstag, 11.05.2017 1
Steigende Sozialhilfekosten im Wallis Stetige Zunahme in den letzten Jahren Stabilisierung ab 2014, Senkung ab 2015
Zunahme der Walliser Bevölkerung Gründe für die Zunahme Zunahme der Walliser Bevölkerung Verminderung der Leistungen der Sozialversicherungen (IV, ALV) Gesellschaftliche Veränderungen Trennung und Scheidung – alleinerziehende Familien Urbanisierung und Individualisierung Verlust von Arbeitsplätzen mit geringen Anforderungen Zunahme der Mietkosten
Konsequenzen Starker politischer Druck auf die Finanzen Analyse durch ein externes Büro Quote ist wesentlich tiefer als in der Schweiz Kosten pro Fall sind im interkantonalen Vergleich tief Tiefe Personalkosten Trotzdem: Senkung der Leistungen an die Sozialhilfeempfänger Druck auf die Organisationskosten der Sozialdienste Neuer Leistungsauftrag mit qualitativen Anforderungen
Neuer Leistungsauftrag 2017 Eine Anlaufstelle pro (Gesundheits-)region Fachperson, Bürozeiten, offene Anlaufstelle! Anwendungsvorgaben zum gesetzlichen Rahmen Gleichbehandlung auf dem gesamten Kantonsgebiet Leistungskatalog mit klar definierten Leistungen Strikte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips Bekämpfung von Missbrauch Forderung, Sozialhilfeempfänger so schnell wie möglich von der Sozialhilfe abzulösen
Senken der Ansätze im Kanton Wallis 2016 Streichung Integrationszulage (inkl. Mindestintegrations-zulage) sowie Reduktion Grundbedarfs für junge Erwachsene auf 500 Fr. Rückzahlung der Sozialhilfe innert 20 (statt bisher 10) Jahren Systematische Information der ausländischen Sozialhilfe-Gesuchstellenden (bis Permis C & 15 Jahre anwesend) > Aufenthaltsbewilligung wird geprüft und kann entzogen werden
Ergebnis und Folgen Kürzungen der Budgets per Januar 2016; für einige "nur" 100 Fr., für andere weitaus grössere Beträge pro Monat Für Jugendliche wurde der Grundbetrag von 1070 CHF auf 500 CHF pro Monat gekürzt Für arbeitende Personen wurde der Freibetrag gekürzt prozentual zum Anstellungsgrad Strikte Anwendung des Prinzips, dass auf Sozialhilfe angewiesene Personen nicht mehr Geld zur Verfügung haben sollen als Arbeitende im Niedrigstlohnbereich
Stiftungen Grosse Härten sind nur durch die Zuwendung von Stiftungen vermeidbar: Bei Personen, die an der Schwelle zur Sozialhilfebedürftigkeit leben Bei Inhabern von Aufenthaltsbewilligungen, die auf Sozialhilfe verzichten, weil sie sonst um die Erneuerung der Bewilligung fürchten müssen Bei Personen, die von Sozialhilfe abhängig sind, aber in besonderen Situationen Zuwendungen benötigen
Herzlichen Dank 13