Perspektive Schulaufsicht

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 Präsentation transkript:

Perspektive Schulaufsicht Was sind die aktuellen rechtlichen und pädagogischen Spannungsfelder bei der Schulbegleitung? Perspektive Schulaufsicht LRDS Uwe Eisenberg, Bezirksregierung Münster 02.12.2015

Überblick Problembereich der Genehmigung von Schulbegleitern Pädagogische Aspekte beim Einsatz von Integrationshelfern Schulorganisatorische Problembereiche Notwendige Konsequenzen

Problembereich der Genehmigung von Schulbegleitern deutlicher Anstieg der Anträge als Folge des Inklusionsprozesses alle allgemeinen Schulen werden Orte des Gemeinsamen Lernens (auch Gy und RS) Steigende Kosten für die Kommunen Anträge werden sehr genau geprüft und Ermessensspielräume werden anders genutzt Immer mehr Schüler und Schülerinnen werden ohne „Etikettierung“ sonderpädagogisch gefördert Häufig unterschiedliche Auffassung von Jugendamt und Schule über die Genehmigung eines Schulbegleiters Spannungsfeld Zeitschiene Schule - Zeitschiene Jugendhilfe Aussagen zu einem Integrationshelfer sollen von Schule nicht während der AO-SFs getroffen werden. Somit Antrag erst nach Genehmigung des AO-SFs Klassenbildung ist recht früh – Zuweisung der Schulbegleiter später – Realisierung der Passung dann schwierig Schon die unterschiedliche Begrifflichkeit zeigt die Uneindeutigkeit der Aufgabe und des Ziels Die Verortung in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern und die Zuständigkeit verschiedener Ämter erschwert das Vorhaben

Problembereich der Genehmigung von Schulbegleitern Unterschiedliche Motivationen Motivation der Eltern Beste Ausstattung für das eigene Kind Motivation der Schule „Entlastung“ und pädagogischer Anspruch Motivation der Jugendhilfe „Haushalterische Aspekte“ und pädagogischer Anspruch Spannungsfeld „Wer entscheidet was“? Gibt es eine gemeinsame Sprache der beiden Systeme? Jugendhilfe entscheidet über Förderkonzepte der Schule? Verlagerung schulischer Probleme in den Aufgabenbereich der Jugendhilfe? Schon die unterschiedliche Begrifflichkeit zeigt die Uneindeutigkeit der Aufgabe und des Ziels Die Verortung in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern und die Zuständigkeit verschiedener Ämter erschwert das Vorhaben 4

Pädagogische Aspekte beim Einsatz von Integrationshelfern „Inklusion ist die Verankerung der Schüler und Schülerinnen in die eigene Generation“ Prof. Sasse Problem: Zu viele oder schlecht ausgebildete Schulbegleiter in einer Klasse behindern diesen Prozess Integrationshelfer wollen „wirksam“ sein Durch „Übereifer“ werden Interaktionsprozesse zu andern Schülern und Schülerinnen behindert. Manche Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf möchten keinen eigenen Schulbegleiter Fehlende Qualifikation der Schulbegleiter für den Anspruch der sonderpädagogischen Förderung Tätigkeiten der Schulbegleitung sind keine pädagogischen Tätigkeiten und dienen nicht der Vermittlung schulischer Lerninhalte  Beispiele: KME – Kind mit gravierender Bewegungseinschränkung benötigt Hilfen beim Ein- und Auspacken der Schulmaterialien, Installation des Laptop , Unterstützung bei Toilettengängen, …. ESE – Kind benötigt u.a. Unterstützung in Pausensituationen, die unübersichtlich sind, eine Überforderung darstellen und zu Impulsausbrüchen führen; GE – Kind benötigt u.a. Hilfen bei der Ordnung der Arbeitsmaterialien, Wechsel der Klassenräume, in der Mensa, läuft gern weg, muss gesucht werden Autistisches Kind benötigt Hilfe in Überforderungssituationen z.B. durch Reizüberflutung, ggf. Begleitung in Rückzugsraum d.h. so unterschiedlich die Kinder desto vielfältiger sind die Assistenzaufgaben Frage: Kann man unterstützende Tätigkeiten von pädagogischen Tätigkeiten trennen? Der Art der Unterstützung eines Kindes liegt immer eine pädagogische Entscheidung zugrunde. Aus sonderpädagogischer Sicht bestehen große qualitative Unterschiede bei der Art und Weise der Unterstützung. Beispiel: Ordnet der SB die Tasche eines GE Kindes oder leitet er/sie an selbst die Sachen zu ordnen? Aspekt der Verselbständigung! Beaufsichtigt (bewache die SB eine ESE – Kind) in der Pause und schreitet in Konfliktsituationen ein oder macht die SB ein pädagogisches Pausenangebot, an dem dieses Kind gern teilnimmt und vermeidet dadurch Konfliktpotential. Konfliktmanagement Selbststeuerung! Begleitet die SB ein Kind zum Bus und achtet darauf, dass das Kind in den richtigen Bus einsteigt, oder verselbständigt er/sie das Kind und beobachtet letztendlich nur aus der Ferne? Selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben! Wird bei der Schulassistenz nicht qualifiziertes Personal eingesetzt, kommt es trotz voriger Absprachen häufig zu Fehlentscheidungen. Gut gemeinte Hilfestellungen bewirken oft das Gegenteil der im Förderplan festgelegten Ziele. Da Schulbegleiter dauerhaft einem Kind zugeordnet sind, kommt es zu Überbehütungssituationen. Möglicherweise benötigt eine Kind nur gelegentliche Unterstützung, die SB ist aber immer vor Ort. Aufgrund der Individualzuweisung befinden sich im Extremfall mehrere SB in einer Klasse.

Schulorganisatorische Problembereiche Zu viele Integrationshelfer in der Klasse sind unterrichtsorganisatorisch schwierig Unterrichtsvorbereitung Platz in den Klassen (bis zu sechs Erwachsene in einer Klasse) Teamabsprachen im laufenden Unterricht Rollendefinition untereinander Teampassung Teambesprechung im Schulalltag beim Fachlehrerprinzip schwierig Schulinterne Fortbildung für Integrationshelfer nicht immer vorhanden Auswahl geeigneter Menschen für diese Aufgabe

Notwendige Konsequenzen Verortung der Schulbegleitung in einem Sozialgesetzbuch (Bund) Einrichtung von Budgets an Schulen, Abkehr von der Individualzuweisung und Etikettierung von Kindern Schulinternes bedarfsorientiertes, flexibles Personaleinsatzmanagement Entwicklung gemeinsamer Indikatoren zur Bewertung der Notwendigkeit des Einsatzes von Integrationshelfern Gemeinsame Entwicklung von Qualitätsstandards zum Einsatz von Integrationshelfern im Unterricht durch Schule und Jugendhilfe 7

Notwendige Konsequenzen Ein im Schulprogramm verankertes Fortbildungskonzept für Integrationshelfer an Schulen „Stellenplankonferenzen Integrationshelfer“ mit Schule und Jugendhilfe Gemeinsame Elternberatung von Schule und Jugendhilfe Regionalkonferenzen bzw. Tagungen zum Themenbereich „Integrationshelfer“

Best Practice Beispiel: Grundschule Schriftliche Vereinbarung zwischen Schule und Integrationskraft: rechtliche Aspekte der Tätigkeit (Hausrecht, Weisungsbefugnis, Schweigepflicht, Datenschutz, Aufsichtspflicht…) Klärung der Rolle der Integrationskraft Verantwortungsaspekte (Distanz und Nähe, Vorbildfunktion, Neutralität….) Aufgabenbereiche ( in Abstimmung mit dem individuellen Förderplan) Konfliktmanagement (klare Regelungen für mögliche Konfliktfälle) 9

FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!