Kommunales Energieeffizienznetzwerk (kEEN) „emk“ Netzwerktreffen 7 Kommunales Energieeffizienznetzwerk (kEEN) „emk“ Netzwerktreffen 7. Februar 2017
Themen des heutigen Treffens: Vortrag von Herrn Schmid (LET Südwest GmbH): Aufmaß zur Modernisierung der elektrischen Anlagen an der Gesamtschule Goldberg und andere Beispiele. Wie macht man eine Bestandsaufnahme? Was gehört dazu? Leuchtmitteltausch oder Komplettsanierung: Was ist wann besser? Wie geht man bei der Planung vor: Beschreibung der Sehaufgabe und der Raumnutzung, Anforderungen nach DIN, Feinplanung Was muss man bei der Ausschreibung beachten? Fördermöglichkeiten für die Innenraumbeleuchtung: Claus Greiser, KEA Contracting „Beleuchtungsanlagen“: Rüdiger Lohse, KEA Organisatorisches zur Evaluierung des ersten Netzwerkjahres: Claus Greiser, Teilnehmer Anregungen für das nächste Treffen: Teilnehmer
Fördermöglichkeiten: Sanierung Innenraumbeleuchtung Landesförderung KS+ Bundesförderung Kommunalrichtlinie KfW
Landesförderung KS+ Beleuchtungsanlagen (1) Gefördert wird: Sanierung von Beleuchtungsanlagen unter Einsatz von LED in Nichtwohngebäuden. Nicht gefördert wird: Der Einbau eines LED-Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben: Alle Investitionen in technische oder bauliche Anlagen Leistungen nach der HOAI (max. 20%) Zuwendungsempfänger: Kommunen Contractor (KMU) Nur die Kostengruppen nach DIN 276 in den orange unterlegten Feldern werden anerkannt. Ja!
Landesförderung KS+ Beleuchtungsanlagen (2) Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses. Höhe bemisst sich an den vermiedenen Tonnen CO2-Äqu.. Prozentuale Deckelung bei 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Absolute Deckelung des Zuschusses bei 200.000€. Bagatellgrenze 5.000€. Erhöhung des Zuschusses um je 5% (max. 20%) bei: Teilnahme an nachhaltigen Prozessen (Managementsystem, wie eea) Zertifiziertes EMS nach 50001 Klimaschutz-/Klimaschutzteilkonzept < 5 Jahre Klimaschutzmanager beschäftigt Finanzierung der Regionalen Energieagentur (min. 10cent/EW/a) Beitritt zum Klimaschutzpakt bis 31.12.2016 Im Vorjahr am Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“ teilgenommen. Kann immer nur für ein Gebäude ein Antrag gestellt werden oder kann man einen Antrag für mehrere Gebäude stellen, um die Bagatellgrenze zu erreichen? Nein, immer nur ein Antrag pro Liegenschaft (S. 22 Vv) Wird Beitrittsfrist zum KSP nachgeführt? Nein! Maximale Zuschuss 200.000 je Gebäude, auch bei Maßnahmenkombination
Landesförderung KS+ Beleuchtungsanlagen (3) Antragsformular unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz/foerdermoeglichkeiten/klimaschutz-plus/antragsformulare/ Technischer Zustand vor der Maßnahme: Baujahr der Leuchten Installierte elektr. Systemleistung in KW Tageslichtabhängige und/oder anwesenheitsabhängige Regelung der Beleuchtung? Vollbenutzungsstundenzahl Technischer Zustand nach der Maßnahme: Woher Vollbenutzungsstundenzahlen? Unterschiedlich vorher/nachher? 18599 T10 und T4 (Reduzierung durch Steuerung) Keine vorgaben oder Empfehlungen durch KS+.
Landesförderung KS+ Beleuchtungsanlagen (4) Ich bestätige ausdrücklich, dass die hier beantragte Sanierung der Anlage nicht aufgrund von bereits eingetretenen oder unmittelbar absehbaren Defekten an wesentlichen Teilen der Anlage, aufgrund massiver technischer oder baulicher Mängel, aufgrund wiederkehrender Funktionsstörungen oder aufgrund einer dauerhaften Nichteinhaltung der erforderlichen Beleuchtungsstärken (Arbeitsstättenverordnung) unumgänglich ist. Excel-Tool zur Berechnung der Fördersumme Antragsbearbeitung durch L-Bank Stichproben durch KEA
Landesförderung KS+ Beleuchtungsanlagen (5) Antragstellung: Zwischen 1. Februar und 29. Juni 2017 Verwendungsnachweis bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis. Prüfungsrecht des Umweltministeriums, der L-Bank und des Landesrechnungshofes bis 10 Jahre nach Inbetriebnahme. Entsprechende Unterlagen sind vorzuhalten.
