Forum Familie– Elternservice des Landes

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 Präsentation transkript:

Forum Familie– Elternservice des Landes In allen Bezirken vertreten www.salzburg.gv.at/forumfamilie Gegenüberstellung bzw. Vergleich aller Betreuungsformen Jährliche online-Feriendatenbank www.salzburg.gv.at/ferienprogramme Broschüre Sommerinitiative – buchbare Angebote für Sommerprogramme in Ihrer Gemeinde Infos über Förderungen und Beihilfen

9 Schritte zur betrieblichen Kinderbetreuung 1. Bedarfserhebung durchführen Eine Analyse ermöglicht zielgerichtete Investitionen und schafft Klarheit über die unternehmensinterne Bedarfslage. Wie viele Betreuungsplätze werden für welche Altersgruppe zu welchen Zeiten benötigt?

▪ 2. Erstberatung beim Land Für die fachliche und pädagogische Betreuung zuständig: Referat Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien Tel. 0662/ 8042 2696 kinder-familie@salzburg.gv.at – www.salzburg.gv.at Welche Formen der Kinderbetreuung gibt es? Was muss beachtet werden, wenn eine betriebliche Kinderbetreuung aufgestellt werden soll? Wie komme ich zu Personal?

▪ 3. Finanzierung und Fördermöglichkeiten Infos gibt es bei ITG und dem Referat Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien Wie viel möchte das Unternehmen in die betriebliche Kinderbetreuung investieren? 4. Trägermodell auswählen selber organisieren/ externe Organisation

▪ 5. Bedarfsbescheid Voraussetzung für die Fördermittel von Land und Gemeinde ist ein gültiger Bedarfsbescheid von der Gemeinde. Bei Aufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden, ist die Zustimmung der Wohnsitzgemeinde einzuholen. Unterstützung: Forum Familie in Ihrem Bezirk: www.salzburg.gv.at/forumfamilie 6. Kindgerechte Räumlichkeiten Suchen/ errichten Eine Abklärung des Trägers mit dem Referat Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien des Landes Salzburg ist hierbei wesentlich.

▪ 8. Bewilligung durch das Land Salzburg Das erforderliche Bewilligungsansuchen an das Referat Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien des Landes enthält: Sozialpädagogisches Konzept Finanzierungskonzept Raumkonzept Bedarfsbescheid der Standortgemeinde. Die Bewilligung erfolgt schriftlich durch das Referat.

▪ 9. Personalsuche und – auswahl Pädagogisch qualifizierte MitarbeiterInnen entscheiden über die Qualität Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung 10. Aufnahme des Betriebs

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!