Schicht, Ablauf, Regeln, Dokumentation

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 Präsentation transkript:

Schicht, Ablauf, Regeln, Dokumentation Stephan Reimann

Regeln des Schichtbetriebs Themen Regeln des Schichtbetriebs TVöD §6,7,8 Beschleuniger Betriebsordnung C.2 GSI Dokumente Betriebsvereinbarung „Schichtarbeit“ GSI Betriebsvereinbarungen Dienstanweisungen Bewährte Praktiken Dokumentation, Schichtübergabe, Rolle des BK

TVöD - Sonderformen der Arbeit Nach § 6 Abs. 5 des TVöD sind "die Beschäftigten im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet." In § 7 und 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden die Sonderformen der Arbeit für die Beschäftigten (früher: Angestellte / Arbeiter) im Dienst der Kommunen oder des Bundes geregelt. 

TVöD § 7 Sonderformen der Arbeit (1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen. (2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird. (4)  Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel ausgestattet sind. (5) Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.

GSI – Betriebsvereinbarung Schicht §1.1 Definition Wechselschicht §3.1 Schichtzeiten Frühschicht 6:00 – 15:00 Uhr Spätschicht 14:00 – 23:00 Uhr Nachtschicht 22:00 – 7:00 Uhr §3.3/4 Schichtzeit incl. 30min Pause außerhalb des HKR §4.1 Rufbereitschaft für Folgeschicht §5.1.1 max. 800 Schichten pro Jahr (min. 4 Shutdowns a 12 Tage) §6.2 Regelbesetzung sind 3 Schichtteilnehmer (weniger sind möglich, müssen vom BR genehmigt werden, Betriebsordnung: ab SIS18  3 Personen) §7 Freizeitausgleich (66h Regel, nicht mehr als 3 Nachtschichten, …)

Bewährte Vorgehensweisen Dienstbeginn 15min vor Schichtbeginn Schichtübergabe bis 15 min nach Schichtbeginn Pause wird danach genommen Pünktliches Kommen erlaubt pünktliches Gehen Hinweis: Proz.: 8,5h (9h – 30min Pause)

Schichtübergabe = kritischer Punkt in der Informationserhaltung („stille Post“) Konzentration: nehmt euch die Zeit und den Raum Alle Mitglieder beider Schichten müssen anwesend sein (Ausnahme ist bei kritischen Betriebszuständen möglich) Detaillierte Beschreibung des Maschinenzustands, des Zustands der Experimentstrahlen sowie sonstiger Absprachen und Anweisungen, ggf. schriftlich im OLOG niederlegen

Dokumentation im OLOG Zu Schichtbeginn und nach Änderung ist Maschinenstatus vollständig aufzunehmen (Welche virt. Maschinen (BP-Chains) laufen womit, Settings, Transmissionen, Ströme bzw. Teilchenzahlen) Vollständige und korrekte Einträge, Neu: Maschine mit angeben  Maschinenverfügbarkeit mittelfristig übernimmt Archiving System Teile des Loggings „Grüner Balken“ ist kein Qualitätsmerkmal, nichts darf un-dokumentiert ausfallen – häufige kurze Fehler können zusammengefasst werden Fehler nach bestem Gewissen zuweisen – grob Fachabteilung, vermeintlich Verantwortliche Informieren! Notieren, wer informiert wurde. BK prüft täglich und korrigiert, Abgleich mit Fachgruppen in Mittagssitzung

BK, SL, Rufbereitschaften, Dry Run, IBN BK: regelmäßige Anwesenheit im HKR erwünscht. Der BK sollte immer wissen, wie der aktuelle Zustand der Gesamtanlage ist. BK: Absprache aus Mittagssitzung im OLOG hinterlegen Teilnahme an Mittagssitzung! BK + Schichtleiter (SL darf delegieren), BK vertritt Daniel in Mittagssitzung Rufbereitschaften auch am Tag eintragen (Disziplin) Im Dry Run schon Mängelliste führen, Effektivität bei IBN ist diesmal besonders wichtig Schichtleiter: Junge Leute einbinden, mal selber machen lassen, aber auch mal Fleißarbeiten auftragen, Messreihen machen lassen, OLOG pflegen  Zeit nehmen, neue Schichtteilnehmer aber nicht schonen. Bei SIS IBN nicht hinter UNILAC-Konsole verstecken ;)

Einsatz von Rufbereitschaften Fachabteilung immer + sofort bei Problemen, die von der Schicht nicht gelöst werden können (ggf. nicht mehr um 4Uhr – Ermessen des SL) Maschinenrufbereitschaft bei schwierigen Einstellungen bei umfangreichen Reparaturen Ausfälle > 2h Betriebskoordinator Änderungen am Strahlzeitplan Ausfälle > 4h Konflikte mit bzw. unter Experimentatoren, Maschinenrufbereitschaften und Betriebsteam Genehmigung von Rufen außerhalb der Rufbereitschaft Katastrophen

Weitere Themen Sonstiges Abwesenheiten im FSN immer aktuell halten Bei Krankheit so schnell wie möglich im HKR und bei BK melden Tauschwünsche mit Kollegen vorbesprechen Inbetriebnahme mit Checklisten durchführen, dabei Checkliste aktualisieren Mängelverfolgung  BK Dry Run VII (https://www.gsi.de/work/beschleunigerbetrieb/betrieb/dry_run.htm) UNILAC-IBN Gerätelisten abarbeiten in neue Software einarbeiten Verbesserungsvorschläge (Professionalisierung, FAIR-Betrieb)