Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und seine Herausforderungen Görlitz Oktober 2017 Heinz Kindler.

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 Präsentation transkript:

Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und seine Herausforderungen Görlitz Oktober 2017 Heinz Kindler

Aufbau Gesamtgesellschaftlich? Ja! Aber… Herausforderungen für die Fachkräfte Die Rechtslage verstehen Verstehen welche Wege zu Misshandlung und Vernachlässigung führen können Herausforderungen für unser gesamtes Kinderschutzsystem Proaktive, systematische Frühe Hilfen Keine Vernachlässigung der Vernachlässigung mehr Mit Kindern reden

Gesamtgesellschaftlich? Kinderschutzfälle können an sehr verschiedenen Orten unserer Gesellschaft auffallen Meist müssen viele zusammenwirken, damit Fälle gelingen Kinderschutz kostet Kinderschutz muss sich demokratisch verantworten, braucht dann aber auch Solidarität

…braucht Fachlichkeit Auf der Ebene der Personen und der Strukturen Beispiel 1: Mutter 33 Jahre, erstes Kind, sehr belastete Lebensgeschichte und –situation, aber aktuell sehr engagiert → was heißt präventiv arbeiten? Beispiel 2: Zweimalige leichtgradige Misshandungen 2J Kind, unklare Verursachung, beide Eltern mit Problemen, aber generell bereit Hilfen anzunehmen → was ist hier einzuschätzen und wie sind diese Aufgaben anzugehen?

Zur Erinnerung: Vier Schwellen im Jugendhilferecht Die Hilfeberechtigungsschwelle (… eine das Kindeswohl nicht gewährleistende Erziehung § 27 SGB VIII) Die Schwelle des gewichtigen Anhaltspunkts (§ 8a SGB VIII, Art. 4 KKG) Die Gefährdungsschwelle (§ 8a SGB VIII / § 1666 BGB) Die dringende Gefahr (§ 42 SGB VIII)

Definition Kindeswohlgefährdung „eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“ (BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434) Hier also Def. BGH, wie immer sind natürlich versch. Definitionen denkbar (z.B. Rechtsverletzungen), auch das Familienrecht kennt an verschiedenen Stellen etwas unterschiedliche Definitionen, für uns hat diese Def aber eine erhebliche Bedeutung, weil Handlungsgrundlage darstellt Def näher anschauen (vorlesen) mindestens 3 Dinge unmittelbar deutlich: - zukunftsgerichtet: ist von Gefahr und einer vorauszusehenden Schädigung die Rede, die Schädigung muss also noch nicht eingetreten sein (2 Bsp: psychisch schwer kranken alleinerziehenden ET muss nicht auf Schädigung gewartet werden, auch bei einem feststellbaren sex. Missbrauch bei dem ja Schläfereffekte nicht selten), umgekehrt kann es aber natürlich als Beleg angeführt werden, wenn bereits erhebl. Schädigung - zweitens sehen wir, dass das Recht versucht staatliche Eingriffsrecht soweit als möglich zu begrenzen: Schädigung muss erheblich sein, während weniger schwerwiegende Schädigung als Lebensschicksal angesehen werden, Schädigung muss nicht nur wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich sein, sondern mit ziemlicher Sicherheit vorhersehbar sein - drittens erkennen wir angesichts der vielen nicht genau bestimmten Begriffe dass das Recht hier generell und bei der Anwendung im Einzelfall auf Information und Interpretationshilfe angewiesen ist. Genau an dieser Stelle kommt die Jugendhilfe und kommen die Sozialwiss ins Spiel. Zwar Gesetzgeber Prüfung ob Eingriffsvoraussetzungen 1666 vorliegen den FG zugewiesen, bei der Erfüllung dieser Aufgabe Unterstützung Jugendhilfe angewiesen, im Ausnahmefall auch SV Unterschied klinisch-psychologischer – familienrechtlicher Gefährdungsbegriff

Aufgabe des Begriffs Grenzstein zwischen zwei Bereichen Unterhalb KWG: Hilfe-, Förder- oder Behandlungsbedarf evtl. vorhanden, aber in der alleinigen Verantwortung der Eltern Bei KWG: Situation des Kindes muss sich in jedem Fall deutlich verbessern, zur Not auch ohne oder gegen die Eltern Merkmale KWG: Zukunftsorientiert und beschränkt auf erhebliche Schädigungen

Welche Fragen muss das Gericht (mit ihrer Hilfe) beantworten? 1) 1666 BGB: Liegt eine KWG vor? 2) 1666 BGB: Sind die Eltern nicht bereit und/oder nicht in der Lage vorhandene Gefahren abzuwehren? 3) 1666 BGB: Gibt es eine „geeignete Maßnahme“ des Gerichts? 4) 1666 BGB / 1666a BGB: Welche unter den geeigneten Maßnahmen ist am mildesten? 5) BVerfG: Führt Eingriff zu Verbesserung für das Kind?

Minnesota Mutter-Kind Hochrisikolängsschnitt Ergebnisse jugendpsychiatrische Untersuchung 17 Jahre 2 oder mehr Störungen Körperliche Misshandlung 60% Sexueller Missbrauch 73% Emotionale Vernachlässigung 73% Körperliche Vernachlässigung 54% Kontrollgruppe 30% Anderer Bereich sehr viel gelernt Folgen KWG, Bsp. Aus einem halben Dutzend LS Hochrisiko-Minnesota LS, d.h. alles Kinder sehr schwierigen materiellen und sozialen Bedingungen aufwachsen mussten, sehen das Zahl Kontrollgruppe d.h. Kinder ohne KWG mit mehr als einer Störung relativ hoch, mehr als eine Störung Indikator weil Comorb Lebenquali und Fähigkeit pos und selbst gestalteten Leben in der Regel sehr viel deutlicher einschränkt als eine Störung, deshalb näher an unserer KWG-Definition, in den KWG mehr als zwei Drittel erhebliche Beeinträchtigungen und zwar trotz Interventionen JH, Zahlen wie diese sind der Grund warum diese Formen gut begründet als KWG ansehen, besonderer Hinweise emo Vernachlässigung Egeland, 1997, in: Cicchetti et al., Effects of Trauma, 403-434.

Bekannte und wahrscheinliche Risikomechanismen für frühe Misshandlung & Vernachl. Lebensgeschichtlich verzerrtes Fürsorgebild Konflikt mit anderen Entwicklungsaufgaben Care-/ Control Conflict Suchtverhalten Generelle emotionale Instabilität Antisoziale Entwicklung Generell herabgesetzte Belastbarkeit Negative Selbstwirksamkeit

Sind offene Türen genug?

3-Jahreskatamnese Gefährdungsform und Verlauf (n=150) Vernachlässig. Misshandl. Weitere Gefährdung 39% 28% Ungünstige psy. Entwicklung 60% 44% (Aus: Kindler & Jagusch, in Vorb.)

Dokumentierte Gespräche mit Kindern im Kinderschutz

Gespräche mit Kindern im Kinderschutz Beratungsgespäche Orientierung für Kinder Informatorische Befragung zum Kindeswillen Informatorische Befragung zu Belastungserlebnissen Aufbau Arten von Fragen Dokumentation

Statt einer Zusammenfassung: Realistisches Anspruchsniveau Weil… Verdeckte Prozesse Fälle an der Grenze Gesellschaftliche Lernprozesse (z.B. emotionale Vernachlässigung, Hochstrittigkeit) Verschiedene Herausforderungen und Akteure Aber: Für mich gibt es wenige Aufgaben, die ich als sinnvoller empfinde

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit