Steigerung des Fachkräfteangebots

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 Präsentation transkript:

Steigerung des Fachkräfteangebots Geschätztes Potenzial 2025, in Mio. Personen/ Vollzeitäquivalenten Hinweise: Steigerung der Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter bezieht sich auf Frauen Miminum i.d.R. Verbesserung um 10% gegenüber der Ausgangslage Weitere Handlungsfelder neben den in der Graphik genannten: Arbeitsmarkttransparenz erhöhen, z.B. Vakanzzeiten verringern, Mismatch vermeiden Attraktivität Deutschlands: Steuern und Abgaben prüfen Geschätztes Potenzial 2025, in Mio. Personen/ Vollzeitäquivalenten Zuwanderung: 0,4-0,8 Arbeitszeit Vollzeitbeschäftiger: 0,4-1,1 Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigerter: 0,3-1,2 Erwerbspartizipation von Frauen: 0,4-0,9 Erwerbspartizipation über 55: 0,5-1,2 Weiterbildung: 0,4-0,7 Studienabbrecher: 0,1-0,6 Ausbildungsabbrecher: 0,1-0,3 Schulabgänger ohne Abschluss: 0,05-0,3 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung

Erwerbsquoten und Erwerbslosenquoten 25- bis 65 Jähriger nach Herkunftsgruppe 2008   Erwerbsquoten Erwerbslosenquoten ohne Migrationshintergrund 82,0 6,1 Spät-/Aussiedler 83,0 8,8 EU-27 (ohne Deutschland) 79,2 7,9 EU-15 (ohne Deutschland) 80,0 7,1 EU-12 77,8 9,3 übriges Europa 70,1 15,3 Afrika 71,6 21,3 Asien 68,6 17,8 Nord- und Mittelamerika 73,9 9,7 Südamerika 69,5 13,6 Griechenland/Italien/Portugal/Spanien 80,9 8,2 Polen 10,2 ehemaliges Jugoslawien 73,3 10,4 Russland 75,8 17,2 Türkei 67,0 16,8 Große Unterschiede zu 2005 Quelle: SUF des Mikrozensus 2008 , eigene Berechnung

Überwiegender Lebensunterhalt der Bevölkerung von 25 bis 65 Jahren nach Migrationshintergrund und Geschlecht Quelle: SVR-Jahresgutachten 2010

Ansatzpunkte zur Überwindung der Hürden: Welche Stellschrauben gilt es zu nutzen? Neben besserer Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Bekämpfung von Diskriminierung und der Förderung von Selbstständigkeit … Weiterbildung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse Berufliche Sprachförderung Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ermöglichung von Patchwork-Laufbahnen Förderung der Arbeitsmarktorientierung Fokussierung auf Risikogruppen Bekämpfung von Diskriminierung Bessere Qualifizierung, damit Erwerbstätigkeit wahrscheinlicher, höher entlohnt und attraktiver Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Bessere Zugänglichkeit von Kitas Angepasste Arbeitsbedingungen in niedrigentlohnten Jobs Sichere Beschäftigungsverhältnisse Unterstützung von Patchwork-Berufslaufbahnen z.B. spätere Ausbildung Förderung der Arbeitsmarktorientierung kulturelle Faktoren, Lohnabstand, Informationsdefizite Systematisch ein „doppeltes Lotsenmodell“ aufbauen und IHKs als „Brückenbauer“ etablieren Bereits bestehende Förderangebote für Existenzgründer mit Migrationshintergrund durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit bekannter machen (Stichwort: Bringschuld) Zugang zu Förderangeboten erleichtern Migrantenorganisationen als Multiplikatoren stärken bei gleichzeitiger Qualitätssicherung Beratungsorganisationen zügig interkulturell öffnen SVR-3 Säulen Modell

Empirische Trends: Zu- und Fortzüge 1991-2010 Hohe Wanderungsdichte der deutschen und ausländischen Staatsangehörigen mit zwischen 2005 und 09 ausgeglichenem Wanderungssaldo, letztes Jahr mit 128.000 wieder positiv. Bei hohem Austausch wichtig, wer kommt und wer geht, mit welcher Absicht und mit welcher Qualifikation. Darüber in der amtlichen Statistik nur schlechte Informationen: Da Deutsche und EU-Bürger hierzu keine Rechenschaft ablegen müssen. Wie sieht es bei Drittstaatsangehörigen aus? - Demografischer Wandel in Deutschland: Rückgang und Alterung des Erwerbspersonenpotenzials. 2030 fehlen bis zu 2,4 Millionen Arbeitskräfte, davon 750.000 MINT-Absolventen, 220.000 Krankenpfleger (Prognos 2008). Dieser demografische Wandel kann durch Zuwanderung nicht aufgehoben, aber seine Wirkungen auch für die Sozialsysteme können abgefedert werden. Daher Zuwanderungssteuerung wichtig. Quelle: Migrationsbericht 2010

Woher kommen Hochqualifizierte Woher kommen Hochqualifizierte? Fachkräfte nach Staatsangehörigkeit (2010) Neue Zahlen 2010: Insgesamt lebten am 31.12.2010 in Dtl 79.615 ausländische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel nach §18 AufenthG, davon zwei Drittel mit einem Aufenthaltstitel für eine qualifizierte Beschäftigung. Unter welchen rechtlichen Kategorien kommen diese Fachkräfte: Als Fachkräfte werden hier Zuzüge nach § 18 AufenthaltG, Abs. 4, S. 1 und 2, §19, §20 Abs. 1 und 4 und §21 gezählt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zuzug von Fachkräften nach Deutschland will ich Ihnen im Folgenden genauer vorstellen. Quelle: Migrationsbericht 2010, eigene Berechnung

Status Quo: Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Hochqualifizierte I I) § 19 AufentG: Der rote Teppich Niederlassungserlaubnis Wissenschaftler/Lehrpersonen/wiss. Mitarbeiter in herausgehobener Position Spezialisten und ltd. Angestellte mit einem Mindesteinkommen von ca. 66.000 €* Keine Vorrangprüfung (dürfte nach Umsetzung der Blue Card an Bedeutung verlieren) II) § 21 AufentG: Die Unternehmer Mindestinvestitionssumme: 250.000 € Schaffung von mind. 5 Arbeitsplätzen Prüfung u.a. Tragfähigkeit der Geschäftsidee, unternehmerischer Erfahrungen etc. Einbindung der Gewerbebehörden in Prüfung der Voraussetzungen III) § 18 AufentG i. Verb. mit BeschV: Der Sammelparagraph für befristete Aufenthalte Insbes. § 27 Nr. 1 BeschV: Akademische Fachkräfte, Vorrangprüfung Nur Drittstaatsangehörige, nicht innerhalb EU. Zu berücksichtigen ist bei §19, dass die Bundesregierung bereits beschlossen hat, dass bei der Umsetzung der EU-Hochqualifizierten Richtlinie das Mindesteinkommen auf 48.000 Euro gesenkt wird (d.h. seit 2005 von 85.000 auf bald 48.000 gesenkt) Eingeführt wurde aber auch gleichzeitig auf Drängen der CSU eine Wiederufsmöglichkeit des Aufenthaltstitels im Falle des Bezugs von ALG II/Sozialhilfe in erssten 3 J bei § 18, dass auch - Fachkräften mit einem inländischen Hochschulabschluss und - Absolventen dt. Auslandsschulen 1) mit einem anerkannten oder 2) einem dt. Hochschulabschluss vergleichbaren Hochschulabschluss 3) oder einer im Inland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf einen Aufenthaltstitel erhalten können. Vorrangprüfung entfällt

