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«Indirekte Nutzung» Stellungnahme zum Urteil in UK aus Schweizer Sicht

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Präsentation zum Thema: "«Indirekte Nutzung» Stellungnahme zum Urteil in UK aus Schweizer Sicht"—  Präsentation transkript:

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2 «Indirekte Nutzung» Stellungnahme zum Urteil in UK aus Schweizer Sicht
In der Schweiz ist Rechtsprechung aus UK nicht anwendbar Das Urteil: Zugriff von Salesforce-Diensten auf Tabellen der SAP-Suite sei lizenzpflichtige «indirekte Nutzung». Forderung der SAP: CHF 68 Mio. (5800 «indirekte User») Schwer übertragbar Anderes als in UK müssen sich in der Schweiz, allgemeine Bestimmungen einer Kontrolle unterziehen. AGB Kontrolle Art. 8 UWG | Art. 2 Abs. 2 ZGB Im Regelfall sind Lizenzbestimmungen als AGBs zu qualifizieren und unterliegen der «verfeinerten Ungewöhnlichkeitsregel» einseitig kein Missverhältnis nicht überraschend nicht mehrdeutig Fazit: die Regelung ist zu unbestimmt und wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand halten. Kartellrecht Art 7 KG Gemäss Art 7 KG sind Verhaltensweisen untersagt, die missbräuchlich sind. Die könnte hier aus folgendem vorliegen: SAP Kunden befürchten Rechtsstreit SAP Kunden meiden daher Drittprodukte Befürchtung 2x zu bezahlen sog. «Log in Effekte» Konkurrenzprodukte werden benachteiligt und sog. «squeeze out»

3 Herzlichen Dank In der Schweiz ist Rechtsprechung aus UK nicht
anwendbar


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