Kommunalrichtlinie (1) Gefördert wird: Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer-und Regelungs-technik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 50 Prozent. Nicht gefördert werden: Ausgaben für Anlagenkomponenten, deren Austausch nicht direkt eine Energieeinsparung bzw. eine Minderung von Treibhausgasen hervorruft. Umrüstsätze sowie der Ersatz konventioneller Leuchtmittel durch LED. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben: Ausgaben für die Anschaffung (Investitionsausgaben) und Montage der Klimaschutztechnologien sowie für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten (Installationsausgaben) Leistungen nach der HOAI Phase 8 (max. 5%) Phase 8: Bauüberwachung und Dokumentation Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Fördergegenstände im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren verbleiben. Dies gilt sowohl für die Bestandsanlage als auch für die im Rahmen der Sanierung zu installierenden Anlagenkomponenten.
Kommunalrichtlinie (2) Innenbeleuchtung Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (Träger für das LM sowie LM, Reflektor und Abdeckung) in Verbindung mit der Nutzung einer tageslichtabhängigen Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung sowie einer zonenweisen Zu- und Abschaltung. Alternativ zu tageslichtabhängiger Leistungsregelung bzw. Präsenzsteuerung in Fluren und Treppenhäusern Zeitsteuerung und in Umkleiden o. a. Nebenräumen Eingangsbewegungs-melder möglich. Für einzelne Leuchtensysteme, bei denen eine tageslicht-abhängige Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung nicht möglich ist, kann begründet auf diese verzichtet werden.
Kommunalrichtlinie (3) Hallenbeleuchtung Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (bestehend aus einem Träger für das LM sowie LM, Reflektor und Abdeckung) In Verbindung mit einer nutzungsgerechten Leistungsregelung und/oder Präsenzsteuerung sowie einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Leuchten in Abhängigkeit von den Soll- Beleuchtungsstärken. Bei Sportstätten muss eine nutzungsgerechte Beleuchtungs-regelung installiert werden. Ausnahmen davon sind zu begründen.
Kommunalrichtlinie (4) Zuwendungsempfänger: Kommunen Zusammenschlüsse von Kommunen 30% (max. 37%) Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses. Absolute Deckelung des Zuschusses bei 1.000.000€. Bagatellgrenze 5.000€. Um die Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro zu erreichen, können Vorhaben der Innen- und Hallenbeleuchtung jeweils in einem Antrag zusammengefasst werden. 37% wenn Kommune Konzept zur Haushaltssicherung hat.
Kommunalrichtlinie (5) Antragsformular unter: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen Antragstellung: Zwischen 1. Juli und 30. September sowie dem 1. Januar und 31. März möglich. Bearbeitungszeit 5 Monate. Bestandteile der Antragstellung: Ein ausgefülltes, von einem Fachplaner (einer verwaltungsinternen fachkundigen Person oder einem qualifizierten Fachbetrieb) unterschriebenes und gestempeltes Formular des jeweiligen Förderschwerpunktes. Eine Bestätigung, dass sich die Fördergegenstände im Eigentum des Antragstellers befindet. Einen elektronischen Antrag auf Zuwendung via easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/)
Kommunalrichtlinie (6) Verwendungsnachweis Bewilligungszeitraum 1 Jahr. Nach Abschluss des Vorhabens sind der Schlussbericht, die Kopie der Schlussrechnung sowie weitere Unterlagen beim PtJ einzureichen. Die Erstellung des Schlussberichts (Sachbericht zum Verwendungsnachweis) erfolgt über das Monitoring Tool unter https://nki-monitoring.de und ist PtJ in Papierform (1-fach) mit Datum und Original-Unterschrift vorzulegen. Die Login-Daten werden mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt.
KfW Programm 217 (1) Gefördert werden: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur bzw. zur Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude u.a. Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung. Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten. Kein Retrofit! Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungs-technik sowie der Gebäudeautomation. Die Einhaltung technischer Mindestanforderungen ist vorgeschrieben. Sonst kein Tilgungszuschuss. Kein LED vorgeschrieben.
