Herzlich willkommen zur „MBOR soG" Gruppe

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zur „MBOR soG" Gruppe Kann als Folie PPP gezeigt werden oder auf einem Flip Chart geschrieben stehen

Vorstellung der Teilnehmer Mein Name Mein Letzter Arbeitsplatz Mein Arbeitgeber, Klein-, Mittel- oder Großunternehmer Meine Erwartungen / Wünsche an die Gruppenstunden Nachdem sich der Gruppenleiter kurz vorgestellt hat, bittet er die Teilnehmer sich anhand der genannten Punkte vorzustellen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) „betriebliche Integration – Rückkehr an den Arbeitsplatz/zum Arbeitgeber“ Modul 1: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Modul 2: arbeits-und sozialrechtliche Auswirkungen der veränderten Leistungsfähigkeit Modul 3: Stufenweise Wiedereingliederung (STW) Die Teilnehmer werden anhand der Überschriften der Module informiert, welche Themen sie erwarten können. Es wird hierbei insbesondere auf die zuvor genannten Erwartungen Bezug genommen. Den Arbeitsplatz oder den Arbeitgeber zu behalten steht im Vordergrund der Gruppenstunden. Das Anliegen der Schulung ist es, insbesondere den Rehabilitanden mit vorhandenem Arbeitsplatz eine Rückkehr an diesen zu unterstützen und den Prozess dort hin zu begleiten. Die Rehabilitanden über ihre Rechte zu informieren und die Auseinandersetzung mit sozialrechtlichen wie auch arbeitsrechtlichen Hintergründe, ist nur ein Bestandteil dieser Gruppe. Modul 4: Individuelle Planerstellung

Betriebliches Eingliederungsmanagement Modul 1: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Inhalte/Themen Inhalte der Schulung Betriebliches Eingliederungsmanagement Soziale Kompetenz am Arbeitsplatz Die Inhalte von Modul I werden anhand der Überschriften angekündigt und schon etwas konkreter Bezug zu den Erwartungen der Teilnehmer genommen, z.B.: „Einige von ihnen kommen aus einem Großunternehmen und haben sicherlich von dem BEM schon gehört, ich bin gespannt welche Erfahrungen sie uns davon berichten können“ Oder „in kleinen Betrieben gibt es evtl. noch kein BEM aber dafür ein Chef der Wert darauf legt sie so schnell wie möglich wieder zu begrüßen, wenn da nicht ihre Leistungseinschränkungen wären“

Vereinbarungen der Gruppe Alles Persönliche bleibt in der Gruppe Verschwiegenheit aktive Mitarbeit Akzeptanz verschiedener Meinungen Rücksichtnahme Bitte keine Beleidigungen Diese Frage kann die Teilnehmer anregen sich mit den aufgestellten Regeln auseinanderzusetzen und sie einzuhalten: „Welche Bedingungen müssen erfüllt sein damit sie als Teilnehmer in der Gruppe mitarbeiten und sich mit ihrer Problematik einbringen können“ ausredenlassen

Betriebliches Eingliederungsmanagement seit 2004 § 84 Abs. 2 SGB IX Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wieder herstellen Arbeitsplatz erhalten z.B.: „Welche rechtlichen Hilfen gibt es bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz“ „Sie haben in der Gruppe „Sozialrecht“ schon von dem BEM gehört, hier geht es nochmal darum den genauen Weg aufzuzeigen und sie auf die möglichen Auswirkungen hinzuweisen“

Betriebliches Eingliederungsmanagement Sechs Schritte zur Wiedereingliederung Gesprächsrunde: „ihre Erfahrungen sind uns wichtig“ Beispiel aus der Rechtsprechung

Welche positive und negative Erwartungen haben Sie bei dem Gedanken an eine Rückkehr zum Arbeitsplatz auf Karten (rot-/grün+) schreiben, an Pinnwand heften und Häufigkeit von rot – grün + verbalisieren

Ich kann es kaum/wenig beeinflussen Ich kann es beeinflussen Regelungen und Vorgaben Personelle Situation am Arbeitsplatz Gesundheitseinschränkungen Alter Finanzen Ich kann es beeinflussen Eigene Erwartungen Empfindlichkeiten Soziales Umfeld Motivation Kommunikation Betriebliche/Professionelle Hilfe Planung Belastungs- management Anhand der vorher genannten positiven und negativen Erwartungen lassen sich Beispiele finden die in den Kreis „ich kann es beeinflussen“ oder „ich kann es wenig beeinflussen“ fallen.

