Volksbefragung am 14. Jänner 2018

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 Präsentation transkript:

Volksbefragung am 14. Jänner 2018 25.04.11 Schulung Wahlbehördenmitglieder 2018 / Graz Volksbefragung am 14. Jänner 2018 Stadt Graz | Graz-Rathaus | 8011

Befragungstag Sonntag, 14. Jänner 2018, 7.00 – 16.00 15 ordentliche Sprengel 2 Besondere Wahlbehörden (Hausbesuche) 1 Besondere Wahlsprengel Volkshilfe Steiermark – Seniorenzentrum Wetzelsdorf

Rechtliche Grundlagen Steiermärkisches Volksrechtegesetz idF LGBl Nr. 79/2017 Gemeindewahlordnung Graz 1992 Stammfassung LGBl Nr. 42/1992 Gemeindewahlordnung Graz 1992 LGBl. Nr. 42/1992, in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002

Übersicht Aufgaben Abholung der Wahlunterlagen durch Wahlleiter-StellvertreterIn Einrichten und Öffnen des Wahllokales Durchführung der Wahlhandlung Feststellung des Befragungsergebnisses Führung der Niederschrift und Erstellung des Wahlaktes Übermittlung der Wahlakten durch WahlleiterIn

Stimmberechtigte Personen Hauptwohnsitz am Stichtag 29. November 2017 im Stadtbezirk Wetzelsdorf Vollendung 16. Lebensjahr am Befragungstag UnionsbürgerInnen Es darf kein Wahlausschließungsgrund vorhanden sein

Zu beachten! Durchführung erfolgt durch die zur Gemeinderatswahl Graz 2017 berufenen Wahlbehörden Externe Personen können als Hilfsorgane eingesetzt werden. Sprengelwahlbehördenmitglieder müssen nicht selber aktiv wahlberechtigt sein Einwurf des Befragungskuverts in Wahlurne durch wahlberechtigte Person selbständig oder Übergabe an WahlleiterIn und Einwurf durch dieser/diesen möglich Niederschrift enthält bei Wahlbehördenmitglieder Zeiten der Anwesenheit und eigene Rubrik für die Erfassung von Hilfsorganen Keine Weitergabe von Ergebnissen, ausgenommen tel. Sofortmeldung Befragungsergebnis

Zu beachten! Dokumentation aller Beschlüsse der Sprengelwahlbehörde und aller besonderen Vorkommnisse. Sprengelwahlbehördenmitglieder werden als „Behörde“ tätig. Keine fremden Personen im Wahllokal (Presse, Familienangehörige etc.) Wahlberechtigte dürfen sich nur zur Stimmabgabe im Wahllokal aufhalten und haben diese anschließend zügig zu verlassen. Anbringung der Kundmachung am Gebäude (Verbotszone) Anmerkungen im Abstimmungsverzeichnis Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde und begründet vollen Beweis dessen, was darin dokumentiert wird.

„Who is Who“ im Wahllokal Wahlleiterin/Wahlleiter Steht der Wahlbehörde vor Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung Für die Beachtung der Bestimmungen des anzuwendenden Gesetzes zu sorgen Anordnungen ist Folge zu leisten – Bei Nichtbefolgung liegt eine Verwaltungsübertretung vor. Unterliegen der Amtsverschwiegenheit Aufgaben bei der Stimmabgabe Identitätskontrolle Ausgabe Befragungsblatt und Kuvert Rücknahme Kuvert u. Einwurf od. Kontrolle Einwurf durch wahlberechtigte Person

„Who is Who“ im Wahllokal BeisitzerInnen (2 x ÖVP/1 x KPÖ) Stimmberechtigte Mitglieder die aufgrund der Vorschläge der Parteien berufen werden Vor Antritt des Amtes strenge Unparteilichkeit und gewissenhafte Erfüllung der Pflichten gegenüber der/dem WahleiterIn zu geloben. (rote Mappe Pkt. 8) Unterliegen der Amtsverschwiegenheit Gewährleistung der Objektivität, Transparenz, Verhinderung von Manipulation und Missbrauch Aufgaben bei der Stimmabgabe Führung des Verzeichnisses der Stimmberechtigten (Stimmliste) Führung des Abstimmungsverzeichnisses

„Who is Who“ im Wahllokal Vertrauensperson (FPÖ/GRÜNE/SPÖ/NEOS) Von Parteien die im zuletzt gewählten Gemeinderat durch mindestens ein Mitglied vertreten sind, jedoch keinen Anspruch auf Entsendung von BeisitzerInnen haben. Kein Stimmrecht Unterliegen der Amtsverschwiegenheit Aufgaben bei der Stimmabgabe Können in der Wahlbehörde aktiv mitwirken

