Fachhochschulreife (schulischer/berufsbezogener Teil)

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 Präsentation transkript:

Fachhochschulreife (schulischer/berufsbezogener Teil) Voraussetzung für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) ist, dass die Schülerin oder der Schüler Unterricht in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erhalten hat. in 17 Halbjahresleistungen mindestens 85 Punkte erzielt hat, in 11 mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung. bei den Ergebnissen, die aus dem Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau stammen, mindestens zwei Schulhalbjahresergebnisse mit je fünf Punkten in einfacher Wertung erreicht hat und in zwei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau insgesamt mindestens 20 Punkte in einfacher Wertung erreicht hat.  Unter den Halbjahresleistungen müssen jeweils zwei enthalten sein aus: 1. Deutsch, 2. einer fortgeführten Fremdsprache, 3. Geschichte 4. Wirtschaft/Politik oder Geographie, 5. Mathematik 6. einer Naturwissenschaft 7. dem Profil gebenden Fach und eine Halbjahresleistung aus: 1. Religion oder Philosophie 2. dem ästhetischen Bereich (Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel). In einem Fach können höchstens zwei Leistungen angerechnet werden. Leistungen, die mit null Punkten bewertet worden sind, können nicht angerechnet werden. Von themengleichem Unterricht kann nur eine Leistung angerechnet werden. [Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann nachgewiesen werden durch 1. eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder 2. ein einjähriges gelenktes Praktikum, wobei einem Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsaus-bildung nach Bundes- oder Landesrecht gleich-gestellt ist, oder 3. ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den Bundesfreiwilligendienst; abgeleistete Dienste von unter einem Jahr können auf die Dauer eines gelenkten Praktikums angerechnet werden.]