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WS 2010/11 Dipl.-Kfm. Stefan Königer

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Präsentation zum Thema: "WS 2010/11 Dipl.-Kfm. Stefan Königer"—  Präsentation transkript:

1 Master Unternehmensbesteuerung I: Teil II: Substanz- und Verkehrsteuern - Übung 5/6 -
WS 2010/11 Dipl.-Kfm. Stefan Königer Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen Universität Hohenheim Prof. Dr. Holger Kahle

2 Aufgabe 27 B errichtet im Jahre 2009 auf einem unbebauten Grundstück ein Mietwohngrundstück mit vier gleichgroßen (100 m²) und gleich ausgestatteten Wohnungen. Jede Wohnung ist ab für (umgerechnet) 900 DM vermietet worden. Nach den Wertverhältnissen vom ergibt sich je m² Wohn-fläche eine vergleichbare Miete laut Mietspiegel i.H.v. 3,50 DM pro m². Der Vervielfältiger betrage 9,0. Ermitteln Sie die Höhe der Grundsteuer für das Mietwohn-grundstück. Gehen Sie dabei von einem Hebesatz von 400 % aus. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 2

3 Aufgabe 27 – Lösungsskizze
Es handelt sich gem. § 74 BewG um ein bebautes Grundstück. Gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 BewG liegt ein Mietwohngrundstück vor, da das Grundstück ausschließlich zu Wohnzwecken dient. Somit kommt als Bewertungsverfahren das Ertragswertverfahren gem. § 76 Abs. 1 Nr. 1 BewG zur Anwendung. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 3

4 Aufgabe 27 Es liegt eine Wertfortschreibung gem. § 22 Abs. 1 BewG vor, da sich der Wert des Grundbesitzes erhöht. Des Weiteren liegt auch eine Artfortschreibung vor, da sich der Charakter des Grundstücks ändert: Das unbebaute Grundstück wird durch Errichtung des Gebäudes zu einem bebauten Grundstück. Der Wert- und Artfortschreibung auf den darf nicht die tatsächliche Miete zugrunde gelegt werden. Die maßgebende Jahresrohmiete ist vielmehr nach den Wertverhältnisse vom zu schätzen. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 4

5 Jahresrohmiete: 100 m² * 3,50 DM * 12 * 4 = 16.800 DM
Aufgabe 27 Dies kann geschehen entweder durch Ableitung von einem vergleichbaren Grundstück, das zum bereits bestand und unter gleichen Bedingungen vermietet war, oder durch Schätzung der Jahresrohmiete anhand des Mietspiegels. Jahresrohmiete: 100 m² * 3,50 DM * 12 * 4 = DM Vervielfältiger (§ 80 BewG) = 9,0 Einheitswert = DM Abrundung und €-Umrechnung (§ 30 BewG)= € Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 5

6 Steuermesszahl (§§ 14, 15 GrStG) = 3,5 v.T.
Aufgabe 27 Einheitswert = € Steuermesszahl (§§ 14, 15 GrStG) = ,5 v.T. Steuermessbetrag (§ 13 GrStG) = ,6 Grundsteuerhebesatz (§ 25 GrStG) = v.H. Grundsteuerschuld (§ 28 GrStG) = € Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 6

7 Aufgabe 28 Ein unbebautes Grundstück (Bauplatz) hat eine Breite von 20 m und eine Tiefe von 60 m. Die durchschnittlichen Werte für Vorderland (vgl. A 8 Abs. 2 BewR Gr) betragen in der Straße 30 DM je m² (Wertverhältnisse , § 27 BewG). Die übliche Vorderlandtiefe beträgt 40 m. Das Grundstück ist eingezäunt (gemeiner Wert nach den Wertverhältnissen vom = DM, § 27 BewG). Ermitteln Sie die Höhe der Grundsteuer für den Bauplatz. Gehen Sie dabei von einem Hebesatz von 400 % aus. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 7

8 Aufgabe 28 – Lösungsskizze
Es handelt sich gem. § 72 BewG um ein unbebautes Grundstück. Bewertungsgrundlage ist der gemeine Wert § 17 Abs. 3 i.V.m. § 9 BewG. Es gelten die Wertverhältnisse vom Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 8

9 Berechnung des Grundstückswerts
Aufgabe 28 Berechnung des Grundstückswerts Vorderland: 800 m² * 30 DM (Voller Richtwert) = Hinterland: 400 m² * 15 DM (Halber Richtwert) = Bodenwert = Wert der Außenanlagen = Grundstückswert = Einheitswert in € (nach Abrundung § 30 BewG)= Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 9

10 Steuermesszahl (§§ 14, 15 GrStG) = 3,5 v.T.
Aufgabe 28 Einheitswert = € Steuermesszahl (§§ 14, 15 GrStG) = ,5 v.T. Steuermessbetrag (§ 13 GrStG) = ,2 Grundsteuerhebesatz (§ 25 GrStG) = v.H. Grundsteuerschuld (§ 28 GrStG) = € Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 10

11 B verstirbt am 6.9.2009. Alleinerbin ist seine Schwester S.
Aufgabe 29 B ist Alleingesellschafter der B Immobilien GmbH & Co. KG. Diese entwickelt Büro- und Geschäftshäuser und vermietet diese anschließend an Dritte. Der erbschaftsteuerliche Wert der GmbH & Co. KG beträgt Euro. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 190 Mio. Euro: der Wert der fremdvermieteten Immobilien beträgt 185 Mio. Euro, Finanzanlagen liegen i.H.v. 5 Mio. Euro vor. B verstirbt am Alleinerbin ist seine Schwester S. Welche erbschaftsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich bei S? Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 11

12 Aufgabe 29 – Lösungsskizze
S kann die Vergünstigungen nach §§ 13a, 13b, 19a ErbStG nicht in Anspruch nehmen, da die GmbH & Co. KG zu mehr als 50 % über Verwaltungsvermögen in Form von fremdvermieteten Immobilien verfügt: Berechnung der Verwaltungsvermögensquote: 190 Mio. Euro / 100 Mio. Euro = 190 % Maximal kann die Verwaltungsvermögensquote jedoch nur 100% betragen. - Da es sich nicht um Mietwohnungen handelt, greift die Vorschrift des § 13b Abs. 2 Nr. 1 lit. d ErbStG nicht. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 12

13 Berechnung der Erbschaftsteuerbelastung der S:
Aufgabe 29 Berechnung der Erbschaftsteuerbelastung der S: Gemeiner Wert des Betriebs Euro Verschonungsregel (85%) Abzugsbetrag Bemessungsgrundlage Euro Persönlicher Freibetrag (SK II) Euro Steuerpflichtiger Erwerb Euro Schenkungsteuer 43% Euro Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 13

14 Aufgabe 30 Der Handwerker H übergibt seinem Sohn S seinen Betrieb mit neun Angestellten im Rahmen der vorweggenommenen Erb-folge. Der erbschaftsteuerliche Wert des Betriebs beträgt nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren Euro. Das Betriebsvermögen besteht zum einen aus Anlagever-mögen i.H.v Euro (Betriebsgrundstück, Fuhrpark) sowie einem Bankguthaben i.H.v Euro und zum anderen aus Anteilen an der Daimler AG mit einem gemeinen Wert von Euro. Verbindlichkeiten bestehen nicht. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 14

15 Bitte minimieren Sie die bei S auftretenden ErbSt-Belastungen!
Gehen Sie bei Ihren Berechnungen davon aus, dass die bei S vorhandenen Freibeträge bereits anderweitig verbraucht wur-den und somit nicht mehr zur Verfügung stehen. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 15

16 Aufgabe 30 – Lösungsskizze
- Es liegt dem Grunde nach begünstigtes Betriebs- vermögen vor (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG). - Die Lohnsummerregelung kann nachfolgend außer Acht gelassen werden, da der Betrieb des H nur über neun Angestellte verfügt (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG). - Das Verwaltungsvermögen des H besteht lediglich aus den Anteilen an der Daimler AG i.H.v Euro. - Berechnung der Verwaltungsvermögensquote: / = 8,33% Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 16

17 - Berechnung der ErbSt-Belastung im Fall der Regelbegünstigung:
Aufgabe 30 - Somit kann H entweder die Regelbegünstigung (§ 13a Abs. 1 ErbStG) oder die vollständige Freistellung (§ 13a Abs. 8 ErbStG) in Anspruch nehmen. - Berechnung der ErbSt-Belastung im Fall der Regelbegünstigung: Gemeiner Wert des Betriebes: Verschonungsabschlag (85%): Nicht begünstigtes Betriebsvermögen: Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 17

18 Berechnung des Abzugsbetrags (§ 13a Abs. 2 ErbStG):
Aufgabe 30 Berechnung des Abzugsbetrags (§ 13a Abs. 2 ErbStG): (max Euro oder Euro – ½ des Euro übersteigenden Betrages) Abzugsbetrag Bemessungsgrundlage Freibetrag des S (§ 16 ErbStG) 0 Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 18

19 Aufgabe 30 - Da die Bemessungsgrundlage Euro übersteigt, kommt eigentlich gem. § 19 Abs. 1 ErbStG ein Steuer- satz von 15% zur Anwendung. - Da die Stufengrenze von Euro nur leicht über- schritten ist und um somit Härtefälle zu vermeiden, greift § 19 Abs. 3 lit. a ErbStG: Der Unterschied zwischen der Steuer, die sich bei Anwendung des § 19 Abs. 1 ErbStG ergibt, und der Steuer, die sich berechnen würde, wenn der Erwerb die letztvorhergehende Wertgrenze nicht überstiegen hätte, wird nur insoweit erhoben, als er bei einem Steuersatz bis zu 30 Prozent aus der Hälfte des die Wertgrenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 19

20 - Erbschaftsteuer (§ 19 Abs. 1 ErbStG) 47.250
Aufgabe 30 - Erbschaftsteuer (§ 19 Abs. 1 ErbStG) - Erbschaftsteuer (§ 19 Abs. 3 lit. a ErbStG) * 0, * 0,5 = Somit ergibt sich eine Erbschaftsteuerbelastung i.H.v Euro Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 20

21 Gemeiner Wert des Betriebes: 2.400.000
Aufgabe 30 - Berechnung der ErbSt-Belastung im Fall der vollständigen Freistellung Gemeiner Wert des Betriebes: Verschonungsabschlag (100%): Bemessungsgrundlage - Somit ist die vollständige Freistellung erbschaft- steuerlich vorteilhaft für S. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 21

22 Die P GmbH hat folgenden Gewinn i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG erzielt:
Aufgabe 31 An der Produktionsgesellschaft P GmbH sind die Gesellschaf-ter X und Y zu je 50 % beteiligt. X verstirbt am Alleiniger Erbe ist seine Tochter T. Die P GmbH hat folgenden Gewinn i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG erzielt: - 2009: 1,9 Mio. Euro - 2008: 15 Mio. Euro - 2007: 8 Mio Euro - 2006: 13 Mio Euro Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 22

23 Des Weiteren ist bekannt, dass die P GmbH 2008 Sonderab-schreibungen i
Des Weiteren ist bekannt, dass die P GmbH 2008 Sonderab-schreibungen i.H.v Euro vorgenommen hat. Da die P-GmbH ein Mietwohngrundstück (Erbschaftsteuerlicher Wert Euro) vermietet, erzielt sie jährliche Einnahmen i.H.v Euro. Dabei entstehen ihr ferner Aufwendungen für die Objektbetreuung i.H.v. jährlich Euro. Ein Rechtsstreit mit einem Mieter hat die P-GmbH 2007 verloren, so dass bei letzterer Euro Gerichtskosten angefallen sind. Es ist folgender Ertragsteueraufwand in den letzten Jahren entstanden: 2008: Euro 2007: Euro 2006: Euro Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 23

24 Ferner hat die P-GmbH aus dem Abgang eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens Euro im Wirtschaftsjahr 2008 an Erträgen gehabt. Ermitteln Sie die Erbschaftsteuerbelastung, die sich bei T ergibt. Unterstellen Sie einen Basiszinssatz von 3,5 v.H. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 24

25 Aufgabe 32 Erläutern Sie die erbschaftsteuerlichen Bewertungsvorschriften für Unternehmensvermögen! Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 25

26 Unter welchen Voraussetzungen werden diese gewährt?
Aufgabe 33 Welche Begünstigungsmöglichkeiten bestehen im neuen Erb-schaftsteuerrecht für Unternehmensvermögen? Unter welchen Voraussetzungen werden diese gewährt? Welche Folgen treten ein, wenn gegen die Begünstigungs-voraussetzungen verstoßen wird? Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 26

27 Welche Erbschaftsteuerbelastungen ergeben sich bei G?
Aufgabe 34 Der kinderlos verstorbene Junggeselle E hat den seit vielen Jahren für seine GmbH tätigen Geschäftsführer G, mit dem er nicht verwandt ist, zum Alleinerben eingesetzt. Der Nachlass des E besteht aus einer 100%igen Beteiligung an dieser GmbH i.H.v. 5 Mio. Euro sowie Privatvermögen im Wert von Euro. Das Vermögen der GmbH besteht zu 30% aus nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen. Welche Erbschaftsteuerbelastungen ergeben sich bei G? Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 27

28 Wie hoch ist der Wert des Anteils von A an der AB-OHG?
Aufgabe 35 An der AB-OHG sind die beiden Gesellschafter A und B betei-ligt. Nach dem Tod des A wird sein Anteil an seinen Sohn C vererbt. Der Ertragswert der AB-OHG beträgt 2,8 Mio. Euro, der Sub-stanzwert 1,6 Mio. Euro. Laut Gewinnverteilungsschlüssel stehen A 1/3 und B 2/3 des Gewinns zu. A verfügt über ein Kapitalkonto lt. Gesamthandsbilanz i.H.v Euro sowie ein der AB-OHG überlassenes Grundstück (SoBV) im Wert von 1 Mio. Euro. B verfügt über ein Kapital-konto lt. Gesamthandsbilanz i.H.v. 0,9 Mio. Euro. Wie hoch ist der Wert des Anteils von A an der AB-OHG? Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 28

29 Ermitteln Sie den erbschaftsteuerlichen Wert des Grundstücks.
Aufgabe 36 Ein 20 Jahre altes Mietshaus führt zu monatlichen Mietein-nahmen von Euro. Die dazugehörige Grundstücksfläche beträgt qm. Der Bodenrichtwert beläuft sich auf 200 Euro/qm. Ermitteln Sie den erbschaftsteuerlichen Wert des Grundstücks. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 29

30 Aufgabe 37 Vater V hat sein Einzelunternehmen mit einem Verkehrswert von Euro im Jahr 2009 seinem vierzigjährigen Sohn S vererbt. Weiteres Vermögen hat S, der sich für den 85 %igen Verschonungsabschlag entscheidet, nicht erworben. Im dritten Jahr nach der Vererbung veräußert der Sohn den Betrieb. Erläutern Sie die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen, die sich bei S ergeben. Prof. Dr. Holger Kahle Prof. Dr. Holger Kahle 30


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