BOS neue Funkrichtlinie vom sehr viele alte Regelungen treten damit außer Kraft
BOS neue Funkrichtlinie keine starre Regelung - Landkreise können flexibel reagieren alte BOS Anträge ab sofort nicht mehr weiterleiten neue Anträge an RegTP zur Frequenzzuteilung weiterleiten Übergangsfrist bis
BOS neue Funkrichtlinie Betreiber der Funkverkehrskreise im 4 m Wellenbereich BOS neue Funkrichtlinie Betreiber der Funkverkehrskreise im 4 m Wellenbereich kreisfreie Städte Landkreise Berufsfeuerwehren usw.
BOS neue Funkrichtlinie BOS neue Funkrichtlinie Funkverkehrkreise der Berechtigten (Landkreise) werden eingegliedert z. Beispiel –gemeindliche Feuerwehren –Werkfeuerwehren (Ortsteil) Feuerwehren einer Gemeinde bilden ein gemeinsames Funknetz
BOS neue Funkrichtlinie BOS Anträge neuer Form sind zu stellen für - ortsfeste Landfunkstellen Relaisfunkstellen erstmalige Nutzung einer BOS- Frequenz in einem Gebiet die erste Veränderung im bestehenden Netz BOS Funkanlagen in Luftfahrzeugen
BOS neue Funkrichtlinie Frequenzzuteilung durch die RegTP - unabhängig von der Art und Anzahl der im Funknetz betriebenen Funkanlagen anschließend - keine Anträge mehr für mobile Fahrzeug - Funkanlagen
BOS neue Funkrichtlinie Bisherige Genehmigungen verlieren nicht ihre Gültigkeit bis die erste Änderung eintritt
BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen Bestandsänderung der Funkanlagen - der Betreiber des Funkverkehrskreises ist zu unterrichten Rufnamenzuteilung - Vergabe sollte nur durch den Betreiber erfolgen...
BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen Gerätewechsel oder Fahrzeugwechsel - Meldung an Betreiber sollte erfolgen Handfunkgeräte im 4 m- Wellenbereich - Regelung durch Betreiber erforderlich
BOS neue Funkrichtlinie Meldepflicht – einmal jährlich die Anzahl der betriebenen Funkstellen nicht Meldepflichtig sind Meldeempfänger
BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen Abstimmung durch FB 7 Vergabe der Funkrufnamen Bestandsänderung der Funkgeräte Meldepflicht bei Gerätewechsel oder Wechsel der taktischen Einheit Zustimmung für Handfunkgeräte im 4 m Band