KFZ - Haftpflichtversicherung Juni 2008
Bedarf Verdopplung der Anzahl der österreichischen Fahrzeuge in den letzten 20 Jahren 5,5 Millionen Kraftfahrzeuge davon 4 Millionen PKW Rest verteilt sich gleichmäßig auf LKW, Traktoren und einspurige Kraftfahrzeuge dazu kommen noch 0,5 Millionen Anhänger KFZ-Haftpflichtversicherung = Pflichtversicherung = Schutz aller Beteiligten, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen 19.09.2018
Gesetzliche Grundlagen Verpflichtung zum Schadenersatz ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Verschuldenshaftung Haftung setzt Verschulden voraus, d.h., ohne Verschulden keine Haftung!! Gefährdungshaftung besteht unabhängig vom Verschulden die Verpflichtung, für einen entstanden Schaden einstehen zu müssen die Haftung wird in diesem Fall allein durch die Gefahr, die von einer Sache ausgeht, begründet -> gilt für den KFZ-Bereich 19.09.2018
Gesetzliche Regelungen: KFG und KHVG Gesetzliche Versicherungspflicht ist im Kraftfahrzeuggesetz geregelt (KFG) Das bedeutet, dass ohne Nachweis einer KFZ-Versicherung keine Zulassung für den öffentlichen Verkehr erfolgen kann Weitere Regelungen zu Bonus/Malus-System Tarife Bestimmungen rund um die Zulassungsgenehmigung findet man im Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (KHVG) 19.09.2018
Versicherungsschutz 19.09.2018
Schäden 19.09.2018
Versicherte Personen Eigentümer, ist derjenige, dem das rechtliche Herrschaftsverhältnis über das KFZ zusteht Halter, ist derjenige, der die Verfügungsgewalt eines KFZ besitzt und für die laufenden Kosten aufkommt berechtigte Lenker, ist derjenige, der mit Willen und Zustimmung des Halters das KFZ verwendet Personen, die mit dem Willen des Halter befördert werden Personen, die den berechtigten Lenker einweisen 19.09.2018
Versicherungsfall bei Personen- und Sachschaden: bei Vermögensschäden: den Eintritt des Schadenereignisses bei Vermögensschäden: eine Handlung oder Unterlassung, aus der gegen den VN bzw. eine mitversicherte Person Ersatzansprüche gestellt werden können 19.09.2018
Versicherungssummen gesetzliche Versicherungssummen (seit 01.07.2007): Mindest-Pauschalversicherungssumme: € 6.000.000 Versicherungssumme für reine Vermögensschäden: € 60.000 freiwillige Höherversicherung bei VAV Erhöhung der Pauschalversicherungssumme auf € 15.000.000 möglich Versicherungssumme für reine Vermögensschäden bleibt gleich Höherversicherung ist sinnvoll, da in Einzelfällen die gesetzlich vorgeschriebene Summe nicht ausreichen kann, um den Schaden abzudecken. Der Schädiger haften für den darüber hinausgehenden Teil aber trotzdem (Verkehrsunfall mit mehreren Personenschäden) 19.09.2018
Grüne Karte Londoner Abkommen Hintergrund? ein in oder durch fremde Länder reisender Kraftfahrer soll innerhalb Europas ungehindert reisen könne, ohne sich Gedanken über die Versicherungs- bedingungen des jeweiligen Landes machen zu müssen. 19.09.2018
Beginn, Laufzeit, Beendigung 19.09.2018
VB = Versicherungsbestätigung 19.09.2018
Beginn, Laufzeit, Beendigung 19.09.2018
Beginn, Laufzeit, Beendigung 19.09.2018
VAV-Tarif und Prämienberechnung Tarifberechnung nach KW, Marke, Baujahr 19.09.2018
VAV-Tarif und Prämienberechnung 19.09.2018
Bonus-Malus-System wurde 1977 eingeführt Prämienstufe % der Prämie -2 40 -1 1 2 50 3 55 4 60 5 70 6 75 7 80 8 90 9 100 10 120 11 12 140 13 14 170 15 190 16 210 17 230 wurde 1977 eingeführt KHVG (Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) schreibt dieses System nicht mehr als verbindlich vor Anwendung nur für PKW/Kombi sowie Taxis und Mietwagen 19.09.2018
Bonus-Malus-System, Beobachtungszeitraum VN beginnt mit der Grundstufe 9 = 100 % der Prämie Beobachtungszeitraum 01.10. bis 30.09. Umstufung jeweils zur nächsten HF ab dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 01.01. Schadenfreiheit: nächst niedrigere Prämienstufe Berücksichtigung von Versicherungsfällen: drei Prämienstufen höher 19.09.2018
Prämienstufen in Winsure + Freischaden 19.09.2018
Prämienstufen in Winsure + Freischaden 19.09.2018
Prämienstufen in Winsure + Freischaden 19.09.2018
Malusflucht Austausch mit dem Versicherungsverband 19.09.2018
MVS – motorbezogene Versicherungssteuer seit 01.05.1993 Welche Fahrzeugarten unterliegen der MVS? a) Krafträder mit mehr als 100ccm (darunter befreit) b) alle übrigen Fahrzeuge mit einem GG bis 3,5 t Wie wird die Steuer berechnet? a) Hubraum des Kraftrades (ccm) x EUR 0,264 b) (Kilowatt des Fahrzeuges (KW) - 24 KW Freibetrag) x EUR 6,60 19.09.2018
MVS – motorbezogene Versicherungssteuer Gibt es eine Befreiung von der MVS? bestimmte Fahrzeugarten wie Rettungsdienste, Heeresfahrzeuge, Mietwagen/Taxigewerbe, selbst fahrende Arbeitsmaschinen Fahrzeuge, für die die Kennzeichen mindestens 45 Tage hinterlegt werden Kraftfahrzeuge, die für Körperbehinderte zugelassen sind Wechselkennzeichen, nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuer MVS ist Teil des Versicherungsentgeltes, d.h., bei nicht rechtzeitiger Zahlung tritt die Leistungsfreiheit ein 19.09.2018
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft Haben Sie noch Fragen? Angela Schumann VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft Münzgasse 6, 1030 Wien Tel.: 01 / 716 07-127 Fax: 01 / 716 07-96127 E-Mail: angela.schumann@vav.at www.vav.at 19.09.2018
Dann noch einen schönen Nachmittag... 19.09.2018