KfW Programm 217 (2) Zusätzlich wird gefördert: Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind, z. B. Nebenarbeiten, wie Ausbau und Entsorgung von Altanlagen Planungskosten, die notwendigerweise Bestandteil der Bau-maßnahme sind Maßnahmen zur Einregulierung der geförderten Anlage Aufwendungen für Energiemanagementsysteme
KfW Programm 217 (3) Technische Mindestanforderungen Die Systemlichtausbeute (Bemessungslichtausbeute) Beleuchtungssystem mind. 100 lm/W Lichtstromerhalt der eingesetzten Leuchten mindestens: für LED-Leuchten ≥ 80% (L80) bei 50.000 Betriebsstunden für alle anderen Beleuchtungstypen ≥ 90 % bei 16.000 Betriebsstunden Farbwiedergabe (Ra) der Beleuchtungssysteme mindestens 80% Bei erhöhten Anforderungen gilt DIN EN 12464-1:2011-08. Regelung des Beleuchtungssystems mindestens der Referenzausführung nach EnEV Anlage 2 Tabelle 1 für die entsprechende Nutzungszone Lichtplanung nach DIN EN 12464-1:2011-08 bzw. bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierte Planer
KfW Programm 217 (4) Aufzubewahrende Unterlagen: Beleuchtungskonzept inklusive entsprechendem lichttechnischem Planungsnachweis Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen Leuchtenlichtausbeute, Farbwiedergabeindex, Bemessungslebensdauer und Lichtstromerhalt Bei LED: Datenblatt nach IEC 62717 für jeden Leuchtentyp
KfW Programm 217 (5) Kredit ohne Höchstbetrag. Zinssatz derzeit 0,05%, 10 Jahre Tilgungszuschuss bei Einhaltung der technischen Mindestanforderungen 5% Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aller Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
KfW Programm 217 (6) Kreditantrag Antrag für Direktkredite Bestätigung zum Kreditantrag Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Energie und CO2 sind bei Antragstellung von einem Sachverständigen im Formular "Bestätigung zum Kreditantrag„ zu quantifizieren und zu bestätigen. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energetische-Stadtsanierung/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kommunen-(218)/#1
KfW Programm 217 (7) Verwendungsnachweis Innerhalb von 10 Jahren nach Kreditzusage sind aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen: Nachweise über die förderfähigen Investitionskosten Unterlagen zur Dokumentation der vom Sachverständigen erbrachten Leistungen (Planung und Vorhabenbegleitung) Bei Einzelmaßnahmen alle dafür relevanten Nachweise gemäß Anlage "Technische Mindestanforderungen" zum Merkblatt Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Kredites direkt gegenüber der KfW im Formular "Bestätigung nach Durchführung" wie folgt zu belegen: Der Kreditnehmer bestätigt die antrags- und programmgemäße Verwendung der Mittel und reicht diese, mit der nachfolgend genannten Bestätigung des Sachverständigen, bei der KfW ein. Der Sachverständige prüft die förderfähigen Maßnahmen und bestätigt die Umsetzung des geförderten Vorhabens gemäß der Anlage "Technische Mindestanforderungen" zum Merkblatt.
Gegenüberstellung der Fördermöglichkeiten Programm Antragstel-lung Zuwendung Kumulier-bar Förderfähige Ausgaben Steuerung vorgeschrieben Verwendungsnachweis KS+ Einfach Zuschuss 20%+Boni Nein* Alle Investitionen. Alle Planungsleistungen. Nein Aufbewahrung von Unterlagen. Verwendungsnachweis. KR Viel Aufwand Zuschuss 30% (max. 37%) Nein** Alle Investitionen. HOAI Phase 8 Ja, im Prinzip Schlussbericht und Schlussrechnung. Online und Papierform KfW Mittlerer Aufwand Kredit 5% Zuschuss ja Alle Investitionen. Alle Planungsleistungen. Einregulierung. EMS. Aufbewahrung von Unterlagen. Prüfung durch Sachverständigen. Formulare. * Jedoch Mittel aus Ausgleichsstock. Nicht mit KR. ** nicht mit anderen Bundesmitteln, jedoch andere Fördertöpfe.
Arbeitshilfen Leitfaden: Effiziente Beleuchtungssysteme in Produktion, Verwaltung und Handel (saena) Leitfaden: Planungssicherheit in der LED-Beleuchtung: Begriffe, Definitionen und Messverfahren: Grundlagen für Vergleichbarkeit (ZVEI) www.licht.de AMEV-Beleuchtung 2016
Evaluierung des ersten Förderjahres Nachweise gegenüber dem Fördergeber (u.a.) Vereinbarung von unverbindlichen Einsparzielen Liste der kommunalen Netzwerkbeauftragten Gemeinsame Erklärung von Netzwerkmanagern und Netzwerkteilnehmern Feedbackaussagen der Netzwerkbeauftragten Alle Beratungsberichte bitte in elektr. Form anfordern und mir zusenden. Für wie viele LS Jahreswerte?
Stand Controlling auf Basis Jahresverbräuche
Fachvorträge/Schulungen von Experten Vom Fördergeber vorgegebene Themen: Wirtschaftlichkeitsberechnungen OK Energiemanagement bzw. –controlling Contracting z.T. Energieeinkauf und die Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Hinweise zu bestehenden Förderprogrammen z.T. Anregungen für das nächste Treffen?