Grundlagen des Berufsbildungssystems

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 Präsentation transkript:

Grundlagen des Berufsbildungssystems BJK jungeNGG, 21.4.2018, Gladenbach

Was ist eigentlich Beruf? (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Beruf ist jede auf Dauer angelegte, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende erlaubte Tätigkeit. Art. 12 GG Bundes-verfassungs-gericht Beruf Bundes-agentur für Arbeit Berufsbildungs-gesetz Beruf ist eine Menge an Tätigkeiten, die durch Berufsfachlichkeit und das Anforderungsniveau konstituiert ist. Beruf Umgangssprachlich Bundesverfassungsgericht BA Beruflichkeit – gewerkschaftliches Verständnis von Beruf Berufsbildung Berufsbildungsgesetz – berufliche Handlungsfähigkeit Bundessozialgericht Bundesarbeitsgericht Betriebsverfassungsgesetz KSchG, BEEG, TzBfG ArbGG Unterscheidung zwischen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, Beruflicher Fortbildung und Umschulung Der Begriff des Berufs wird im BBiG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Das BBiG definiert dagegen anerkannte Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsordnungen. Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Über welche Berufsbildung reden wir? Geregelte Berufsbildung Bundesrechtlich geregelte Berufsbildung BBiG / HwO („Duales System“) Andere Berufsgesetze wie z.B. Gesundheitsberufe und Altenpflege Landesrechtlich geregelte Berufsbildung Gesetze und Verordnungen über berufsfachschulische und fachschulische Berufsbildung Ungeregelte Berufsbildung Betriebliche Berufsbildung Maßnahmen zur Einarbeitung, Anpassung, Qualifizierung Außerbetriebliche Berufsbildung Lehrgänge, Seminare und Kurse Berufsbildung im Sinne informellen Lernens Beruf Umgangssprachlich Bundesverfassungsgericht BA Beruflichkeit – gewerkschaftliches Verständnis von Beruf Berufsbildung Berufsbildungsgesetz – berufliche Handlungsfähigkeit Bundessozialgericht Bundesarbeitsgericht Betriebsverfassungsgesetz KSchG, BEEG, TzBfG ArbGG Unterscheidung zwischen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, Beruflicher Fortbildung und Umschulung Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Wer macht eigentlich Berufs(aus)bildung? Umgangssprachlich Bundesverfassungsgericht BA Beruflichkeit – gewerkschaftliches Verständnis von Beruf Berufsbildung Berufsbildungsgesetz – berufliche Handlungsfähigkeit Bundessozialgericht Bundesarbeitsgericht Betriebsverfassungsgesetz KSchG, BEEG, TzBfG ArbGG Unterscheidung zwischen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, Beruflicher Fortbildung und Umschulung Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Wer macht eigentlich Berufs(aus)bildung? Umgangssprachlich Bundesverfassungsgericht BA Beruflichkeit – gewerkschaftliches Verständnis von Beruf Berufsbildung Berufsbildungsgesetz – berufliche Handlungsfähigkeit Bundessozialgericht Bundesarbeitsgericht Betriebsverfassungsgesetz KSchG, BEEG, TzBfG ArbGG Unterscheidung zwischen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, Beruflicher Fortbildung und Umschulung Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Wer macht eigentlich Berufs(aus)bildung? Umgangssprachlich Bundesverfassungsgericht BA Beruflichkeit – gewerkschaftliches Verständnis von Beruf Berufsbildung Berufsbildungsgesetz – berufliche Handlungsfähigkeit Bundessozialgericht Bundesarbeitsgericht Betriebsverfassungsgesetz KSchG, BEEG, TzBfG ArbGG Unterscheidung zwischen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, Beruflicher Fortbildung und Umschulung Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Wer macht eigentlich Berufs(aus)bildung? Umgangssprachlich Bundesverfassungsgericht BA Beruflichkeit – gewerkschaftliches Verständnis von Beruf Berufsbildung Berufsbildungsgesetz – berufliche Handlungsfähigkeit Bundessozialgericht Bundesarbeitsgericht Betriebsverfassungsgesetz KSchG, BEEG, TzBfG ArbGG Unterscheidung zwischen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, Beruflicher Fortbildung und Umschulung Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Wer macht eigentlich Berufs(aus)bildung? Umgangssprachlich Bundesverfassungsgericht BA Beruflichkeit – gewerkschaftliches Verständnis von Beruf Berufsbildung Berufsbildungsgesetz – berufliche Handlungsfähigkeit Bundessozialgericht Bundesarbeitsgericht Betriebsverfassungsgesetz KSchG, BEEG, TzBfG ArbGG Unterscheidung zwischen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, Beruflicher Fortbildung und Umschulung Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Welches Ziel hat Berufsbildung? § 1 Abs. 3 BBiG: Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Beruf Umgangssprachlich Bundesverfassungsgericht BA Beruflichkeit – gewerkschaftliches