Modul Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten

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Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 16.08.2017 Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten Herr Hummitzsch

1. Allgemeine Annäherung Warum ist das elterliche Sorgerecht für angehende Erzieher(innen) überhaupt relevant? Kenntnis über Familienverhältnisse der Klientel in Notsituationen (Betreuungsvertrag) Wissen um eigene Handlungsmöglichkeiten und Grenzen dieser Diagnostik von Kindeswohlgefährdung Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 2

1. Allgemeine Annäherung Fallbeispiel 1: Der 5-jährige Nico kommt immer öfter streng riechend und verdreckt in die Kita, auch zieht er sich zunehmend zurück, obwohl er normalerweise ein sehr kontaktfreudiger Junge ist. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten kennen Indikatoren einer Kindeswohlgefährdung wahrnehmen Veränderungen in Familienverhältnissen nachgehen Maßnahmen (falls notwendig) einleiten Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 3

2. Träger der elterlichen Sorge Nach § 1626 BGB sind bei verheirateten Eltern beide Elternteile gleichermaßen Träger der elterlichen Sorge. Mutter nach § 1591 BGB: „Frau, die es geboren hat“; Vater nach § 1592 BGB: „Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat“ oder bei gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft, wenn beides nicht zutrifft Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 4

2. Träger der elterlichen Sorge Gemeinsam bei nicht verheirateten Eltern nach § 1626a BGB, wenn: Sorgeerklärungen (auch vor Geburt) einander heiraten Übertragung durch das Familiengericht, ansonsten liegt die elterliche Sorge bei der Mutter Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 5

2. Träger der elterlichen Sorge Bei Scheidung nach § 1671 BGB bleibt das Sorgerecht bei beiden, außer wenn bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht (oder teilweise) beantragt. Hierbei muss das andere Elternteil zustimmen, bei über 14-jährigen Kindern dieses nicht widerspricht (zunehmend alterstech. liberalisiert) c) und die Übertragung dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 6

2. Träger der elterlichen Sorge Wichtig! I Scheidungsquote aktuell über 50 % II in 9 von 10 Fällen bei Scheidung in D zunächst gemeinsames Sorgerecht, aber veränderlich III § 1687 BGB unterscheidet Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (benötigen gegenseitiges Einvernehmen) und Angelegenheiten des täglichen Lebens (Alleinentscheidungsbefugnis bei Elternteil, bei dem das Kind lebt) Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 7

2. Träger der elterlichen Sorge Wichtig! Ergo: Seid immer informiert über die Sorgerechtregelungen der Klienten! Komplexere Situationen, die eben nicht der Annahme des „Normalzustandes“ eines verheirateten und zusammenlebenden Elternpaares laut BGB (und auch GG) entsprechen, sind die Regel, nicht die Ausnahme! Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 8

3. Inhalte der elterlichen Sorge 1. Grundsätze der Ausübung: Art. 6 Abs. 2 GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Pflichtrecht, d. h. Pflicht und Recht zugleich Dem Staat obliegt eine gemäßigte Kontrollfunktion zum Schutz der Kinder (s. auch Art. 6. Abs. 3 GG) Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 9

3. Inhalte der elterlichen Sorge 1. Grundsätze der Ausübung: Priorität ist Wohl des Kindes und Entwicklung von Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein (§ 1626 Abs. 2 BGB) Eltern müssen verantwortungsbewusst und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes entscheiden (§ 1627 BGB) Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 10

3. Inhalte der elterlichen Sorge Elterliche Sorge Personensorge (§§ 1631 ff. BGB) Vermögenssorge (§§ 1638 ff. BGB) Gesetzliche Vertretung (§§ 1629 ff. BGB) Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 11

3. Inhalte der elterlichen Sorge 2. Personensorge Inhalte Pflege Erziehung Betreuung Aufenthalts-bestimmung Herausgabe-anspruch Umgangs-regelung Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 12

4. Kindeswohlgefährdung und Entzug Nach § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ muss bei entsprechenden Hinweisen darauf das Jugendamt informiert und zur Prüfung aufgefordert werden. Hinweise können physischer (z. B. Hämatome), psychischer (z. B. akute Angstreaktionen) oder seelischer Art (z. B. anhaltende Traurigkeit) sein. Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 13

4. Kindeswohlgefährdung und Entzug § 1666 Abs. 1 BGB: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“ Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 14

4. Kindeswohlgefährdung und Entzug Grundsätze: Gebote immer vor Verboten! Grundsatz der Verhältnismäßigkeit! Eingriff des Familiengerichts muss notwendig und geeignet sein zur Gefahrenabwehr! Teilweiser oder vollständiger Entzug des Sorgerechts nur als ultima ratio! Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 15

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 1. Vormundschaft Zentrale Frage: Wie verhalten sich die Bestimmungen zur elterlichen Sorge bei „Sonderfällen“? Verbindend: Eltern von Minderjährigen können ihr Elternrecht nicht wahrnehmen wegen Verhinderung Einschränkung Verweigerung Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 16

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 1. Vormundschaft Definition: „ist eine unter staatlicher Aufsicht durchgeführte Fürsorgetätigkeit für Minderjährige“ (Doll 2014: 95) Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 17

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 1. Vormundschaft Regelung zur Vormundschaft in § 1773 BGB Vormundschaft, wenn Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht (Tod der Eltern, Tod des alleinigen Sorgeberechtigten) oder Eltern nicht zur Personen- und/oder Vermögenssorge berechtigt sind (Entzug des gesamten Sorgerechts nach § 1666 BGB, Eltern sind beide minderjährig, sodass die elterliche Sorge ruht nach § 1673 BGB) Findelkinder Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 18

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 1. Vormundschaft Durch die Vormundschaft übernimmt der Vormund die gesamte elterliche Sorge für das Mündel Nach § 1793 BGB Pflicht zum persönlichen Kontakt (mind. 1 Mal im Monat) Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 19

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 1. Vormundschaft Arten der Vormundschaft: Einzelvormundschaft (zu bevorzugen) Amtsvormundschaft Vereinsvormundschaft Bei Todesfällen ist zu prüfen, ob ein Vormund (durch ein Testament) von den Eltern bestimmt wurde, wobei auch ein zugelassener Verein (vom Landesjugendamt) möglich ist Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 20

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 1. Vormundschaft Bei Todesfällen ist zu prüfen, ob ein Vormund (durch ein Testament) von den Eltern bestimmt wurde, wobei auch ein zugelassener Verein (vom Landesjugendamt) möglich ist Der bestimmte Vormund darf nur unter strengen Bedingungen übergangen werden (insbesondere möglich, wenn Mündel bereits 14 Jahr alt ist und dem widerspricht) Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 21

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 1. Vormundschaft Wenn kein Vormund durch Eltern bestimmt ist, übernimmt die Bestimmung nach § 1779 BGB das Familiengericht Faktoren: Vermögend und persönlich geeignet Dem mutmaßlichen Willen der Eltern entsprechend Bindung zum Mündel Verwandtschaft und Religion berücksichtigen Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 22

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 1. Vormundschaft Ausnahme: Ausschluss der Person von Vormundschaft oder Vormund ist minderjährig bzw. in Betreuung Übernahme einer Vormundschaft ist allgemeine Bürgerpflicht! (Ablehnung nur aus triftigen Gründen, ansonsten Sanktion per Zwangsgeld) Erinnerung: Führung der Vormundschaft steht unter staatlicher Aufsicht -> Rechenschaftspflicht Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 23

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 1. Vormundschaft Amtsvormundschaft wird unterschieden nach bestellt (Vormund kann nicht gefunden werden) und gesetzlich (z. B. bei Geburt eines Kindes notwendiger Vormund) - § 1791 BGB In beiden Fällen nimmt das Jugendamt die Vormundschaft wahr Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 24

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 1. Vormundschaft Problem: Vormundschaft übernimmt zwar das Amt, ausgeübt/übertragen wird sie jedoch einzelnen Beamten Diese sollen eine persönliche Verbindung aufbauen und geeignet sein; daher max. 50 p. P. und vollzeitlich in diesem Feld arbeitend Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 25

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 2. Pflegschaft = Unterform der Vormundschaft Bezieht sich allerdings nur auf einzelne Bereiche der elterlichen Sorge und nicht auf sie in Gänze! Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 26

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 2. Pflegschaft Fallbeispiel 1: Klaus, 14 Jahre alt, lebt bei seinen leiblichen Eltern, die auch die elterliche Sorge ausüben. Er erwirbt von einem entfernten Verwandten durch Erbschaft ein kleines Vermögen. Dies besteht aus Wertpapieren und Barvermögen. In seinem Testament bestimmte der Erblasser, dass dieses Vermögen von einem Onkel des Jungen verwaltet werden soll. -> § 1909 Abs. 1 BGB Pfleger zur Vermögensverwaltung, wenn Eltern/Vormund ausgeschlossen sind (Ergänzungspflegschaft) Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 27

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 2. Pflegschaft Auch die Pflegschaft unterliegt wie die elterliche Sorge und die Vormundschaft der staatlichen Kontrolle (s. Rechenschaftspflicht) Auch Bereiche der Personensorge können der Ergänzungspflege unterliegen Notwendigkeit z. B. bei schwerer Erkrankung, Unfällen oder Abwesenheit der Sorgerechtsinhaber -> Wirkungskreis wird vom Familiengericht bestimmt Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 28

3. Adoption (Annahme als Kind) Erinnerung: alle Entscheidungen jederzeit im Sinne des Kindeswohls treffen Bei gefährdeter Persönlichkeitsentwicklung kann Adoption eine Möglichkeit der Gefahrenabwehr sein, insbesondere wenn Eltern dies nicht leisten können Sekundär kann auch der Kinderwunsch von Adoptiveltern erfüllt werden Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 29

3. Adoption (Annahme als Kind) Im Erzieher-Alltag von enormer Bedeutung Wissen um (familiäre) Hintergründe des Klientel Ansprechpartner im Rahmen der Erziehungspartnerschaft (Modul 7.12) Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII sind Erzieher sogar wesentlich in die Vorbereitung und Umsetzung der Adoption eingespannt Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 30

3. Adoption (Annahme als Kind) Fallbeispiel 2: Das Ehepaar P ist seit vier Jahren verheiratet. Die Ehe blieb kinderlos, weil Frau P große Angst vor einer Schwangerschaft hat. Sie möchte ein Kind adoptieren. Herr P hätte lieber ein leibliches Kind. Adoption nur zulässig, wenn im Sinne des Kindeswohls (§ 1741 Abs. 1 BGB); hier: vermutlich angespanntes Vater-Kind-Verhältnis Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 31

3. Adoption (Annahme als Kind) Weitere Voraussetzungen Aufnahme nur gemeinschaftlich, wenn verheiratet oder ansonsten einzeln 1 Partner mind. 25 Jahre alt, der andere 21 (§ 1743 BGB) Auch Alleinstehende können unter strengerer Prüfung adoptieren, jedoch werden Paare bevorzugt behandelt Einwilligung des Kindes bzw. gesetzlichen Vertreters sowie der Eltern erforderlich (auch außerhalb der elterlichen Sorge (nach § 1747 BGB) Adoptionsvermittlung unterliegt strengen Bedingungen Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 32

3. Adoption (Annahme als Kind) Weitreichende rechtliche Konsequenzen bei erfolgter Adoption Sofortiges Erlöschen aller Verwandtschaftsverhältnisse, ebenso aller Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind Angenommenes Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen -> durchaus Gleichstellung zur Geburt in der Familie Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 33

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten Zusammenfassung Die Beförderung des Kindeswohl bildet immer die oberste Prämisse bei Sorgerechtsfällen! Die thematisierten Besonderheiten (Vormundschaft, Pflegschaft, Adoption) unterstreichen die Notwendigkeit, sich als Erzieher(in) mit den Familienverhältnissen der Klientel auseinanderzusetzen! Insbesondere die möglicherweise komplexen Reglungen zum Sorgerecht stellen die Erzieher(in) vor eine große Herausforderung. Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 34

Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten Quellen und Literatur Beck-Texte im dtv (2015): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002. München: dtv. 76. Aufl. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Doll, Erhard (2014): Rechtskunde für sozialpädagogische Berufe. Ausbildung und Studium. Köln: Bildungsverlag EINS. 7. Aufl. Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XII. Ausgabe 2015/II in der Reihe WALHALLA Online Bibliothek. Regensburg: Walhalla Fachverlag. Hey, Andreas/Jaschinski, Christian (2005): Rechtskunde. Rintel: Merkur Verlag Rintel. 2. Aufl. Kohne, Dr. Marie-Luise (2013): „Das neue Recht der elterlichen Sorge“. Handreichung zum Vortrag in Köln vom 16.09.2013. URL: http://www.alleine- erziehen.de/files/vortrag_koeln_16.09.2013_dr._kohne.pdf Modul 7.10. Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten 35