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Sportförderung des Freistaates Bayern

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Präsentation zum Thema: "Sportförderung des Freistaates Bayern"—  Präsentation transkript:

1 Sportförderung des Freistaates Bayern
Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)

2 Pauschalierung – warum?
Verwaltungsvereinfachung Planungssicherheit für Staat und Verein ??? Verstärkte Förderung der Jugendarbeit Qualitätssicherung

3 Förderumfang der Pauschale
Übungsleiter Großgeräte Sportbetriebspauschale

4 Fördervoraussetzungen
Mitglied beim Bayerischen Landessport-Verband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Oberpfälzer Sportschützenbund Aktive Jugendarbeit (Anteil der Jugendlichen bis einschl Jahren) Jugendanteil von mind. 10 % der Gesamtmitgliederzahl Mitgliederzahl ist zum 1. Januar des jeweiligen Antragsjahres anzugeben (muss mit den Angaben der Bestandserhebung des BLSV, BSSB übereinstimmen) Max. 4 % der aktiv eingesetzten Übungsleiterlizenzen zur Gesamtmitgliederzahl werden gefördert Mindestzuschussvoraussetzung bei 500 ME

5 Förderjahr / Antragsgrundlage
Bis zum Jahr 2005 war die Antragsgrundlage für die jeweilige Förderung die ÜL-Stundenabrechnung aus dem Vorjahr. Die bisherigen Übungsleiterzuwendungen sind mit Ablauf des außer Kraft getreten. Ab dem Jahr 2006 ist die Antragsgrundlage die Anzahl der vor- gelegten Lizenzen. Den Vereinen geht durch diese Änderung dennoch kein Förderjahr verloren!! 2004 2005 2006 Lizenzen ÜL-Std. 2003 ÜL-Std. 2004 Förderjahr ÜL-Std. 2005 Antragsgrundlage

6 Was ist zu beachten (1)!!! Mitgliederzahlen zum 1. Januar 2006 (Übereinstimmung mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung) Beitrags-Ist-Aufkommen zum Original-Lizenzen bzw. Mitteilung bei Lizenzteilung Nur aktive Übungsleiterlizenzen können gewertet werden. Mehrfachlizenzen eines Übungsleiters werden gewertet (z.B. A-Lizenz und F-Lizenz somit 2 x 650 Punkte) wenn Übungsstunden in beiden Lizenzarten gehalten werden.

7 Was ist zu beachten (2)!!! Max. Lizenzteilung auf 2 Vereine (Übereinstimmung mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung) Zusatzlizenzen werden mit 325 Punkten gewertet (Lizenzteilung ist nicht möglich) Lizenz muss im Bewilligungsjahr gültig sein. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen sind nachzuweisen Keine Übungsleiterbestätigung mehr erforderlich Abgabefrist 1. März 2006 – Vollständiger Antrag Vereinsvorsitzender trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben

8 Antragsverfahren / Bewilligung
Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereins- pauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt) Antrag muss spätestens am 1. März des Zuwendungsjahres eingegangen sein Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach der Mitteilung der FE durch das Kultusministerium durch die Kreisverwaltungsbehörden

9 Berechnungsverfahren
Berechnungsformel: Erwachsene Mitglieder + Jugendliche x 10 + eingesetzte Übungsleiterlizenzen x 650 (max. 4 %) = ME (Mitgliedereinheit) Beispiel: 980 Erwachsene 490 Jugendliche 57 Volllizenzen x 10 + (57 x 650) = ME x (Fördereinheit) ? = xxx €

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14 Zuschuss des Landkreises Würzburg
Der Landkreis Würzburg verfährt analog der Richtlinien des Freistaates Bayern. Die Bezuschussung bezieht sich jedoch ausschließlich wie bisher auf die Förderung der Jugendarbeit (Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre).

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16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
LANDRATSAMT WÜRZBURG Kommunale Jugendarbeit - Sport

17 Ausnahme: Um den Vereinen die Umstellung auf die neue Fördersituation zu erleichtern, können im Förderjahr 2006 alle Lizenzen anerkannt werden, die bis zum Gültigkeit besaßen zurück

18 Beispiel für max. 4 % Lizenzen
Erwachsene Mitglieder: 980 Sonstige Mitglieder: 490 Übungsleiterlizenzen: 57 gültige anerkannte Lizenzen (nur bei Verein A eingesetzt) 4 gültige anerkannte „halbe“ Lizenzen Gesamtmitgliederzahl:  daraus 4 % = 58,8 Damit können max. 59 Lizenzen in die Berechnung mit einfließen Berechnung: x 10 + (57 x x 325) = ME zurück

19 Muster (1)

20 Muster (2) zurück


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