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Veröffentlicht von:Monica Schubert Geändert vor über 6 Jahren
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Contributi per favorire l'efficienza energetica
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Abteilung 29 – Landesagentur für Umwelt Ripartizione 29 – Agenzia provinciale per l’ambiente Beiträge zur Förderung der Energieeffizienz Volle Kraft in Richtung Klimaland Contributi per favorire l'efficienza energetica Con impegno verso Klimaland Pressekonferenz, Bozen 15. Februar 2017 Conferenza stampa, Bolzano 15 febbraio 2017 1
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Klimastrategie-Energie-Südtirol-2050
Optimierung der Energieeffizienz Erschließung des noch vorhandenen Sparpotentials Abdeckung des Restenergiebedarfs durch die erneuerbaren Energien
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Gesamt-Energieverbrauch
2008 Strom Gesamtenergieverbrauch sinkend Wärme 46% Verkehr Wärmebereich anteilsmäßig steigend 2014 Weitere Optimierung der Energieeffizienz im Gebäudebestand nötig Strom Verkehr Wärme 50% Die Sanierungsrate ist zu verdreifachen
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Energieförderung seit 1983
Anträge gefördert 82 Fernheizanlagen Solaranlagen Biomasse-Heizanlagen Wärmedämmungen Fensteraustausch 5.000 verschiedene Maßnahmen 500 Millionen Euro Beiträge gewährt 200 Millionen Liter Heizöl werden jährlich nicht verheizt 15 Millionen Euro im Landeshaushalt 2017
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Was ist neu? Höhere Fördersätze
Fokus: energetische Sanierung 30% - 50% Anreizförderung Kondominien 70% Öffentliche Beleuchtungsanlagen 50% Energieaudits für KMU 60% - 50% Neue Maßnahmen Foto: Walter Haberer
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Sanierungsrate steigern
Gebäudebestand energetisch zu optimieren 80% der Gebäude ► Sanierungsrate heute ► 1% 550 Gebäude/Jahr Klimastrategie-Ziel ► 2,5% 1.500 Gebäude/Jahr Die Sanierungsrate ist zu verdreifachen Foto: Renè Riller
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Energetische Sanierung
vom 20 Liter Haus zum 7 Liter Haus Energetische Gesamtsanierung von Gebäuden bei Erreichung KlimaHaus C oder R ► 50% Beitrag ► 70% Beitrag Anreizförderung für Kondominien Die Prozentsätze werden auf die anerkannten Kosten berechnet Foto: Renè Riller
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Energetische Sanierung
Energetische Teilsanierung von Gebäuden bei Wärmedämmungen von Gebäuden die KlimaHaus C oder R nicht erreichen ► 30% Beitrag Die Prozentsätze werden auf die anerkannten Kosten berechnet Foto: Renè Riller
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Neue Maßnahmen Energetische Sanierung einzelner Wohneinheiten mit Nachweis KlimaHaus R Hydraulischer Abgleich bestehender Heizungs- und Kühlanlagen Kontrollierte Lüftungsanlagen in bestehenden Gebäuden mit Klimahaus C oder R ► 50% Beitrag Die Prozentsätze werden auf die anerkannten Kosten berechnet Foto: Walter Haberer
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Öffentliche Beleuchtung
Austausch öffentlicher Beleuchtungsanlagen Energieeinsparung mindestens 50% Reduzierung der Lichtverschmutzung ► 50% Beitrag Die Prozentsätze werden auf die anerkannten Kosten berechnet Foto: Walter Haberer
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Erneuerbare Energie Wärmeerzeuger ► 50% Beitrag
bei bestehenden Gebäuden mit KlimaHaus C oder R ► 50% Beitrag Thermische Solaranlagen bei allen Gebäuden Photovoltaik- und Windkraftanlagen ohne Anschlussmöglichkeit am Stromnetz ► 65% Beitrag Die Prozentsätze werden auf die anerkannten Kosten berechnet Foto: Walter Haberer
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Unternehmen Fördersätze je nach Betriebsgröße
NEU Energieaudits für KMU ► 60% Beitrag für KU ► 50% Beitrag für MU Die Prozentsätze werden auf die anerkannten Kosten berechnet
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Wichtige Infos Einreichzeitraum: 1. Jänner - 30. Juni
des Jahres, in dem die Arbeiten beginnen, jedenfalls vor Beginn der Arbeiten Mindestinvestition: € ► € Kumulierverbot mit anderen Beiträgen und Begünstigungen Die neuen Richtlinien sind ab 22. Februar 2017 wirksam Webseite der Landesagentur für Umwelt
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