Status Quo: Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Hochqualifizierte II IV) § 12b ARGV: Die Ostererweiterung Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für alle Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, keine Vorrangprüfung V) § 16 AufentG Abs. 4: Die Hochschulabsolventen sind schon da Einjährige Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche nach Studienabschluss Keine Vorrangprüfung, Tätigkeit muss dem Abschluss angemessen sein Seit 2009 identische Regel für Absolventen dt. Auslandschulen mit dt. oder vgl. ausl. Hochschulabschluss VI) Blue-Card Für Drittstaatler mit Hochschulabschluss oder mind. fünfjähriger Berufserfahrung mit Arbeitsvertrag (1,2-1,5 fache des Durchschnittseinkommens, d.h. 33.000 oder 42.000 Euro) Bis zu vier Jahre Arbeitserlaubnis, kann verlängert werden Daueraufenthalt nach fünf Jahren Beschäftigung, diese kann in verschiedenen EU-Staaten gesammelt werden Förderung der zirkulären Migration Die Blue Card sieht eine Daueraufenthaltserlaubnis nach 2 Jahren für bestimmte Gruppen vor: Hier auflisten? 12 Monate Rückkehrrecht am Stück bei Bluecard Im internationalen Vergleich liberal, wieso kommen dennoch nicht so viele? Deutschland wird nicht als Einwanderungsland wahrgenommen. Sprache, Ganztagsschule, Betreuungsangebote Willkommenskultur Pfadabhängigkeit in der Migration (wo sind schon große Gruppen) Aber auch relative Verdienstmöglichkeiten für die Höchstqualifizierten Selbst bei liberalen Regelungen Kleinteiligkeit, Komplexität und unsicherer Ausgang Eine besonders interessante Gruppe sind ausländische Studierende und hier hat es zuletzt Verbesserungen gegeben

Aber nicht nur rechtliche Faktoren entscheidend: Lohndifferential, Rendite auf Hochschulabschluss Karriereperspektiven Innovationskraft der Branche/Reputation der Unternehmen Qualität der öffentlichen Fürsorge (z.B. Krankenversicherung), Einrichtungen (Schulen, Kindergärten) und Sicherheit Bestehende Netzwerke Willkommenskultur und Diskriminierungsfreiheit

Beispiel für relative Attraktivität des Aufnahmelandes Neuere jüd. Zuwanderer aus der ehem. UdSSR (15 J. u älter) mit mind. einem BA-Abschluss in den USA, Israel und Deutschland nach Zeitraum der Einwanderung (in %) Faktoren für relative Attraktivität des Aufnahmelandes z.B. Sozialleistungen für Einwanderer, die Arbeitsmarktflexibilität und die Größe der Einkommensungleichheiten Quelle:Kogan/Cohen/Haberfeld 2008

Empfehlungen zur Reform der Zuwanderungssteuerung von Fachkräften Erste Säule Reformen im arbeitgeberbasierten Verfahren Senkung des Mindesteinkommens Automatische Genehmigung nach Fristablauf Zweite Säule Stärkung der Bleibemotivation für Hochqualifizierte Großzügige Prüfung der Angemessenheit Dritte Säule Einführung eines Punktesystems im MINT-Bereich Ausbildung, Alter, Sprachkenntnisse, Familienangehörige SVR warnt vor unkritischer und euphorischer Bewertung des Punktesystems und empfiehlt stattdessen einen pragmatischen Mittelweg zwischen einer rein kriterienorientierten Zulassung ohne zureichende Berücksichtigung des Arbeitsmarktes und einer rein arbeitgeberbasierten Zulassung, wie sie derzeit für Deutschland kennzeichnend ist. Zur ersten Säule: bisher Niederlassungserlaubnis wenn Arbeitsvertrag und Mindesteinkommen von 64.800 Euro (?? Anpassen). Das entspricht 2,24-fachem des nationalen Durchschnittseinkommens SVR empfiehlt Absenkung auf 40.00 Derzeit temporäre Zuwanderung nach § 18 AufenthG quantitativ bedeutender als Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte nach § 18 AufenthG. Vorrangprüfungen gehen in 9 von 10 Fällen im Sinne des Arbeitgebers aus, dauern jedoch lange. Gerade für Mittelständische Unternehmen eine Belastung.  SVR empfiehlt Instrument zur Beschleunigung: nach einer Frist von drei Wochen wird automatisch eine Genehmigung erteilt, sofern die prüfende Behörde in diesem Zeitraum keinen anderslautenden Beschluss zustellt Zur zweiten Säule: Immer bedeutender und häufig vergessen werden die (zukünftigen) hochqualifizierten Zuwanderer, die sich bereits in Deutschland befinden: internationale Studierende. Bedingungen in den Vergangenen Jahren verbessert, z.B. von Vorrangprüfung befreit. SVR empfiehlt noch zwei weitere Nachbesserungen: Verlängerung der Suchfrist von einem auf zwei Jahre, um die Bleiberegeln konjunkturunabhängiger zu machen SVR empfiehlt Vorschrift der Angemessenheit des Arbeitsplatzes großzügiger und flexibler auszulegen Zur dritten Säule: Ein Punktesystem als humankapitalorientieres steuerungsinstrument bietet die Möglichkeit Zuwanderung systematisch auch unter - Berücksichtigung von demografischen Kriterien zu steuern. SVR empfiehlt testweise Einführung eines Punktesystems für Berufe/Qualifikationen einzuführen, in denen unzweifelhaft ein struktureller Mangel herrscht. Konkret: MINT-Bereich. Nach einer Evaluation und bei positivem Ergebnis auf andere Bereiche ausdehnen. Nur wenige Steuerungskriterien nötig, da auf bestimmte Berufe/Qualifikationen beschränkt: Alter (jüngere bevorzugt); Sprachkenntnisse (Deutsch UND Englisch); Ausbildung (Akademischer Abschluss keine Voraussetzung aber Zusatzpunkte); Familienangehörige (wegen Bildungshomogenität in Partnerschaften Bonuspunkte für Partner) Weitere Punkte: Einbildung d Willkommenskultur Abwanderung

Empfehlungen der Konsensgruppe: nicht nur rechtlicher Rahmen sondern proaktive Anwerbung Plattformen zur Vermittlung von arbeitsuchenden Zuwanderern einrichten (insbesondere für mittelständische Unternehmen) In deutschen Auslandsvertretungen Fachkräftebeauftrage einsetzen zur Koordinierung der Informations- und Werbekampagnen im Ausland Einen Zusammenschluss des Mittelstand zur Personalrekrutierung im Ausland bilden Zuwanderern ein Visum zur Arbeitssuche gewähren Signal nach außen senden („Weg vom Anwerbestopp“)

Bevölkerung unterstützt interessengeleitete Zuwanderungssteuerung   Seite 14 Bevölkerung unterstützt interessengeleitete Zuwanderungssteuerung 57,7 Hoch-qualifizierte ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund 69,1 Niedrig-qualifizierte ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Familien-angehörige ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund 48,5 Knapp 60% der Mehrheits- und Zuwandererbevölkerung sind für einen stärkeren Zuzug von Hochqualifizierten (hell- und dunkelblaue Linie im ersten Querbalken) und nur ein Drittel lehnt diesen ab. Dagegen lehnen 70% einen weiteren Zuzug von Niedrigqualifizierten ab (2. Querbalken). In ihrer Einschätzung zu diesen beiden Formen der Arbeitsmigration sind sich Befragte mit und ohne Migrationshintergrund dabei einig. Beim Zuzug von Familienangehörigen fast genauso viele Personen dagegen wie dafür, mit einer etwas positiveren Haltung bei Zuwanderern. Wirklich erstaunlich ist hingegen die v.a. bei der Mehrheitsbevölkerung große Bereitschaft zur verstärkten Aufnahme von Flüchtlingen. Knapp 50% sprechen sich für den Zuzug von mehr Flüchtlingen aus, nur ein Drittel lehnt ihn ab. ohne Migrationshintergrund Flüchtlinge mit Migrationshintergrund Quelle: Migrationsbarometer 2011