Soziale Kompetenz Flip Chart Welche Kenntnisse und Fähigkeiten gehören für Sie zur sozialen Kompetenz

„das Kopierpapier ist alle“ Kommunikation 4-Ohren-Modell (nach: Schulz von Thun: Kommunikationsmodell) Sachohr... Hört: „das Kopierpapier ist aufgebraucht“ Reagiert: eher ruhig und sachlich, überprüft, wo der Fehler liegt Beziehungsohr... Hört: „sie sind schuld!“ „ Sie kümmern sich um gar nichts“ „Ich ärgere mich über sie“ Reagiert: verletzt, aggressiv, schuldbewusst oder resignierend „das Kopierpapier ist alle“ Selbstoffenbahrungsohr... Hört: „Ich fühle mich ausgenutzt“ Reagiert: nicht als Betroffener sondern einfühlsam und verständnisvoll. Appellohr... Hört: „hol Kopierpapier Reagiert: dienstbeflissen, versucht die Erwartungen auf jeden Fall zu erfüllen, Gefahr möglicherweise Andere zu verärgern. Die Teilnehmer werden gebeten ihre Reaktionen auf die Aussage: „das Kopierpapier ist all“ zu äußern. Thema Kommunikation: Was gilt es für „erfolgreiche“ Kommunikation zu berücksichtigen? Wie entstehen Missverständnisse, Schwierigkeiten und Konflikte? Wie kann man dem begegnen oder vorbeugen?

Was kann man selbst tun, um soziale Kontakte & Anerkennung in der Arbeitssituation zu erreichen bzw. zu verbessern? Diskutieren Sie in Ihrer Gruppe folgende Frage und halten Sie die Ergebnisse auf dem Flipchart fest. Achten Sie darauf, Ihre Ideen möglichst konkret zu formulieren: Schreiben sie ihre Anregung auf ihre grüne Karte

Vielen Dank für ihre Mitarbeit

Herzlich willkommen zur „MBOR soG" Gruppe Kann als Folie PPP gezeigt werden oder auf einem Flip Chart geschrieben stehen

Teilerwerbsminderung, Teilerwerbstätigkeit Modul 2: arbeits-und sozialrechtliche Auswirkungen der veränderten Leistungsfähigkeit Inhalte/ Themen Teilerwerbsminderung, Teilerwerbstätigkeit Eingeschränkte Leistungsfähigkeit Grad der Behinderung Nach der kurzen Einführungsrunde werden anhand der Folie die Themen der Gruppenstunde benannt und Bezug zu den genannten Erwartungen und in der ersten Stunde eingebrachten Schilderungen der Teilnehmer hergestellt.

Erwerbsminderungsrente LV allgm. Arbeitsmarkt unter 3 Stunden täglich Rente wegen voller Erwerbsminderung Ja Nein Ja LV allgm. Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden tg. Arbeitsmarkt verschlossen Ja Nein Keine Rente wegen Erwerbsminderung Nein Vor dem 02.01.1961 geboren Nein Ja Anhand der Folie kann der Weg zur EM Rente erklärt werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Aspekt vor 1961 Geborene und die Verweistätigkeit Wenn es absehbar Rehabilitanden mit Teilerwerbsminderung geben könnte sollten die Möglichkeiten der beruflichen Tätigkeit trotz TEM aufgezeigt werden. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 50% der vollen Em-rente, immer befristet LV im bisherigen Beruf 3 bis unter 6 Stunden tg. Nein Ja Berufsschutz/ Verweisung Ja 16

