Sportgerichtsbarkeit pauschale Urteilsvergütung

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Sportgerichtsbarkeit pauschale Urteilsvergütung „Runder Tisch“ Aufsichtsrat, Verbandsgericht, Geschäftsstelle Frankfurt, 20. September 2016

Inhaltsverzeichnis / Agenda Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Urteile vor Trennung Verwaltung und Sportgerichtsbarkeit Auslagenerstattung 2008 bis 2015 Auslagenerstattung Einzelrichter seit 2015 Aus der Sicht der Vereine Anträge zum Verbandstag Lösungsansätze Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Urteile vor Trennung Verwaltung und Sportgerichtsbarkeit - 1 Urteile der Klassenleiter, KSO Keine Unterscheidung zwischen Urteilen und Verwaltungsstrafen Klassenleiter und Einzelrichter in einer Person Verwaltungsgebühr: 15,00 Euro Auslagen: Porto (überwiegend) und Telefonkosten Erstattung der Auslagen mit der Quartalsabrechnung im Kreis Vorlage Portobeleg und Telefonrechnung erforderlich Auslagen wurden aus Verwaltungskosten in Kreisetat umgeleitet Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Urteile vor Trennung Verwaltung und Sportgerichtsbarkeit - 2 Urteile der Sportgerichte Kammern Nur als Berufungsinstanz für Urteile des Klassenleiters Erstinstanz bei Spielabbrüchen Verwaltungsgebühr: 30,00 Euro Auslagen: Porto (überwiegend) und Telefonkosten Kopien für Beisitzer der Kammer Erstattung der Auslagen durch Geschäftsstelle mit der Abrechnung des Urteils Vorlage Portobeleg und Telefonrechnung erforderlich Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Auslagenerstattung 2008 bis 2015 - 1 Verwaltungsstrafen der Klassenleiter, KSO Verwaltungsgebühr: 15,00 Euro Auslagen: Porto (teilweise) und Telefonkosten (überwiegend) Auslagen heute: Telefon (Internet) Erstattung der Auslagen mit der Quartalsabrechnung im Kreis Vorlage Portobeleg (früher) und Telefonrechnung erforderlich Auslagen werden aus Verwaltungskosten in Kreisetat umgeleitet Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Auslagenerstattung 2008 bis 2015 - 2 Urteile der Einzelrichter Verwaltungsgebühr: 15,00 Euro Auslagen: Porto (teilweise) und Telefonkosten (überwiegend) Auslagen heute: Telefon (Internet) Keine Erstattung der Auslagen, da nicht in Quartalsabrechnung des Kreises enthalten Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Auslagenerstattung 2008 bis 2015 - 3 Urteile der Sportgerichte Kammern Erstinstanz und Berufungsinstanz für Urteile des Einzelrichters Verwaltungsgebühr: 30,00 Euro Auslagen: Porto und Telefonkosten Erstattung der Auslagen durch Geschäftsstelle mit der Abrechnung des Urteils Vorlage Portobeleg und Telefonrechnung erforderlich (bis ?) pauschalierte Kosten 10,00 Euro ohne Nachweis (von ? bis ?) pauschalierte Kosten 7,00 Euro ohne Nachweis (von ? bis 2015) von Kammervorsitzenden selten angewendet) Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Beispiele für Einträge im Feld Besetzung: Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Auslagenerstattung Einzelrichter seit 2015 - 1 Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Auslagenerstattung Einzelrichter seit 2015 - 2 Hier klicken, um Kennung dauerhaft zu speichern Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Beispiele für Einträge im Feld Besetzung: Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Auslagenerstattung Einzelrichter seit 2015 - 3 alter Mustertext Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Beispiele für Einträge im Feld Besetzung: Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Auslagenerstattung Einzelrichter seit 2015 - 4 Vorschlag für neuen Mustertext Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Auslagenerstattung Einzelrichter seit 2015 - 5 Zur Erstattung Benutzerkennung des DFBnet in Klammern in Feld Besetzung eingeben Wird bei der Erstellung im Feld Besetzung keine Benutzerkennung in Klammern eingegeben, kann keine Erstattung der Kosten erfolgen Aufnahme neuer Einzelrichter als Kreditoren in der Finanzbuchhaltung Öfter Reklamationen der Einzelrichter wegen fehlender Erstattung IT hat fehlerhafte Einträge in Datei zu FIBU manuell korrigiert und ER mit fehlerhaften Einträgen um Korrektur gebeten ER hat Daten nicht angepasst Nächstes Mal wieder Korrektur zur Erstattung Daten müssen über ein separates Programm für die Buchhaltung umgesetzt werden Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz aus der Sicht der Vereine - 1 Verwaltungsstrafen Verwaltungsgebühr vor 2015: 15,00 Euro Gebühr und Kosten nach 2015: 15,00 Euro Keine Erhöhung der Gebühren Einzelrichterurteile Gebühr und Kosten nach 2015: 18,00 Euro Erhöhung der Gebühren um 20 % Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz aus der Sicht der Vereine - 2 Sportgerichtsurteile Verwaltungsgebühr vor 2015: 30,00 Euro Gebühr und Kosten nach 2015: 37,50 Euro Erhöhung der Gebühren um 25 % Beschlüsse Verwaltungsgebühr vor 2015: 10,00 Euro Gebühr und Kosten nach 2015: 13,00 Euro bzw. 17,50 Euro Erhöhung der Gebühren um 30 % bzw. um 75% Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Anträge zum Verbandstag – 1 (FBGO, Kreis Hochtaunus) § 9 Kostenpauschalen für Verwaltungsstrafen, Einzelrichterurteile und Kammersitzungen (neu) Alte Fassung: Neue Fassung: Werden Pauschalen in Anrechnung gebracht, sind diese bereits in den Verwaltungskosten gemäß §10a) und §10c) der Finanz-, Beitrags- und Gebührenordnung enthalten. Begründung: Der Aufsichtsrat hat am 29.01.2015 beschlossen, dass die Sportrichter Pauschalen abrechnen dürfen. Demzufolge kann ein Sportgericht bei Kammerentscheidungen eine Pauschale von 7,50 € pro Entscheidung ohne Nachweis abrechnen. Bei Einzelrichterentscheidungen im schriftlichen Verfahren beträgt die Pauschale max. 3,00 € pro Entscheidung. Diese zusätzlichen Kosten, sie wurden vor dem 29.01.2015 bei Einzelrichterurteilen nicht berechnet, kann der Verband aus den Verwaltungskosten bestreiten. Eine pauschale Regelung für die Auslagen bei Verwaltungsstrafen sollte angestrebt werden, da es nicht allen Klassenleitern zu vermitteln ist, dass sie keine Kostenpauschale für einen adäquaten Arbeitsgang berechnen können. Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Anträge zum Verbandstag – 2 (FBGO, Kreis Darmstadt) § 10a Verwaltungskosten bei: Alte Fassung: Neue Fassung: a) Einzelrichterurteilen und Verwaltungsstrafen € 15,- b) Beschlüsse € 10,- Beschlüssen c) Urteile der Sportgerichte und des Verbandsgerichts € 30,- Urteilen der Sportgerichte und des Verbandsgerichts Antrag: Der Fußballkreis Darmstadt beantragt, die pauschalierte Vergütung für die Mitglieder der Sportgerichte als Teil der 15 Euro Verwaltungskosten anzusetzen oder aber die Gebühren über ein Votum des Verbandstages auf 18 bzw. 25 Euro (Urteile) zu erhöhen. Begründung: Seit Sommer wird den Einzelrichtern der Sportgerichte eine Pauschale von 3 € je Einzelrichterurteil zugestan-den, je erstelltem Urteil werden 7,50 € erhoben. Diese Pauschalen sind jedoch durch die Finanzordnung nicht gedeckt sondern vom Aufsichtsrat beschlossen worden. Dies kommt einer faktischen Gebührenerhöhung für die Vereine gleich, die jedoch einer Legitimation bedarf. Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz

Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz Lösungsansätze Einfach zu handhaben für Einzelrichter und Buchhaltung Pauschaler Auslagenersatz sollte nicht höher als tatsächliche Kosten sein !! Flatrate Telekom: 35,00 Euro 15 Einzelrichterurteile => Auslagenerstattung 45,00 Euro Verhältnis Auslagen Kammervorsitzende / Einzelrichter / Klassenleiter / KSO beachten Gleichstellung von Einzelrichtern, Klassenleitern und KSO beachten, um keine Begehrlichkeiten der Klassenleiter und KSO zu wecken Wie wird mit Funktionsträgern verfahren, die mehrere Ämter (im Kreis und in der Region) bekleiden Auslagenerstattung bei Tätigkeit als Kammervorsitzender und Einzelrichter Folie ‹Nr.› | 19.09.2016 | Thomas Kaden | Referent IT / Spielbetrieb | Sportgerichtsbarkeit pauschaler Auslagenersatz