Verständnis von Beruf Berufsbildung Berufsbildungsgesetz – berufliche Handlungsfähigkeit Bundessozialgericht Bundesarbeitsgericht Betriebsverfassungsgesetz KSchG, BEEG, TzBfG ArbGG Unterscheidung zwischen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, Beruflicher Fortbildung und Umschulung Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Ein Blick von oben: Das duale System der Berufsbildung Bund BMBF BMWi Länder KMK WiMiKo Sozialpartner Neuordnungsverfahren Ausbildungsordnungen Fortbildungsordnungen BiBB-Hauptausschuss Ausbildungsrahmenplan LAB Zuständige Stelle BBA Berufsschule Betrieb Sozialpartner: Arbeitgeber & Gewerkschaften Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Die Ausbildungsordnung: was steht da drin? Kernpunkte der Ausbildungsordnung Bezeichnung des Ausbildungsberufes Ausbildungsdauer: 2 bis 3,5 Jahre Ausbildungsberufsbild: die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu vermitteln sind Ausbildungsrahmenplan: Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, Prüfungsanforderungen Danach erstellt die Ausbildungsstätte einen betrieblichen Ausbildungsplan Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Die Ausbildungsordnung: wer macht sie? Gewerkschaften haben als Sozialpartner wichtige Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei der Entwicklung (Neuordnung) von Ausbildungs-ordnungen Die Entwürfe werden aber dann vom zuständigen Bundesministerium erlassen (Verordnung) Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Der Ausbildungsvertrag – ein „Sonderarbeitsrecht“ für Auszubildende Besondere Form des Arbeitsvertrags mit zusätzlichen Regelungen Registrierung durch die zuständige Kammer Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung (angestrebter Berufsabschluss) Beginn, Dauer, regelmäßige tägliche Ausbildungszeit ( Jugendarbeits-schutzgesetz), Vergütung, Probezeit, Urlaub, Kündigungsvoraus-setzungen etc. Rechte und Pflichten beider Seiten Schriftliche Form -> von beiden Seiten zu unterzeichnen Kein Recht auf Übernahme in ein ordentliches Arbeitsverhältnis, mit Bestehen der Prüfung läuft der Vertrag aus Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal Die Ausbildungsstätte muss verfügen über: - angemessene Ausstattung (Räumlichkeiten, Maschinen etc.) - angemessenes Verhältnis von Auszubildenden, Ausbildungsplätzen und Fachkräften Das Ausbildungspersonal muss nachweislich verfügen über: - persönliche und fachliche Eignung - entsprechende berufliche, berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (AEVO) Überwachung der Eignung von Betrieb und Ausbildenden durch eine dafür zuständige Kammer (HWK/IHK o. Ä.) Sanktionen bei Verstößen Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Die Prüfung Abschlussprüfungen in allen anerkannten Ausbildungsberufen Rechtlich geregelt ist Folgendes: Zwischenprüfung und Abschlussprüfung oder Gestreckte Abschlussprüfung Zulassung zur Abschlussprüfung: Schriftliche Ausbildungsnachweise, Teilnahme an der Zwischenprüfung, Ausnahmeregelungen etc. Prüfgegenstand: Kandidat muss berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen Durchführung der Prüfung durch unabhängigen Prüfungsausschuss Abschlusszeugnis Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Der Prüfungsausschuss Was ist das? Mindestens 3 Vertreter: je ein Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Berufsschule Grundsatz: Wer lehrt, prüft nicht! Vertreter werden für maximal 5 Jahre berufen Tätigkeit ist ehrenamtlich Mehrheitsprinzip Aufgaben Entwickeln und Erlassen Prüfungsfragen und Aufgaben Führen Prüfungen durch Bewerten Prüfungsleistungen Beschließen Prüfungsergebnis Notizen: Über 300.000 ehrenamtliche Prüfer/innen sind für die zuständigen Stellen tätig. Praxisprüfungen werden meist bei ausgewählten Betriebe durchgeführt (es existiert hierfür kein eigenes Assessment Center der Kammer…) Für bare Auslagen und Zeitversäumnis der Vertreter werden diese entschädigt in Prüfungen werden Berufspraxis (Betrieb) und Berufstheorie (Berufsschule) geprüft. Relevanz Mechanismus, durch den Akteure gemeinsam unabhängige Prüfungen durchführen und Abschlüsse vergeben Abschlüsse sind durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer und im formalen Bildungssystem anerkannt Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

(Ausbildungsrahmenplan) und Ausbildungspersonal Ausbildungsverhältnis 5. Bundesrechtliche Regelungen Ausbildungsberuf und Ausbildungsordnung (Ausbildungsrahmenplan) Ausbildungsvertrag + betrieblicher Ausbildungsplan Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal Inhalte Standards Die Folie zeigt, dass das Verhältnis Azubi - Ausbildungsstätte/Ausbildungspersonal - Ausbildungsinhalt durch Standards festgelegt ist. §§ 14, 27-30 BBiG: Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal § 13 BBiG: Auszubildende, Verhalten während der Ausbildung, Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten einander gegenüber. Beide Parteien sind wiederum auf die Ausbildungsordnung verpflichtet und müssen sich inhaltlich an diese halten. Rechte und Pflichten Auszubildende Ausbildungsverhältnis

Zuständige Stellen: Ein Kessel Buntes § 71-75 BBiG: Zuständige Stellen Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Landwirtschaftskammer Rechtsanwaltskammer Patentanwaltskammer Notarkammern Wirtschaftsprüferkammern Steuerberaterkammern Ärztekammer Zahnärztekammer Tierärztekammer Apothekerkammern Das zuständige Fachministerium kann für Berufsbereiche, die durch § 71 nicht geregelt sind, die zuständige Stelle bestimmen. Im öffentlichen Dienst bestimmt für den Bund die oberste Bundesbehörde für ihren Geschäftsbereich die zuständige Stelle Im öffentlichen Dienst bestimmen die Länder für ihren Bereich sowie für die Gemeinden und Gemeindeverbände die zuständige Stelle für die Berufsbildung in anderen als den durch die §§ 71 und 72 erfassten Berufsbereichen. Die Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts bestimmen für ihren Bereich die zuständige Stelle für die Berufsbildung in anderen als den durch die §§ 71, 72 und 74 erfassten Berufsbereichen (ohne Mitbestimmung). Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Zuständige Stellen versus Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft Gesetzliche Grundlage: Handwerksordnung (HwO) Struktur der Selbstverwaltung in der Handwerkskammer Lehrer an Berufs- bildender Schule Berufsbildungsausschuss Gewerbeförderungsausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Weitere Ausschüsse Meisterprüfungsausschüsse Gesellenprüfungsausschuss Voll- versammlung Lehrlinge und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung Alle Unternehmer (selbständige Handwerker) Vorstand / Präsident Hauptgeschäftsführer Öffentlichkeitsarbeit Innenverwaltung Handwerksrolle Berufsbildung Recht Betriebswirtschaft Gewerbeförderung Arbeitnehmer Lehrer Pflichtzugehörige Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Zuständige Stellen versus Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft Berufsbildungs-gesetz §§ 77 - 80 Vorläufiges IHK Gesetz § 1 Bsp: Industrie- und Handelskammer (IHK) Beschreibt die Aufgaben als zuständige Stelle die Einrichtung eines BBA mit IHK-fremden Mitgliedern Hauptaufgaben der IHKen: Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden (= Mitglieder) wahrnehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken. Darüber hinaus: z.B. Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsbildung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Berufsbildungsgesetzes, treffen. (…) Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Aufgaben der zuständigen Stelle Überwachung und Beratung der Durchführung von Berufsausbildung Berufsausbildungsvorbereitung Berufliche Umschulung Berater/innen werden von der Kammer bestellt übernehmen im Auftrag der Kammer die Überwachung und Beratung Weiterer Regelungs- und Durchführungs-bereich der zuständigen Stellen Durchführung der Berufsausbildung, für die keine speziellen Vorschriften bestehen (§9 BBiG, § 41 HwO) Überwachung der Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal (§27-33 BBiG, § 22-24 HwO) Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34-36 BBiG, § 28-30 HwO) Prüfungswesen (§ 37-50 BBiG, § 31-40 HwO) § 41 a HWO / § 76 BBIG Überwachung, Beratung (1) Die Handwerkskammer/ Zuständige Stelle überwacht die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung,  der Berufsausbildung und   der beruflichen Umschulung  und fördert diese durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen. Sie hat zu diesem Zweck Berater zu bestellen. Außer diesen Aufgaben regeln die zuständigen Stellen die Durchführung der Berufsausbildung nach BBiG, soweit spezielle Vorschriften nicht bestehen (§9 BBiG, § 41 HwO) die Überwachung der Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal (§27-33 BBiG, § 22-24 HwO) die Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34-36 BBiG, § 28-30 HwO) das Prüfungswesen (§ 37-50 BBiG, § 31-40 HwO) Grundlage: § 76 BBIG § 41 a HWO Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Der Berufsbildungsausschuss Rechtsgrundlage: § 77 BBiG Arbeitnehmer/innen 6 ordentliche Mitglieder 6 Stellvertreter/innen Auf Vorschlag von Gewerkschaften und anderen Arbeitgeber/innen Auf Vorschlag der Kammer Lehrer/innen Auf Vorschlag der zuständigen Behörde Stimmberechtigt nur bei Angelegenheiten, die sich unmittelbar auf die Organisation der schulischen Berufsausbildung auswirken Rechtsgrundlage: § 77 BBiG Zusammensetzung: 6 Arbeitnehmerbeauftragte (+ 6 Stellvertreter/innen) werden von den Gewerkschaften oder Arbeitnehmervereinigungen vorgeschlagen 6 Arbeitgeberbeauftragte (+ 6 Stellvertreter/innen) werden von den zuständigen Stellen (z.B. Kammer) vorgeschlagen 6 Lehrer/innen von Berufsbildenden Schulen (+ 6 Stellv.) haben Stimmrecht bei Beschlüssen zu Angelegenheiten, soweit sie sich unmittelbar auf die Organisation der schulischen Berufsausbildung auswirken. werden von der nach Landesrecht zust. Behörde vorgeschlagen Die Berufung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde, nicht durch die Kammern! Macht nicht der DGB! Er hat kein Recht zur Berufung, sondern macht ausschließlich Benennungsvorschläge. Die Berufung folgt in der Regel entsprechend den Benennungsvorschlägen. erfolgt längstens auf vier Jahre Die Berufung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde auf längstens vier Jahre Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Aufgaben des BBA … ist anzuhören in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung Erlass von Verwaltungsgrund-sätzen Umsetzung der vom LAB empfohlenen Maßnahmen Wesentliche inhaltliche Änderungen des Ausbildungsvertrags-musters … ist zu unterrichten in allen wichtigen Fragen der beruflichen Bildung … beschließt Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung … hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken Geschäftsordnung + Bildung von Unterausschüssen Anhörungsrecht meint: IHK muss Meinung des BBA zur Kenntnis nehmen und bei Entscheidungsfindungsprozessen berücksichtigen IHK ist nicht an die Meinung des BBA gebunden, kann sich aber nur aus sachlichen Gründen darüber hinwegsetzen. Z.B. Prüfungsordnungen, Überwachung der persönlichen und fachlichen Eignung der Ausbilder sowie der Ausbildungsstätten, Abkürzung + Verlängerung der Ausbildungszeit, Anzahl + Durchführung von Zwischenprüfungen, Förderung der Berufsausbildung, Beilegung von Streitigkeiten bei Ausbildungsverhältnissen, Tätigkeit + Anzahl der Ausbildungsberater/innen, „Kammerregelungen“ Insbesondere: Zahl und Art der Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung, Umschulung sowie der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse, Zahl und Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen, Tätigkeit der Berater/innen, neue Formen, Inhalte und Methoden der Berufsbildung im räumlichen und fachlichen Zuständigkeitsbereich, Stellungnahmen oder Vorschläge der zuständigen Stelle gegenüber anderen Stellen und Behörden (soweit sie sich auf die Durchführung der Berufsbildung bezieht), Bau überbetrieblicher Bildungsstätten, Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen, Arbeitsmarktfragen (soweit Berufsbildung im Zuständigkeitsbereich berührt ist) Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen Verkürzung der Ausbildungsdauer vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung, Durchführung der Prüfungen Durchführung von über- und außerbetrieblicher Ausbildung Verwaltungsrichtlinien zur beruflichen Bildung Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Qualität der beruflichen Bildung Grundlegendes „Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er hat im Rahmen seiner Aufgabe auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken“ (§ 79 BBiG / § 44 HwO). Der Begriff „Qualität“ ist im BBiG / in der HwO sonst nirgends definiert. Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Ausbildungsabbruch als Indikator für fehlende Qualität Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Was ist Qualität in der Berufsbildung? Dimensionen von Berufsbildungsqualität Inputqualität = Voraussetzung für gute Berufsbildung Ordnungsmittel und daraus abgeleitete Instrumente Eignung der Berufsbildungs-stätte Qualifikation des Berufsbildungs-personals Prozessqualität = Prozess der Berufsbildung Vermittlung der Inhalte Arbeits- und Lernmethoden Output-qualität = Kompetenzen nach der Berufsbildung Alles rund um die Prüfung Outcome-qualität = Verwertung der erworbenen Kompetenzen Nachhaltige Verwertung von Abschlüssen / Berufliche Entwicklung Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018

Rolle von Betriebsrat und JAV BetrVG 99 bis 105: Personelle Einzelmaßnahmen Mitbestimmungsrecht durch Verweigerung der Zustimmung bei Einstellungen, … Anhörungsrecht bei Kündigung BetrVG § 96 bis 98: Berufsbildung Beratungsrecht: Ausstattung betrieblicher Bildungseinrichtungen und Einführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen Mitbestimmungsrecht: Durchführung der Berufsbildung und Bestellung der Ausbilder BetrVG § 80: Überwachung der Einhaltung des BBiG + anderer Gesetze von Ausbildungsordnungen von Tarifverträgen Grundlagen der Berufsbildung, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21.4.2018