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) Wer hat Anspruch? Personen, bei denen auf Dauer gesundheitliche Einschränkungen mit Auswirkungen auf die Arbeit ärztlicherseits feststehen Juristisch gesagt: eine erhebliche Minderung oder eine erhebliche Gefährdung der Erwerbstätigkeit liegt vor und bei dem voraussichtlich die Beseitigung der Auswirkungen durch Leistungen der Teilhabe möglich ist sowie gleichzeitig bei der Antragstellung bestimmte rentenversicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind Evtl. wurde in der Eingangsrunde davon gesprochen dass sich ein Teilnehmer eine Umschulung wünscht. In diesem Lehrziel wird anhand der beiden Folien das Thema LTA ausführlich unter Berücksichtigung der Teilnehmerfragen erörtert

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) Welche Leistungen gehören zu LTA? Zuschüsse an Arbeitgeber für die Bereitstellung eines dauerhaften gesundheitsgerechten Arbeitsplatzes oder für eine Probebeschäftigung bei Neueinstellung oder für technische Arbeitshilfen Anlernmaßnahmen/Reintegrationsmaßnahmen bei gesundheitlich bedingter Langzeitarbeitslosigkeit Berufsvorbereitung und Eignungsüberprüfung berufliche Anpassung, Fort- und Weiterbildung, Ausbildung und Umschulung, berufliche Trainingsmaßnahme sonstige Hilfen der Arbeits- und Berufsförderung Die Teilnehmer auffordern unter Berücksichtigung ihrer Leistungseinschränkung geeignete LTA Wünsche zu formulieren. „Sie kennen jetzt die Voraussetzungen für die beruflichen Rehamaßnahmen, wenn sie glauben zu dem Personenkreis zu gehören welche Maßnahme wünschen sie sich für ihre berufliche Zukunft?“

GdB Antrag - Ja oder Nein? Ein Antrag ist sinnvoll wenn: ein bestehender Arbeitsplatz gefährdet ist eine Umsetzung im Betrieb angestrebt wird Die Altersrente beantragt wird Eventueller Nachteil: bei Arbeitslosigkeit Die Teilnehmer haben in der Einführungsveranstaltung „Sozialrecht“ davon gehört wie sie einen Antrag auf eine Schwerbehinderung stellen können hier soll es darum gehen die Vor- bzw. Nachteile aufzuzeigen und insbesondere die Unterstützungsmöglichkeiten bei einem bestehenden GdB aufzuzeigen.

Definition Gleichgestellte (§ 2 SchwbG) Personenkreis nach dem SchwbG Definition Gleichgestellte (§ 2 SchwbG) Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30, sollen den Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erhalten oder erlangen können (Kündigungsschutz) Erhaltung und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen Vermittlungshilfe zur Erlangung von Arbeitsplätzen Ziele

Integrationsfachdienst (IFD) Vermittlung Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen Hilfe und Informationen für Arbeitgeber Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit* Berufsbegleitender Dienst Begleitung am Arbeitsplatz Behindertengerechte Ausstattung Zusammenarbeit mit Arbeitgeber u. der Schwerbehinderten-vertretung Regelung der Zuständigkeit Beratung und Unterstützung für behinderte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber (§§ 109 ff. SGB IX)

Wünsche werden wahr Die Rehabilitanden sollen so konkret wie möglich Veränderungswünsche auf die grüne Karte schreiben. Sie kann evtl. noch durch neue Erkenntnisse/ Ideen erweitert werden. Sie kann auch im weiteren Verlauf eingesetzt werden.

Vielen Dank für ihre Mitarbeit

Herzlich willkommen zur „MBOR soG" Gruppe Kann als Folie PPP gezeigt werden oder auf einem Flip Chart geschrieben stehen

Stufenweise Wiedereingliederung Wirtschaftliche Sicherung Modul 3: Stufenweise Wiedereingliederung (STW) Inhalte/ Themen Stufenweise Wiedereingliederung Wirtschaftliche Sicherung Soziale Kompetenz am Arbeitsplatz (technische Hilfen, Qualif.)

