Der Staat als Manager mittelstandsfreundlicher Reformen? Prof. Dr. Georg Heni 12. Oktober 2009.

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Der Staat als Manager mittelstandsfreundlicher Reformen? Prof. Dr. Georg Heni 12. Oktober 2009

Der Staat als Manager mittelstandsfreundlicher Reformen? Untersuchung anhand der Regelungen der Erbschaftsteuerreform zum im Bereich des unternehmerischen Vermögens und der Reform des Bilanzrechtes zum

3 Ausgangslage Mittelständische Unternehmen sind ein wesentliches Kernstück der deutschen Wirtschaft Die Existenzgrundlagen mittelständischer Unternehmen sollten im Rahmen der Gesetzgebung besonders beachtet werden Die Wirkung von Gesetzen auf mittelständische Unternehmen kann anhand definierter Kriterien beurteilt werden Der Staat wird in 2 Bereiche unterteilt –gesetzesvorbereitende Verwaltung –Legislative

4 Bedeutung mittelständischer Unternehmen

5 Charakteristika/Beurteilungskriterien für mittelständische Unternehmen Personelle Einheit von Geschäftsführung und Gesellschafter Darstellung der Nachfolge in der Geschäftsführung aus der Familie Einbindung der Gesellschafter in das operative Geschäft des Unternehmens Hoher relativer Anteil des Unternehmensvermögens beim Gesamtvermögen des mittelständischen Unternehmers

6 Faktische Übernahme der unternehmerischen Risiken durch den Unternehmer Fehlender Zugang zum Kapitalmarkt Finanzierung des mittelständischen Unternehmens über thesaurierte Gewinne und Darlehen von Kreditinstituten Geringe Unternehmenshierarchien mit relativ knappen personellen Ressourcen Unternehmensgröße Charakteristika/Beurteilungskriterien für mittelständische Unternehmen

7 Auswirkungen auf die Risikostruktur durch Verminderung des Eigenkapitals Erschwerung der Gewinnung von Fremdkapital Verhinderung von unternehmerisch sinnvollen Anpassungsmaßnahmen Erlösunabhängige Auszahlungen Zusätzliche Auszahlungen in Unternehmenskrisen Unbekannte Auszahlungsverpflichtungen Charakteristika/Beurteilungskriterien für mittelständische Unternehmen

8 Erbschaftssteuerreform 2008/09 Unternehmensbereich Die ErbSt ist eine Personensteuer, die u.a. den mittelständischen Unternehmer treffen soll Für mittelständische Unternehmer kann sie defacto eine Substanzsteuer auf das mittelständische Unternehmen sein Die Besteuerung erfolgt auf der Grundlage von Zeitwerten Für weite Bereiche unternehmerischen Vermögens können Verschonungsregelungen gelten (Lohnsummenregelung, Behaltensfrist, Betriebsvermögensabgrenzung)

9 Erbschaftssteuerreform 2008/09 Unternehmensbereich Die Lohnsummen- und Behaltensfristregelung haben Zeitläufe von 7 bis 10 Jahren Die Anwendung der Verschonungsregeln erfordert konstante Unternehmensentwicklungen und wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nur teilweise eine tatsächliche Verschonung erlauben Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden Erleichterungen eingeführt (Abschmelzungsmodell bei dem Verschonungsabschlag

10 Erbschaftssteuerreform 2008/09 Unternehmensbereich Einheit von GF und Gesellschafter Unternehmerische Fehlallokationen unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von ErbSt Bindung von Managementkapazität Kosten zur Bearbeitung der ErbSt Fragen Verschonungsregelungen erschweren Anpassungen Nachfolge aus der Familie Mittelabfluss aus der ErbSt belastet die Unternehmen als Steuerobjekt Erforderliche Poolbildung bei Kapitalgesellschaftsan- teilen unter 25% verhindert die schrittweise Heranführung von künftigen GesellschafterGF

11 Erbschaftssteuerreform 2008/09 Unternehmensbereich Starke Konzentration des Unternehmervermögens auf das Unternehmens- vermögen Hohe Überbewertung von Unternehmens- vermögen im vereinfachten Bewertungsverfahren (ca. Faktor 12,3 auf den Vergangenheitsertrag) Verwendung von Substanzwerten als Untergrenze für die Vermögensbewertung Tilgung von ErbSt auf Unternehmensvermögen aus sonstigem Vermögen nur bedingt möglich Frage der Fremdfinanzierung von Erbschaftsteuerzahlungen

12 Erbschaftssteuerreform 2008/09 Unternehmensbereich Gewinnthesaurierung und Darlehensaufnahme als wesentliche Finanzierungsquellen Objektsteuercharakter Unsicherheiten der Verschonungsregelungen erschweren die Darlehensfinanzierung generelle Finanzierungsregelung fehlt bei der ErbSt Geringe Unternehmens- hierarchien Klärung von Fragen der Erbschaftssteuergestaltung erfordern die Zeit der Unternehmensführung (Managementkapazität)

13 Erbschaftssteuerreform 2008/09 Unternehmensbereich RisikostrukturWegfallender Verschonungsabschlag kann in Krisensituationen zu Verminderung/Verzögerung von Anpassungsmaßnahmen oder zusätzlichen Auszahlungen führen Latente Steuerlast aus der ErbSt (7 bis 10 Jahre) erschwert die Fremdfinanzierung Finanzierung der ErbSt aus dem Unternehmensvermögen vermindert die Eigenkapitalquote Fehlallokation durch erbschaftssteuervermeidende Maßnahmen

14 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Anpassung der externen Rechnungslegung an internationale Normen IAS/IFRS Abschaffung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten Aktivierungswahlrecht bei Entwicklungskosten Verwendung realistischer Werte für Pensionsrückstellungen Einführung umfassender Bilanzierung latenter Steuern Erweiterung der Anhangsangabepflichten Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden deutliche Erleichterungen eingeführt, die insbesondere die Übernahme von IFRS Regelungen wesentlich einschränkten (Aktivierungspflicht Entwicklungskosten und latente Steuern, generelle Zeitwertebilanzierung im Umlaufvermögen) – als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise?

15 BilMoG Personelle Einheit von Geschäftsführung und Gesellschafter Die Orientierung des BilMoG an IAS/IFRS als Instrument für den Anleger ist irrelevant Preisgabe von individuellen Informationen ohne tatsächlichen Bedarf (Bezüge) Finanzierung über thesaurierte Gewinne und Darlehen von Kreditinstituten Neubewertung der PensionsRSt – Belastung der Ertragskraft; Abweichung zur Steuerbilanz führt zu nicht gerechtfertigten Steuerzahlungen Neueinführung von Bilanzierungswahlrechten mindern die Qualität der Abschlüsse

16 BilMoG Fehlender Zugang zum Kapitalmarkt Berichterstattungen, die sich an der Berichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen ausrichtet, ist nicht erforderlich Geringe Unterneh- menshierarchien mit knappen personellen Ressourcen Erläuterungen und Berechnungen ohne wesentlichen Nutzen –Zeitwerte von Finanzderivaten –Beziehungen zu nahestehenden Personen –Konzept der latenten Steuern Deutlicher Zusatzaufwand für die Verwaltung

17 BilMoG Geringe Unternehmens- hierarchien mit knappen personellen Ressourcen Angabe von Informationen aus dem Risikomanagement mit fehlender offizieller Verpflichtung für ein Risikomanagement bei der GmbH RisikostrukturBelastung des Eigenkapitals aus Neubewertung Pensionen Verstärkung des Eigenkapitals aus Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände Fehlallokation von know how / Managementkapazität

18 Gesamtbetrachtung Interessen mittelständischer Unternehmen werden bei der Gesetzgebung nur gering beachtet (bei diesen beiden Gesetzen ?) Abmilderung der mittelstandsfeindlichen Gesetzgebung im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses Notwendigkeit der Einführung einer standardisierten Prüfung Der Auswirkungen von Gesetzesreformen auf mittel- ständische Unternehmen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Professor Dr. Georg Heni Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Wirtschaftstreuhand GmbH Schulze-Delitzsch-Str Stuttgart TEL.: