Kirchenpflegertagung 2011 Atelier Grundwissen Finanzen Hansueli Herzog Treuhänder in Stein Rechnungsexperte Landeskirche (Bezirke Baden, Brugg und Zurzach)

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 Präsentation transkript:

Kirchenpflegertagung 2011 Atelier Grundwissen Finanzen Hansueli Herzog Treuhänder in Stein Rechnungsexperte Landeskirche (Bezirke Baden, Brugg und Zurzach) seit 1988 Telefon Mail:

Ziele des Ateliers Grundwissen der gesetzlichen Grundlagen Kirchenpflege - Aufgaben Ihre Fragen zu beantworten

Gesetzliche Grundlagen Organisationsstatut der Landeskirche vom 2. Juni AG_organisationsstatut2007_v7.pdf AG_organisationsstatut2007_v7.pdf Dritter Abschnitt: Die Kirchgemeinden Art. 27 bis Art. 45

Gesetzliche Grundlagen Kirchgemeindeversammlung Art. 31 e) Beschluss Voranschlag, Steuerfuss und Jahresrechnung f) Beschluss Verpflichtungskredit und neue Stellen g) Beschluss Erwerb und Veräusserung von Grundstücken

Gesetzliche Grundlagen Kirchenpflege Art. 35 d) Aufsicht über den Finanzhaushalt e) Verwaltung des Kirchgemeinde-vermögens, Unterhalt Gebäude und Inventar nur Vermögen der Kirchgemeinde und nicht des Pfarramtes (schwarzer Weg)

Gesetzliche Grundlagen Kirchenpflege Art. 35 Jahrzeitenfond und Pfarreifond Entstehung – Zusammenlegung Verwaltung Grundsatz: Wie Frauengut im alten Eherecht – Nutzen aber nicht verputzen.

Gesetzliche Grundlagen Finanzkommission Art. 37 Fiko prüft den Voranschlag und die Jahresrechnung Aufgabe eines Revisors – Abgrenzung zu Rechnungsexperten formelle Prüfung Bestätigungsbericht an Kirchgemeinde

Gesetzliche Grundlagen Finanzverordnung Leitfaden für Finanzverwalter detaillierte Regelung - derzeit in Überarbeitung

Aufgaben Kirchenpflege Tagesgeschäft operative tägliche / regelmässige Verantwortung und Tätigkeit Langfristige Aufgaben und Strategien Wichtig Vom Tagesgeschäft nicht auffressen lassen!

Kirchenpflege: Tagesgeschäft Haushaltvollzug mit allem was dazu gehört Geldanlage / Darlehensaufnahmen zu hohe Liquiditätsbestände vermeiden Schulden abbauen, keine zu grossen Schuldbeträge in zu langen Darlehensverträgen fixieren – auch bei günstigen Zinsen Geldanlagen mündelsicher – Risiken vermeiden

Kirchenpflege: Zahlungsanweisung Zahlungsanweisung nach vorheriger Rechnungskontrolle durch Leistungsempfänger Jede Rechnung hat somit 2 Visa Empfang der Leistung / Richtigkeit der Rechnung (rechnerische Nachprüfung) Zahlungsanweisung gemäss Kompetenzordnung mit Kontierungshinweis

Muster Zahlungsanweisung

Kirchenpflege: Interne Kontrolle Reglung der internen Kontrolle und Kompetenzen Wer / Betrag unbedingt in einem kleinen Reglement festhalten Regelung Unterschriftsberechtigung Immer Doppelunterschrift für alle Bankkonten

Kirchenpflege: organisatorisches 1/ Organisation Finanzverwaltung zweckmässige Ausrüstung einfaches Buchhaltungsprogramm genügt Buchhaltungssystem Doppelte Buchhaltung zwingend NRM wenn möglich

Kirchenpflege: organisatorisches 2/ Ablage und Archivierung Vorschriften Leitfaden beachten Grundsätzlich Rechnungsband einbinden. Ansprechpartner für FinanzverwalterIn definieren

Kirchenpflege: Agenda FebruarJahresabschluss, Verwendung Überschuss AprilÜbergabe Rechnung an Fiko AugustBudgetierung Folgejahr OktoberÜberprüfung Budget / Rechnung, restl. Kredite, Saldoliste und Detailkonti Nov./Dez.Kirchgemeindeversammlung

Kirchenpflege: langfristiges Finanzplan Wichtigstes Führungsinstrument Bedarfsplanung Einfaches, gut brauchbares Muster: Kurt Schmid, Rechnungsexperte, Lengnau Zwingend, neu vorgeschrieben Informieren, in Botschaft aufnehmen

Kirchenpflege: Seelsorgeverbände Meistens Gemeindevertrag Eigene Rechtspersönlichkeit Eigene Rechnung Rechnungslegung oft ungenügend geregelt Keine Aufsicht der Landeskirche

Ihre Fragen

Zum Schluss Viel Freude an Ihrer Aufgabe!