Stufenweise Wieder- eingliederung (§ 28 SGB IX) Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung längere Krankheitsphase vor der Reha Einverständnis des behandelnden Arztes Einverständnis des Versicherten Einverständnis des Arbeitgebers Einverständnis des Kostenträgers Besonderheiten der Mitwirkungspflicht 4 Wochen Frist AU - Checkliste können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sich ergänzenden Leistungen entsprechend dieser Zielsetzung erbracht werden. Es kann von Seiten des Gruppenleiters zu jedem Punkt vor der Erläuterung eine Frage an die Rehabilitanden gestellt werden und die Erfahrungen und Fragen aus der Runde sollen aufgegriffen werden. Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung ist zwischen Rentenversicherung und Krankenkasse geklärt. Es gibt eine 4 Wochenfrist längere Krankheitsphase vor der Reha, „was bedeutet für Sie längere Krankheitsphase?“ Einverständnis des behandelnden Arztes Einverständnis des Versicherten Einverständnis des Arbeitgebers Welche Kosequenzen hat es wenn Arbeitgeber oder Rehabilitanden eine med. notwendige und empfohlene Maßnahme nicht möchten? Einverständnis des Kostenträgers Auf Besonderheiten hinweisen! Mitwirkungspflicht der Arbeitgeber und Beschäftigten bei der stufenweisen Wiedereingliederung: Bei schwerbehinderten Beschäftigten nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX (BAG vom 13.6.2006) Bei anderen Beschäftigten nach § 618 BGB im Lichte von Art. 5 RL 2000/78 Voraussetzung: Zumutbarkeit für Arbeitgeber; Prognose über Zumutbarkeit muss möglich sein Stufenweise Wiedereingliederung ist für den Beschäftigten freiwillig (§ 9 IV SGB IX); Weigerung kann im Rahmen der Mitwirkungspflichten bedeutsam sein (§§ 60-66 SGB I)

Stufenweise Wiedereingliederung Urlaubswünsche vor oder während der Stufenweisen Wiedereingliederung Unterbrechung Veränderung des Stufenplans Vorzeitige Beendigung Finanzierung Es ist wichtig alle Fragen in der Gruppe zu klären Auf die individuellen WÜnsche soll eingegangen werden jedoch auch immer mit dem Hinweis, dass es sich um eine ärztliche Verordnung handelt

Formulare G 832 Informationen für Versicherte G 833 in Kopie „Checkliste“ G 834 in Kopie Stufenplan G 838 Information für Arbeitgeber G 840 Beginnmitteilung

Die SMART- Regel Ziele sollen "SMART" sein: S - Spezifisch M - Messbar A - Anspruchsvoll R - Realistisch T - Terminiert Diese Regel kann als Überprüfung für die Formulierung von Zielen benutzt werden. Sie soll verhindern, dass Ziele unrealistisch, ohne Termin, o. ä. formuliert werden. Ein Beispiel für eine gute Zielformulierung könnte lauten: Ich werde bis zum Tag X, mein Rückkehrgespräch vorbereiten . Dabei werde ich besonders auf die Fragen zum Thema X eingehen.

Handlungsplanung nachsorgende Aktivitäten „Was?“ | „Wann?“ | „Wo?“ „Wie?“ | „Mit wem?“ „Glaube ich, dass ich das neue Verhalten durchhalten kann?“ Strategie zur konkreten Umsetzung konkret, spezifisch, messbar als Herausforderung, aber realistisch erreichbar zeitlich festgelegt mit angemessener Zielferne mit Klarheit über die Konsequenzen bei Zielerreichung nicht zu detailliert nicht im Widerspruch zueinander

Bewältigungsplanung Umsetzungshindernisse und Widerstände erkennen „Welche inneren Barrieren oder äußeren Hindernisse könnten mein Zielverhalten zum Abbruch bringen“? Bewältigungsmöglichkeiten entwickelt. Bewältigungsplanung: Die Verhaltensänderung kann noch effektiver unterstützt werden, wenn zusätzlich zu Handlungsplänen auch Bewältigungspläne erstellt werden. Umsetzungshindernisse und Widerstände werden im Sinne des bio-psycho-sozialen Ansatzes der ICF angesprochen und damit vorweggenommen. Fragen wie „Welche inneren Barrieren (z.B. fehlender eigener Antrieb) oder äußeren Hindernisse (z.B. berufliche Stresssituationen) könnten mein Zielverhalten zum Abbruch bringen?“ werden erörtert, und es werden gemeinsam entsprechende Bewältigungsmöglichkeiten entwickelt. Transfer in den Alltag: Die Patenschaft, Das Handout und die grünen Karten

Auf Wiedersehen und herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!