Welche Schule für mein Kind? Informationsveranstaltung Kinder mit individuellem Unterstützungsbedarf/Behinderung Welche Schule für mein Kind?
Übergang Kindergarten -Schule Wichtige Entscheidungen stehen an Wann soll mein Kind eingeschult werden? Auf welche Schule soll mein Kind gehen? Welche Unterstützung braucht mein Kind?
Schulpflicht - Zurückstellung
Schulgesetz §73 Beginn der Schulpflicht Mit Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet die Schule zu besuchen.
Zurückstellungen vom Schulbesuch §74: Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Eltern stellen einen formlosen Antrag. Die Entscheidung trifft der Schulleiter/ die Schulleiterin der zuständigen Schule.
Fragen zur Entscheidungsfindung In welcher Schule kann mein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf am besten gefördert werden? In welchem schulischen Angebot kann mein Kind seinen Möglichkeiten entsprechend an Bildung teilhaben. An welcher Schule wird es sich wohlfühlen
Kinder mit besonderen Bedürfnissen Im Vordergrund stehen die Förderbedürfnisse jedes einzelnen Kindes Besonderen Unterstützungsbedarf in den Bereichen: Sprache Lernen Geistige Entwicklung Emotional und soziale Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Sinnesbeeinträchtigung (Hören/Sehen) Chronische Krankheit Autismus-Spektrum-Störung
Unterstützung durch die Grundschule zum Beispiel für Kinder mit Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben im Rechnen in der Aufmerksamkeit
Kinder, die mehr Unterstützung benötigen haben Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot umfangreiche Lernschwierigkeiten starke körperliche Beeinträchtigung große Schwierigkeiten im sozialen Bereich Förderschwerpunkt geistige Entwicklung starke Seh- oder Hörbeeinträchtigung
Ob ein Kind Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat wird durch eine Überprüfung geklärt Die Eltern stellen den Antrag mit einem Formular Sie stellen diesen Antrag beim Staatlichen Schulamt Tübingen Eine Sonderpädagogin/Sonderpädagoge führt erst danach eine Diagnostik durch und stellt das Ergebnis in einem Bericht dar.
Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bei einem Kind vor der Einschulung Wer? Eltern stellen den Antrag zur Klärung In Zusammenarbeit mit der Kindertageseinrichtung In Zusammenarbeit mit der zuständigen Grundschule (Schulleitung/Kooperationslehrkraft) In Zusammenarbeit mit der Frühförderung des SBBZ In Zusammenarbeit mit der interdisziplinären Frühförderstelle
Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Wie? Kind vor der Einschulung Antrag der Erziehungsberechtigten zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemäß Schulgesetz von Baden-Württemberg § 82 Feststellung des Anspruchs und §4 SBA-VO Antrag der Erziehungsberechtigten findet sich auf der Homepage des Staatlichen Schulamts Tübingen www.schulamt-tuebingen.de Service – Formulare Eltern – Sonderpädagogisches Bildungsangebot Klärung des Anspruchs
Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Wann? Sollte bis spätestens 15.01. eines jeden Jahres gestellt werden (so kann eine gute Lernortklärung, die alle wichtigen Aspekte und Sichtweisen angemessen berücksichtigt, gewährleistet werden) Möglichst im Zeitraum von November bis Januar für das kommende Schuljahr Frühe Antragstellung ermöglicht einen längeren Zeitraum für die Beratung und Entscheidungsfindung
Antrag file://localhost/Users/ulrike/Desktop/Feststellungsverfahren Elternantrag Klärung des Anspruchs auf ein.doc
Nach Antragstellung zur Klärung des Anspruchs auf ein Sonderpädagogisches Beratungs- / Unterstützungs- oder Bildungsangebot Sonderschullehrerin/Sonderschullehrer führen eine Diagnostik durch stellen die Ergebnisse in einem Bericht dar. Das Staatliche Schulamt stellt gegebenenfalls den Anspruch fest und schickt den Eltern einen Bescheid
Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot oder Bildungsangebot Sonderpädagogisches Bildungsangebot
Sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot an der Grundschule Beratung und Förderplanung durch die Sonderpädagogen nach Bedarf Unterricht nach dem Bildungsgang der Grundschule
Nach einer Feststellung (1 Nach einer Feststellung (1. Bescheid des Staatlichen Schulamtes) des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Beratung und Begleitung von Erziehungsberechtigten
Welche schulische Möglichkeiten gibt es ? Die Beratung Den Eltern wird das Ergebnis in einem Gespräch mit dem Sonderpädagogen/der Sonderpädagogin erklärt. Die Eltern erhalten eine umfassende Beratung über schulische Angebote sowohl an allgemeinen Schulen als auch an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren durch die Regionalen Ansprechpartner Welche schulische Möglichkeiten gibt es ?
Möglichkeiten der Einschulung bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot An einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder an der Grundschule Lernort SBBZ Förderplanung und Unterricht durch die Sonderpädagogen Lernort Grundschule Förderplanung und Unterricht durch Grundschul- und (zeitweise) durch Sonderpädagogen
Lernort Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Möglichkeiten der Einschulung bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Lernort Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Förderplanung und Unterricht durch Sonderpädagogen
Möglichkeiten der Einschulung bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Lernort Grundschule Kooperative Organisationsform eines SBBZ Inklusive Beschulung/Inklusion
Kooperative Organisationsform eines SBBZ Klasse eines SBBZ wird an einer Grundschule unterrichtet Kind bleibt Schüler/Schülerin des SBBZ Gemeinsamer Unterricht durch Grundschul- und Sonderpädagogen Rückzugsmöglichkeit bei Bedarf in eigenes Klassenzimmer
Inklusive Beschulung Kind wird Schüler/Schülerin der Grundschule Oft werden mehrere Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam in einer Grundschulklasse unterrichtet Zeitweise Doppelbesetzung Sonderpädagoge und Grundschullehrkraft
Elternwunsch Inklusive Beschulung Es findet eine Bildungswegekonferenz auf der Ebene des Staatlichen Schulamtes statt. Das Einvernehmen aller Teilnehmer wird angestrebt Es wird vor allem bei zieldifferenten Bildungsangeboten versucht gruppenbezogene Angebote zu entwickeln.
Sind für ihr Kind zusätzliche begleitende Assistenzdienste notwendig? Soweit über die pädagogische Arbeit hinaus ein begleitender Bedarf besteht, kann ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlich zuständigen Träger gestellt werden. Dieser sollte frühzeitig (möglichst bis Ende Januar) gestellt werden Für Kinder mit einer geistigen und /oder körperlichen Behinderung ist die Sozialhilfe zuständig Für Kinder mit einer seelischen Erkrankung ist die Jugendhilfe zuständig
Schulbegleitung Die pädagogische Arbeit an der Schule erfolgt durch Grundschullehrerinnen/SonderschullehrerInnen SchulbegleiterInnen können Kinder unterstützen, um eine Beschulung in der betreffenden Schule zu ermöglichen SchulbegleiterInnen übernehmen unterstützende Aufgaben, keine pädagogische Aufgaben
Kreissozialamt/ Abteilung Soziales Kreisjugendamt/ Abteilung Jugend Ansprechpartner aus folgenden Bereichen stehen nun für Sie zum weiteren Gespräch/Information zur Verfügung Staatliches Schulamt Kreissozialamt/ Abteilung Soziales Kreisjugendamt/ Abteilung Jugend SBBZ Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung SBBZ Förderschwerpunkt geistige Entwicklung SBBZ Förderschwerpunkt Sprache
Information und Beratung Staatliches Schulamt Tübingen Martin Schüler Schulrat Telefon: 07071-99902-309 martin.schueler@ssa-tue.kv.bwl.de Regionale Ansprechpartner http://schulamt-tuebingen.de/,Lde/Startseite/Unterstuetzung+_+Beratung/Regionale+Ansprechpartner
Beratung und Begleitung durch die Regionalen Ansprechpartner am Staatlichen Schulamt Tübingen Kreis und Stadt Reutlingen Klaus Käppeler Telefon: 07071-99902-314 martina.reusch@ssa-tue.kv.bwl.de Helmut Rathfelder Telefon: 07071-99902-313 helmut.rathfelder@ssa-tue.kv.bwl.de Thomas Vogl Telefon: 07071-99902-312 thomas.vogl@ssa-tue.kv.bwl.de Irmtraud Geiselmann Telefon: 07071-99902-310 irmtraud.geiselmann@ssa-tue.kv.bwl.de
Beratung und Begleitung durch die Regionalen Ansprechparnter am Staatlichen Schulamt Tübingen Kreis Tübingen Antje Kroh Telefon: 07071-99902-206 antje.kroh@ssa-tue.kv.bwl.de Ute Brunner Telefon: 07071-99902-304 alexander.thomas@ssa-tue.kv.bwl.de Katja Nußbaum Telefon: 07071-99902-301 christine.wedel@ssa-tue.kv.bwl.de Gariele Bauer Telefon: 07071-99902-320 gabriele.bauer@ssa-tue.kv.bwl.de
Ansprechpartner Sozialamt und Jugendamt Sozialamt Stadt Reutlingen (bei einem Wohnort in der Stadt Reutlingen) 07121/303-2467 Kreissozialamt Reutlingen (bei einem Wohnort außerhalb der Stadt Reutlingen) 07121/480-4185 Kreisjugendamt Reutlingen (für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Stadt Reutlingen) 07121/480-4207
Ansprechpartner Sozialamt und Jugendamt Landratsamt Tübingen Abteilung Soziales 07071/207-2013 oder 207-2023 Landratsamt Tübingen Abteilung Jugend 07071/207-6303
Beauftragte Autismus Tübingen Helga Benkendorff Telefon: 07071-99902-311 helga.benkendorff@ssa-tue.kv.bwl.de
Beauftragte Autismus Kreis und Stadt Reutlingen Lisa Grumbach Telefon 07071- 99902-301 lisa.grumbach@ssa-tue.kv.bwl.de
Bitte beachten – es liegen für Sie bereit Flyer Kinder mit individuellem Unterstützungsbedarf in der Schule Elternantrag Antrag der Erziehungsberechtigten zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Für jedes Kind den eigenen Weg finden …