„Who is Who“ im Wahllokal Hilfsorgane Hilfsorgane werden vom Magistrat zugewiesen. Müssen nicht aus dem Haus Graz (Magistrat) stammen. Aufgaben bei der Stimmabgabe Unterstützen die Wahlbehörden Dürfen unter Kontrolle der Wahlbehörde tätig werden („verlängerter Arm) Hilfspersonen sind jene Personen, welche vom Wahlleiter – falls keine BeisitzerInnen anwesend sind – von den Parteien zur Durchführung der Wahl herangezogen werden könnten.

WählerIn im eigenen Sprengel 1. Identitätsprüfung 3. Ausgabe Befragungsblatt und blaues Kuvert 2. Suche im Verzeichnis 2 1 Florentina Wahl Anke Polzer 627 1437 4. Eintrag Abstimmungsverzeichnis 5. Stimmabgabe

Besondere Vorkommnisse Besondere Vorkommnisse sind in der Niederschrift zu dokumentieren! Besondere Vorkommnisse Abstimmung der berechtigten Mitglieder und Vermerk in der Niederschrift (Seite 3, Punkt III) oder im Abstimmungsverzeichnis Zulassung zur Wahl durch Abstimmung in der Wahlbehörde (Niederschrift) körper- und/oder sinnesbeeinträchtigte Personen Stimmzettelschablone/Begleitperson (Abstimmungsverzeichnis) Fehler beim Ausfüllen des Befragungsblattes Ausgabe weiterer Befragungsblätter mit Vermerk im Abstimmungsverzeichnis (falsch verwendetes Befragungsblatt wird von stimmberechtigter Person zerrissen und mitgenommen) Klemmbrett als Hilfestellung für RollstuhlfahrerInnen

Wenn Vermerk Wahlkarte – keine Stimmabgabe ohne Wahlkarte möglich!!! Vermerke in der Stimmliste Stimmkarte  Abnahme der Stimmkarte sonst keine Stimmabgabe zulässig Streichung  nicht zur Wahl zulassen Aufnahme  zur Wahl zulassen

Stimmkarte Stimmkarte Stimmkarten können zur Stimmabgabe verwendet werden: in allen Wahllokalen Vor einer besonderen Wahlbehörde (Hausbesuch) Selbständige Stimmabgabe mit Briefwahl ist nicht möglich

StimmkartenwählerInnen 245 244 Wahlwiederholung Manfred 446 245 Stimmzettel Susi 748 mit Wahlkarte

Ergebnisermittlung Anzahl der abgegebenen blauen Kuverts Anzahl der im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen Öffnen der blauen Kuverts leeres Kuvert = ungültige Stimme Ermittlung Befragungsergebnis und ungültige Stimmen Eintragung in Tabelle I und II Telefonische Sofortmeldung Bildung Sprengelakt und Übermittlung an Rücknahmeteam

Verpacken der Stimmzettel Beschriftung der weißen Säcke Befragungsblätter „Ja“ Befragungsblätter „Nein“ Ungültige Befragungsblätter Nicht ausgegebene Befragungsblätter

Bildung des Wahlaktes rote Mappe Niederschrift Stimmliste (Wählerverzeichnis) Abstimmungsverzeichnis Empfangsbestätigung Stimmzettel Telefonsofortmeldung Kundmachungen Wahlbehörden Angelobung Entgegengenommene Briefwahlunterlagen (Funktion Briefkasten) Abgenommene Stimmkarten Anwesenheitsliste Sonstiges

Im Wahllokal dürfen keine (leeren) Befragungsblätter verbleiben Bildung des Wahlaktes Brauner Karton Alle beschrifteten weißen Säcke mit den Befragungsblättern Wahlurnen (verbleiben im Befragungslokal) nicht ausgegebene Wahlkuverts und die Kundmachungen Im Wahllokal dürfen keine (leeren) Befragungsblätter verbleiben

Rückgabe Wahlakt WahlleiterIn bringt rote Mappe (Wahlakt) und braune Kartons zur Rückgabestelle Kontrolle durch das Rücknahmeteam Sofortmeldung Vollständigkeit (Niederschrift, Anwesenheitsliste etc.)

Informationsquellen Internet www.graz.at/volksbefragung Telefonhotline 872/5151

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!