Neues zum Erbschaftsteuergesetz

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 Präsentation transkript:

Neues zum Erbschaftsteuergesetz Eckpunkte zur verabschiedeten Erbschaftsteuerreform Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Wir haben sorgfältig redigiert – Haftung wird ausgeschlossen

ErbSt-Reform: neue Freibeträge Steuerklasse Bisher Neu I Ehepartner 307.000 500.000 I Kinder 205.000 400.000 I Enkel 51.200 200.000 II Sonst.Verw. 10.300 20.000 III Fremde 5.200 III Lebenspartner Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

neue Steuersätze nach Reform Bis € StKlasse I StKlasse II StKlasse III 75.000 7 % 30 % 300.000 11 % 600.000 15 % 6.000.000 19 % 13.000.000 23 % 50 % 26.000.000 27 % Darüber Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

Reform des Bewertungsrechts Kernpunkt der Reform ist die Änderung der Bewertung des Vermögens Es wird alles zum gemeinen Wert bewertet Abweichung bei vermieteten Wohnimmobilien mit – 10 % Land- und Forstwirtschaft durch „unzutreffendes“ Ertragswertverfahren Betriebe durch Ertragswertverfahren Grundbesitz nach WertVO Vergleichsverfahren, Ertragsverfahren, Sachwertverfahren Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

Behandlung des Betriebes Es gibt jetzt zwei steuerliche „Verschonungsoptionen“, den Betrieb zu übertragen. „Regelverschonung“ „Verschonungsoption“ Die einmal getroffene Wahl kann nicht mehr revidiert werden Jede erfolgreiche Übertragung des Betriebes erfolgt in der Steuerklasse I Der Freibetrag gilt für jede Person Wir können hier nur eine grobe und ungefähre Darstellung geben! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

Verschonungsoption (1) große Regelung Ermittlung des gemeinen Wertes des Betriebes. Verschonungsabschlag 100 % Behaltensfrist 10 Jahre Gesamtlohnsumme 1.000 % (Ausgangslohnsumme = Schnitt 5 Jahre vor Schenkung) Bei Nichteinhaltung = Nachversteuerung im Verhältnis der Unterschreitung Verwaltungsvermögensgrenze 10 %! Dies ist nur eine grobe ungefähre Darstellung! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

Regelverschonung (2) kleine Regelung Ermittlung des gemeinen Wertes des Betriebes. 85 % Verschonungsabschlag Die Steuer wird nicht gestundet, sondern gleich mit 15 % angesetzt. 150.000 € Abzugsbetrag für kleine Betriebe (und zusätzlich andere persönliche Freibeträge). Gesamtlohnsumme: es muss die nächsten 7 Jahre 650 % der Ausgangslohnsumme erreicht werden. Nachversteuerung erfolgt im Verhältnis, in dem die Gesamtlohnsumme tatsächlich unterschritten wird. Freibetrag für Kleinbetriebe 150.000 € (14,28 % Steuer pro Jahr der Gesamtsteuer) Verwaltungsvermögen bis 50 % ist möglich! Dies ist nur eine grobe ungefähre Darstellung! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

BayFinMin sagt Wert-Erhöhungen voraus und zwar wie folgt: Unbebaute Grundstücke + 25 % Einfamilienhäuser + 75 % Doppelhaushälften + 64 % Eigentumswohnungen + 27 % Geschäftsgrundstücke + 27 % Anteile an Kapitalgesellschaften + 64 % Anteile an Personengesellschaften + 117 % Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Aber es gilt der Kinderspruch: Geschenkt ist geschenkt und Wiederholen ist gestohlen! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH