Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Agenda Einleitung Risiken und Gefahren Vorbeugung
Advertisements

Schutz der Persönlichkeit vor widerrechtlicher oder unverhältnismässiger Bearbeitung von Personendaten: Schutz der Persönlichkeit Restriktive Verarbeitung.
Verfahrensverzeichnis
Datenschutz-Unterweisung
Datenschutz? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Datenschutz 19. November Lena Metz Behördliche Datenschutzbeauftragte
Agenda 1. Was muss nach dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt werden?
Leitfäden zum Datenschutz im DRK
Datenschutz- Einführung und Prinzipien
Datenschutz in the small
Sichere Nutzung der Informationstechnology im Alltag
Datenschutz als Grundrecht
Informationsveranstaltung „Erweitertes Sicherheitskonzept für die Fachhochschule Dortmund“ am
Datenschutz und Datensicherheit
Zweck des Datenschutzgesetzes
Datenschutz?!?!.
Die EDV und damit verbundene Gefahren
Datenschutz als Grundrecht
BEM aus Datenschutzsicht
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Was sind Daten ? Daten sind Informationen, die aus Ziffern,
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz - Datensicherheit
Datenschutz im Cyberspace Rechtliche Pflichten für Treuhänder Mathias Kummer Weblaw GmbH Laupenstrasse Bern Mathias.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Vorratsdatenspeicherung Dennis Schmidt Inhalt Allgemeine Definition Erforderlichkeitsgrundsatz Politische Hintergründe Was ist mit der VDS möglich?
Datenschutz und Datensicherheit
BBS2 WG 05 d Zeynep Ögütcü, Lili Jagel, Tatjana.
Datenschutz X 1. Was ist Datenschutz? 2. Datenschutzgesetze?
Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit
HRM-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz Folie 0 © BayME, Human-Resources-Managemnt-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz: Ein Widerspruch? BUSINESS.
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
Datenschutz u. -sicherheit. Datenschutz Die Datenschutzrichtlinien der Europäi- schen Gesellschaft beschäftigt sich mit personenbezogenen Daten. Mit diesen.
Erfa 80. Erfa-Kreis-Sitzung Stuttgart Stuttgart Auftragsdatenverarbeitung Möglichkeiten und Grenzen.
Datenschutz im Internet 1. Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Europäische Menschenrechtskonvention Brief- und Telekommunikationsgeheimnis E-Commerce-Gesetz.
Informationsgesellschaft Informations- und Kommunikationstechnologien Seid klug wie die Schlangen! (Matthäus 10,16)
Rechtliche Grundlagen der Pseudonymisierung/Anonymisierung Berlin, 23. Mai 2016Dr. Bernd Schütze.
Allgemeine Rahmenbedingungen Projekt wird gefördert vom WM Baden Württemberg aus Mitteln der Zukunftsoffensive Junge Generation (ZO III) –Träger und Projektinhalt.
Prof. Dr. Dirk Heckmann Leiter der Forschungsstelle For
Jugendarbeit-freistellungsgesetz
Eine Hilfestellung des Arbeitskreises Internet
Mti Berufsgruppe der Meister, Techniker, Ingenieure und Naturwissenschaftler mti/AIN-Bayern.
Fußthaler, Göber, Heinz Informatik 2016/17
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Das neue Datenschutzrecht der EU
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Vorratsdatenspeicherung
Das Recht auf Datenübertragbarkeit
Aktuelle Information.
Am 25.Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft
DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG Allgemeine Bestimmungen
Öffentlichkeits-arbeit 2018
/ DATENSCHUTZ-KOMPLETT-PAKET (DKP) Einführung und Anleitung zur Umsetzung Peter Burgstaller Rechtsanwalt in Linz Professor.
Inhalt Rechtliche Grundlagen 3
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Datenschutz und Schule
Datenschutz-grundverordnung
SGV-Vorsitzenden-Konferenz 21. April 2018 Altena
Datenschutz neu (EU-DSGVO / DSG)
Datenschutz in Schulen
Europäische Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO
Aufnahmeantrag für Interessengemeinschaft(IG) dient dem Zwecke
Neue Datenschutzpflichten seit 25
Portal öffentliche Kontrolle in Österreich
Jugendarbeit-freistellungsgesetz
Die neue Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
 Präsentation transkript:

Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien

Wichtige Begriffe Datenschutz im Arbeitsalltag Datenschutz Der Begriff des Datenschutzes beschreibt den rechtlichen Schutz persönlicher Daten. Persönliche Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet, genutzt werden, wenn eine gesetzliche Vorschrift dies erlaubt oder wenn die oder der Betroffene einwilligt. Regelungen dazu ergeben sich aus Gesetzen, Verordnungen und der Rechtsprechung. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollen nicht nur den Schutz der persönlichen Informationen an sich bezwecken, sondern dienen der einzelnen Bürgerin bzw. dem einzelnen Bürger vor allem zum Schutz seiner Privatsphäre. Regelungen sollen sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger frei darüber bestimmen können, wann und an wen die persönlichen Informationen preisgegeben und wie diese Informationen verwendet werden. Informationelle Selbstbestimmung Informationell selbstbestimmt ist eine Person, wenn sie selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten bestimmen kann. Die informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Personen, die sich in ihrer informationellen Selbstbestimmung beeinträchtigt sehen, weil ihre personenbezogenen Daten von anderen unzulässig preisgegeben oder verwendet werden, können sich vor Gericht gegen solche Verletzungshandlungen wehren. Zugleich muss der Staat in seinem Handeln, beispielsweise bei Erlass eines Gesetzes, das informationelle Selbstbestimmungsrecht seiner Bürgerinnen und Bürger beachten. Personenbezogene Daten Geschützt werden sog. „personenbezogene Daten“, d.h. Daten, die einen konkreten Bezug zu einer Person zulassen. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse. Dazu zählen unter anderem: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern oder Kontoauszüge. Personenbezogene Daten müssen unabhängig von der Art ihrer Speicherung (analog oder digital) geschützt werden. (Datenschutzrechtliche) Einwilligung Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die oder der Betroffene eingewilligt hat. Eine Einwilligungserklärung kann standardisiert sein, sie muss allerdings freiwillig abgegeben werden. Zudem ist die oder der Betroffene über den Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, eine geplante Weitergabe der Daten an andere Unternehmen, die Möglichkeit nicht einwilligen zu müssen und die jederzeitige Widerrufsoption zu informieren. Datensicherheit (auch IT-Sicherheit genannt) Während der Datenschutz sich vorrangig auf die rechtlichen Aspekte bezieht, meint die Datensicherheit regelmäßig alle technischen oder organisatorischen Maßnahmen, die dazu dienen, Daten vor dem Verfälschen, einem unbefugten Zugriff, Diebstahl oder einem (unfreiwilligen) Löschen zu schützen. Ziel der Datensicherheit ist es also, dass bestehende Daten nicht beschädigt oder missbraucht werden (z. B. dass die Daten unverändert bleiben und ausschließlich für autorisierte Personen zugänglich sind). Maßnahmen der Datensicherheit umfassen z. B. Firewalls, Virenprogramme, Backup-Software, Protokollprogramme oder E-Mail-Verschlüsselungsprogramme, aber auch den Gebrauch von verschließbaren Aktenschränken.