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Hürden der Beschäftigung für Zuwanderer auf dem Arbeitsmarkt 1) Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen: Potentielle Zielgruppe Personen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss im Alter von 15-64 Jahren (ohne Spätaussiedler) darunter Erwerbslose EU/EWR/Schweiz Darunter Hochschulabschluss nicht berücksichtigt ./. Meister/Techniker/ Fachschulabschluss Lehre/berufsqualifizierender Abschluss 33.000 Drittstaaten 47.000 (davon 9,4%=4.418) 4.418 7.000 71.000 Erwerbstätige, die unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt sind (nach ISCO 88). 54.000 122.000 (davon 9,4%=11.468) 11.468 16.000 88.000 Potenzielle Antragsteller 284.886 Laut Bedarfsabschätzung des BMBF können etwa 285.000 Personen einen ausländischen Abschluss vorweisen, dessen Anerkennung ihren Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern könnte. Auf Basis der Sonderauswertung des Mikrozensus 2008 des BMBF sprechen wir von rund 2,9 Mio Personen mit Mihi, die ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Informationen darüber wie viele davon über eine Anerkennung verfügen oder sie anstreben gibt die Datenbasis nicht her. Die Potenzialschätzung berücksichtigt nicht Spätaussiedler sowie Unionsbürger (da dieser Personenkreis auch vor Gesetzesänderung einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren hatten). Außerdem werden nur Personen berücksichtigt, die von Erwerbslosigkeit betroffen sind oder unterhalb ihrerQualifikation arbeiten. Quelle: BMBF Bedarfsabchätzung 2010

Seite 17 Ausbildungsadäquate Einmündung auf dt. Arbeitsmarkt: Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Abschlüsse reglementierte Berufe (=Berufsausübung bedarf der Zulassung) Rechtsanspruch auf Anerkennung bei gleichwertiger Ausbildung im EU-Ausland oder Teilanerkennung für EU-Bürger Drittstaatsangehörige z.T. ausgeschlossen nicht reglementierte Berufe (=Berufsausübung ohne Zulassung möglich) Geregelte Anerkennung nur für Spätaussiedler im Bundesvertriebenengesetz Zeugnisbewertung für Drittstaatsangehörige im Ermessen der zuständigen Stellen (Kammern, Landesministerien, etc.) alle Zuwanderer durch die Wichtig: Unterscheidung in reglementierte Berufe und nicht reglementierte Berufe Reglementiert sind ca. 60 Berufe (akad. Heilberufe, Gesundheitsfachberufe, Lehrer, Sozialpädagogen, Erzieher, Ingenieure, Jurist, Steuerberater, Architekt, Lebensmittelchemiker, Dolmetscher, Schifffahrtsberufe) Alle anderen Berufe darf man auch ohne Zertifikat ausüben, allerdings muss ein Arbeitgeber einen einstellen (AG schaut natürlich auf Berufsabschlüsse) BQFG (Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz früher missverständlich Anerkennungsgesetz) liegt seit März 2011 als Referentenentwurf vor - Im Prinzip eine Vereinheitlichung der Feststellungsverfahren zur Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (verb. Aufzählung der Qual. Schritte nur bei reglementierten, nicht bei nicht reglementierten Berufen) Beseitigt formale Hindernisse für Anerkennung ausländischer Abschlüsse Berufserfahrungen werden auch berücksichtigt Bei reglementierten Berufen sind im Bescheid fehlende Qualifzierungsabschnitte aufzuführen, Rechtsanspruch auf Anerkennung, sobald diese nachgewiesen werden Verbindliche Aufzählung fehlender Qualifizierungsabschnitte Antwortfrist von 3 Monaten (keine Garantie auf Anerkennung)

Hürden der Beschäftigung für Zuwanderer auf dem Arbeitsmarkt Durchschnittlich geringeres Ausbildungsniveau Fehlende berufliche Netzwerke zu statushöheren Personen und teilweise wenig berufliche Erfahrung in Deutschland (soziales Kapital) Zuschreibungen und Erwartungen, wie z.B. schlechter Ruf einer Schule (symbolisches Kapital) Berufswahlüberlegungen (v.a. ausländischer Frauen) konzentrieren sich auf wenige Ausbildungsberufe, die teilweise geringe Aufstiegschancen bieten Probleme bei Anerkennung, Diskriminierung und Schwierigkeiten bei Selbstständigkeit 349 zur Wahl stehende Berufe 84,9 % der neuen Ausbildunbgsverträge von ausländischen Frauen wurden in 20 Berufen geschlossen Top 5 Berufe: Friseurin, Verkäuferin, medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte