Abmahnungen aus Deutschland – Was tun? 14. September 2016 Datei: #119188513 | Urheber: ra2 studio Dr. RA Michael Reinle, Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch
Überblick – Worum geht’s Einleitung Was ist eine Abmahnung? Abmahnvoraussetzungen Beispiele Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen Reaktion auf Abmahnungen Prävention Take Home Message Fragen?
Einleitung Datei: #75965363 | Urheber: sk_com
Einleitung Andere Bedeutung des Abmahnwesens in Deutschland Abmahngebührenverordnung – Anwalt hat vollstreckbaren Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten Strafbewehrte Unterlassungserklärung Tiefere Prozesskosten – Es wird eher geklagt! Schweiz: pragmatisches Vorgehen Strafbewehrte Unterlassungserklärung selten Regelmässig genügt Unterlassen ohne Abgabe einer Erklärung oder Abgabe einer modifizierten Erklärung Abmahnkosten regelmässig von Abmahnendem zu tragen
Datei: #82269710 | Urheber: fotogestoeber Was ist eine Abmahnung?
Was ist eine Abmahnung? Die Abmahnung ist eine Aufforderung zur Unterlassung von (angeblich) rechtswidrigem Verhalten
Was ist eine Abmahnung? Die Abmahnung enthält i.d.R eine Schilderung des beanstandeten Verhaltens eine rechtliche Bewertung und Aufforderung, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer (kurzen) Frist unter Androhung eines gerichtlichen Vorgehens Schadenersatz (inkl. Ersatz der Abmahngebühren)
Abmahnvoraussetzungen Datei: #64934954 | Urheber: Trueffelpix Abmahnvoraussetzungen
Wann ist eine Abmahnung berechtigt? Abmahnungen sind nach deutschem Recht immer berechtigt, wenn ein Wettbewerbsverstoss vorliegt, der geeignet ist, den Wettbewerb spürbar zu beeinflussen §3 u.§3a DE-UWG Keine Formvorschriften! Eine Abmahnung per E-Mail oder Telefon ist im Prinzip gültig. Üblicherweise erfolgen Abmahnungen (aus Beweisgründen) per Post
Wer kann abmahnen? Verbraucherverbände (Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (§4 UKlaG )) «Abmahnanwälte»: Anwälte, die eine besonders hohe Anzahl an Abmahnschreiben verschicken und sich konkret auf Abmahnungen spezialisiert haben Konkurrenten
Wann sind CH-Onlineshops betroffen? Schweizer Online-Shop Betreiber können u.U. von Abmahnungen aus Deutschland betroffen sein Zu prüfen: Welches Recht ist anwendbar?
Ausrichtung auf deutsche Kunden Sprechen Sie mit Ihrem Online – Angebot bewusst Kunden in Deutschland an? Richten Sie sich (eindeutig) an Deutsche Kunden?
Deutsches Recht für CH-Webseite Abwägung der Gesamtumstände bei Prüfung der Ausrichtung Ausrichtung auf deutsche Kunden nach aktueller deutscher Rechtsprechung regelmässig gegeben Verhinderung der Ausrichtung: Keine Lieferung an deutsche Kunden Konsequenzen der Ausrichtung auf deutsche Kunden Inanspruchnahme vor deutschen Gerichten Anwendbarkeit des deutschen Rechts Gerichtsstandsvereinbarungen und Rechtswahl helfen bei B2C-Geschäften nicht
Ausrichtungskriterien Eindeutig (u.a.) Hinweis auf Lieferungen nach Deutschland Gebietsspezifische Online-Werbung (z.B. Google AdWords auf google.de) Explizite Angabe von Versandkosten nach Deutschland Benutzung einer «.de» TopLevel Domain Indiz (u.a.) Sprachauswahl, ausländische Währungen, Werbung mit internationaler Kundschaft (z.B. Kundenbewertungen) usw.
Was kann abgemahnt werden? Datei: #43518504 | Urheber: Gina Sanders Was kann abgemahnt werden?
Was kann abgemahnt werden? Ein Wettbewerbsverstoss der geeignet ist, den Wettbewerb spürbar zu beeinflussen - Worauf achten im Bereich von Online-Shops: Webseite Impressum, AGB-Klauseln, Datenschutzerklärung, Preisangaben oder –vergleiche, fehlerhafte Ausgestaltung des Widerrufsrecht, usw. Marketing Gewinnspiele, E-Mail-Werbung (Newsletter), Online-Werbung, Markenrechtsverletzungen, usw. Produkte Markenrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, Vertriebsbeschränkungen, Produktsicherheit, usw.
Was kann abgemahnt werden? Datenschutzverstösse können abgemahnt werden Seit 24. Februar 2016 können Verbraucherschutz-Vereine Verstösse gegen das Datenschutzrecht abmahnen (§ 2 Abs. 2 Nr. 11 UKlaG) Umstritten ist, ob Mitbewerber Datenschutzverstösse abmahnen können
Beispiele Datei: #78663571 | Urheber: ohenze
Beispiel 1: Onlineshop-Angaben Verfügbarkeitsangabe trotz fehlender Verfügbarkeit Mitteilung der fehlenden Verfügbarkeit erst nach Abschluss des Kaufvertrages (OLG Hamm vom 11.08.2015) Widerrufsbelehrung Link auf Widerrufsbelehrung nur ausreichend, sofern aus Link klar hervorgeht, dass dort Informationen zum Widerrufsrecht zu finden sind (LG Berlin vom 20.10.2015)
Beispiel 2: Datenschutz Fehlen einer Datenschutzerklärung Mitbewerber können abmahnen (LG Köln vom 26.11.2015 sowie OLG Hamburg vom 27.06.2013) Fehlen eines Hinweises auf Facebook-Like-Button in Datenschutzerklärung Mitbewerber kann nicht abmahnen (KG Berlin vom 29.04.2011) Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung Mitbewerber können abmahnen, da nicht nur Datenschutz- sondern auch UWG Verletzung (OLG Köln vom 11.03.2016)
Beispiel 3: Höhe der Vertragsstrafe Verstoss gegen Impressumspflicht 3.000 € sind angemessen „Die Höhe der Vertragsstrafe ist nicht zu beanstanden. Sie liegt mit 3.000 Euro im unteren Bereich der bei Wettbewerbsverstößen üblichen Größenordnungen und trägt dem Umstand Rechnung, dass Anlass der Unterlassungsvereinbarung kein allzu schwerwiegender Wettbewerbsverstoß war.“ Schleswig-Holsteinische OLG vom 20.05.2016 Folie Carsten F.
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen Datei: #111285871 | Urheber: ave_mario
Wann ist eine Abmahnung unberechtigt/missbräuchlich? Abwägung verschiedener Gesichtspunkte Missbräuchlichkeit einer Abmahnung ist selten Von einem Missbrauch ist auszugehen, wenn der Abmahnende sachfremde Ziele verfolgt (BGH vom 17.11.2005)
Missbräuchliche Abmahnungen Eine Abmahnung ist unberechtigt, wenn ein Anwalt seinem Klienten anbietet, kostenfrei abzumahnen (sachfremde Motive) Eine enge personelle Verknüpfung zwischen abmahnendem Unternehmen und Anwalt kann ein Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit sein (z.B. wenn der abmahnende Anwalt der Onkel des Abmahners ist)
Missbräuchliche Abmahnungen LG Heilbronn vom 23.04.2007: Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG, wenn sie durch einen Anwalt erfolgt, der explizit mit kostenneutralen Abmahnungen gegen eBay-Verkäufer wirbt, und wenn der Umfang der Abmahnungen in keinem Verhältnis zu den Umsätzen des Abmahnenden steht
Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung 43 Abmahnungen in 7 Tagen Hohe Anzahl allein begründet keinen Rechtsmissbrauch Indizien für eine Rechtsmissbräuchlichkeit liegen vor, wenn die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zu der (eigentlichen) gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht Das Kostenrisiko aus der Abmahntätigkeit beträgt jeweils ca. das 50-fache des erzielten Jahresgewinns und die zu prognostizierenden Kosten würden das im Betrieb vorhandene Eigenkapital (nahezu) vollständig aufzehren Ein derart hohes Kostenrisiko würde ein vernünftig handelnder Kaufmann grundsätzlich nicht eingehen OLG Hamm (Urt. v. 15.09.2015, 4 U 105/15) Folie Carsten F.
Rechtsmissbräuchliche Gegenabmahnung Vorsicht bei vorschnellen Vergleichsvorschlägen In der Gegenabmahnung schlägt Anwalt B vor, vor dem Hintergrund der wechselseitig ausgesprochenen Abmahnungen auf die Abgabe wechselseitiger Unterlassungserklärungen zu verzichten und die entstandenen Kosten jeweils selbst zu tragen LG Bochum vom 27.05.2014: Abmahner missbraucht Abmahnung für sachfremde Zwecke Folie Carsten F.
Reaktion auf Abmahnungen Datei: #107353335 | Urheber: Gajus Reaktion auf Abmahnungen
Reaktion auf Abmahnungen Festlegung der internen Prozesse: Schnelle Weiterleitung der Abmahnung an verantwortliche Stellen Prüfung des Sachverhalts Prüfung der Rechtslage Falls Verletzung gegeben oder möglich, Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes (z.B. Entfernen von beanstandeten Bildern, Anpassung beanstandeter AGB) Je nach Ergebnis der Prüfungen Abgabe einer Unterlassungserklärung Einhaltung der Fristen
Reaktion auf Abmahnungen „Vogelstrauss-Taktik“ Keine Reaktion – nicht empfehlenswert Risiko einer Klage in Deutschland Deutsches Urteil in der Schweiz vollstreckbar Prozess- und Anwaltskosten
Reaktion auf Abmahnungen Aktive Zurückweisung Bestreitung der behaupteten Rechtswidrigkeit Gegenabmahnung – Achtung: Ist rechtlich heikel Beseitigung des beanstandeten Verhaltens – taktische Frage (Bestreitung der Rechtsverletzung, aber freiwilliges Entgegenkommen): Abwägung der Prozessrisiken und -kosten
Reaktion auf Abmahnungen Uneingeschränkte Abgabe der Unterlassungserklärung Risiko: Konventionalstrafe Vermeidung von zukünftigen Verstössen wichtig - Ansonsten wird vereinbarte Vertragsstrafe fällig Wichtig: Sorgfältige Prüfung der Unterlassungspflichten – klare und präzise Regelung der zu unterlassenden Verhaltensweisen (wegen der Frage der zukünftigen Verstösse)
Reaktion auf Abmahnungen Modifizierte Abgabe der Unterlassungserklärung Empfohlen Engere Formulierung des zu unterlassenden Verhaltens, Kürzung des Schadenersatzes, evtl. Wegfall oder Kürzung der Vertragsstrafe, explizite Verneinung einer Rechtsverletzung
Datei: #90241275 | Urheber: Matthias Enter Prävention
Prävention Prüfen Sie die Ausrichtung Ihrer Webseite Sprechen Sie bewusst Kunden in Deutschland (oder EU) an? Prüfen Sie Ihren Online-Shop, die Produkte und Produktinformationen sowie Ihre Marketing- Massnahmen Die Gesetze ändern sich, bleiben Sie informiert (www.br-news.ch, www.vsv.ch, www.trustedshops.ch)
Take Home Message Do’s and Dont’s #63184013 © Marijus
Take Home Message Prüfen Sie Ihre Webseite (Ausrichtung) Informieren Sie sich im Vorfeld über die einzuhaltenden rechtlichen Bestimmungen Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Abmahnungen aus Deutschland sind ernst zu nehmen und bedürfen in aller Regel einer bewussten Reaktion Lassen Sie sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten Klären Sie die Frage der Rechtsverletzung sorgfältig ab Unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärung ohne sorgfältige Prüfung
Fragen? Datei: #118573906 | Urheber: pathdoc
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Datei: #119188513 | Urheber: ra2 studio Dr. RA Michael Reinle, Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch