VII Unternehmensrechtliche Grundlagen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Die Aktiengesellschaft (AG)
Advertisements

Rechtsformwahl.
Die GmbH und die GmbH & Co KG
Die unterschiedlichen Personengesellschaften: Begriff und Bedeutung
Präsentation von Verena Freund und Helene Heinz
Unternehmen nach Größenklassen
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
KG & Stille Gesellschaft
Entscheidungsbefugnisse im Betrieb
Gesellschaftsform GmbH & Co.KG
Rechtsform Eingetragener Kaufmann
Einzelunternehmung Stille Gesellschaft &
Unternehmer, UGB, Rechtsform
Aufgabe 5.7 Von einer losen Zusammenarbeit ...
Agenda Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kandidat: Christoph Berger Klasse: 5CHDVK
Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
Das Gesellschaftsrecht
Unternehmensformen Wirth Gábor.
Betriebliche Vollmachten
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Rechtsformen neu Tilman Frenken,BWI,5AA,06-07.
(Grundkapital in Aktien zerlegt)
Was dürfen und müssen Mitarbeiter in einem Unternehmen machen?
KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft INSTITUT FÜR INFORMATIONS- UND WIRTSCHAFTSRECHT.
Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Die steuerlichen Auswirkungen einer Unternehmensübertragung.
Einzelunternehmen von Gabriele & Alisa. Gliederung Allgemeines Wie gründe ich ein Einzelunternehmen? Vor- und Nachteile Beispiel Quellen.
Nach der gesetzlichen Definition in § 1 GenG sind Genossenschaften Gesellschaften (aber weder Personengesellschaften noch Kapitalgesellschaften) die die.
Rechtliche Aspekte der Unternehmernachfolge Notarin Julia Priemer-Bleisteiner.
Wirtschaftsdeutsch. Volkswirtschaft der primäre Sektor der sekundäre Sektor der tertiäre Sektor.
Kommanditgesellschaft (KG)
Teil 2: Einführung in das Gesellschaftsrecht. Vorbemerkungen.
Rechtsformwahl Geschäftsführung WKO Mödling anwaltschriefl KG.
Die verschiedenen Rechtsformen
Eine Präsentation von Aleksandra Krstovic und Maxibubilein
Energie & Klima Zukunft… Eine Initiative von : 1.
Motive für eine Baufinanzierung
Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform
Buchführungspflicht nach Steuerrecht nach Handelsrecht § 238 HGB
Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen
Mustersammlungen Edgar Oberländer – Mitglieds des Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand:
Stimmrechte der Vereinsmitglieder
Handlungsschritte zur Vorbereitung auf die neue EU-DSGVO
Die Brücke-Stiftung Eingliederungshilfswerk Hannover
Die betriebliche Direktversicherung
Eigenkapital Rudolf Heno, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Physica – Verlag; Meyer, Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht. NWB 11 November.
Fragestunde Gewerbeordnung, Firma
nach der Ausweisung in der Bilanz
Buchführungspflicht nach Steuerrecht nach Handelsrecht § 238 HGB
Stiftungen und Unternehmensnachfolge Steuerliche Aspekt der gründung
Gesellschaftsrecht AT
Scheinselbständigkeit
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Teil 2: Einführung in das Gesellschaftsrecht
Der 30-Sekunden Elevator Pitch
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Stimmrechte der Vereinsmitglieder
Finanzierung und Investierung
Kapitalseite Bilanz A P Maschinen EK Fuhrpark
Die rückgedeckte Unterstützungskasse
Aktien Allgemein Rechte Ertrag Aktiengesellschaft Bedeutung
Vereinsgemeinschaften
Gründungsakt für ehrenamtliche Organisation (Art. 21 des GvD 117/2017)
Rechtsformwahl Wichtige Fragen bei der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform: 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler?
polis aktuell 2/2019: Musik und Menschenrechte
 Präsentation transkript:

VII Unternehmensrechtliche Grundlagen Unternehmer, Firma, Firmenbuch Wahl der Rechtsform im Überblick Rechtsformen der Unternehmen Vollmachten im Unternehmen

Unternehmen, Firma, Firmenbuch Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Wer ist ein Unternehmer? Unternehmer betreiben ein Unternehmen Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch natürliche Personen juristische Personen Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Dazu gehören sowohl natürliche als auch juristische Personen. = lebende, physische Personen, z. B. Einzelunternehmer = künstliche, vom Gesetz geschaffe-ne Personen, die durch ihre Organe, z. B. bei der AG durch den Vorstand, vertreten werden.

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Wer ist ein Unternehmen? Aufgaben- stellung S. 259 auf Dauer angelegte Organisation zur selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit auch wenn sie nicht auf Gewinn ausgerichtet ist Profit / Non-Profit-Organisation Unterschied Unternehmen - Betrieb Der Betrieb ist die Produktionsstätte eines Unternehmens, in der die betriebliche Leistungserstellung erfolgt bzw. Dienstleistungen bereitgestellt und Sachleistungen produziert werden.

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Was ist eine Firma? Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Die Firma ist der ins Firmenbuch eingetragene Name des Unter-nehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift abgibt und klagen bzw. geklagt werden kann. Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die wichtigsten rechtserheblichen Tatsachen und Rechtsverhältnisse betreffend Unternehmen eingetragen sind bzw. aufbewahrt werden.

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Was ist eine Firma? Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Die Firma (Firmenbezeichnung, Firmenname) setzt sich folgender-maßen zusammen: Firmenkern Firmenzusatz Firma Er weist auf die Rechtsform hin, beispielsweise e. U. bei eingetragenen Einzelunternehmern. Alle Unternehmen, die nicht ins Firmenbuch eingetragen werden, führen eine Unternehmensbezeichnung, keine Firma. (Vor- und Zunahme + Zusatz wie Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit)

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Was ist eine Firma? Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Vorschriften für die Zusammensetzung der Firma Eine Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und keine Irreführung herbeiführen. Kennzeichnungseignung Ein Firmenwortlaut muss das Unternehmen individualisieren können und die Firma muss sich von anderen unterscheiden können.

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Was ist eine Firma? Arten von Firmen Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Besteht aus dem Namen des Unternehmers bzw. der Unternehmer. Personenfirma Sachfirma gemischte Firma Fantasiefirma Zeigt den Unter-nehmensgegen-stand. Dient in erster Linie Werbezwecken. Ungeeignet sind unaussprechbare bzw. sinnlose Buchstaben- kombinationen. Ist eine Mischung aus Personen- und Sach-firma bzw. Fantasie-firma. Beispiele Thomas Radler e. U. Bürgler OG Beispiele Salinen Austria AG Beispiele Wolke 7 GmbH Universum KG Beispiele Max Steindl Immobilien AG

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Was ist eine Firma? Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Vorschriften für die Zusammensetzung der Firma Unterscheidungskraft Jede neue Firma muss sich von allen anderen unterscheiden um die Gefahr einer Verwechslung ausschließen zu können. Möchte ein Unternehmer seinen eigenen Namen für die Firma verwenden und entdeckt ein bereits eingetragenes Unternehmen mit dem selben Namen, so muss er der Firma einen Zusatz beifügen.

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Apple kämpft gegen ein Bonner Café Beispiel

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Was ist eine Firma? Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Vorschriften für die Zusammensetzung der Firma Irreführungsverbot Sowohl die Firmenbezeichnung als auch die Firma selbst dürfen keine irreführenden Angaben enthalten.

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Was ist eine Firma? Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Vorschriften für die Zusammensetzung der Firma bei Unternehmenserwerb („Untrennbarkeit“) Erwirbt man ein Unternehmen, z. B. indem man es kauft oder erbt, so darf die bisherige Firma fortgeführt werden. Möglichkeit einer Beifügung eines Zusatzes, der auf die Nachfolgeverhältnisse hinweist. Zustimmung des bisherigen Unternehmers ist Voraussetzung. Unzulässig ist jedoch die „Weitergabe“ (z.B. Verkauf) eines Firmenwortlautes ohne das Unternehmen, für das die Firma geführt wird.

Aufgabenstellungen Buch S. 262

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Eintragung ins Firmenbuch Welche Unternehmer müssen ins Firmenbuch eingetragen werden? Einzelunternehmer – unabhängig von der Unternehmensgröße und der Absicht auf Gewinnerzielung – ab einem Jahresumsatz von mehr als 700.000,00 EUR. Unternehmen, die von mehreren Unternehmern betrieben werden (z. B. Personen- und Kapitalgesellschaften). Welche Unternehmer dürfen sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen? Kleine Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz bis 700.000,00 EUR. Die freien Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte oder Apotheker) sowie die Land- und Forstwirte, die von Einzelunternehmern betrieben werden, unabhängig von der Höhe ihres Jahresumsatzes.

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Bestandteile des Firmenbuchs Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Firmenbuch Hauptbuch Urkundensammlung Es enthält die wichtigsten Daten von Firmen, z. B.: Firmenbezeichnung Firmenbuchnummer Rechtsform Geschäftssitz Geschäftsinhaber und Gesell- schafter Beginn der Gesellschaft Träger bestimmter Funktionen, wie Geschäftsführer Sie enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrun- de liegen, z. B.: Gesellschaftsvertrag Musterunterschriften Bilanz Gesellschafterbeschlüsse

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Veröffentlichung der Firmenbucheinträge Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Amtsblatt zur Wiener Zeitung: Bekommt den Auftrag zur Veröffentlichung der Neueinträge bzw. Änderun-gen. Das Entgelt für die Veröffentlichung wird direkt von den Unternehmen an die Wiener Zeitung bezahlt. Ediktsdatei: In der allgemein zugänglichen Datenbank sind außer den Firmen-eintragungen auch die Eröffnung und Aufhebung eines Konkurses und Ausgleichs ersichtlich.

Unternehmer, Firma, Firmenbuch Einsichtnahme in das Firmenbuch Wer ist ein Unternehmer? Was ist eine Firma? Firmenbuch Das Firmenbuch ist für jeden Interessenten zugänglich. Zugang zu den Informationen hat man durch Einsichtnahme bei Gericht, über Notare und Rechtsanwälte oder via Internet (www.jusline.at). Der Zugang zum Firmenbuch ist kostenpflichtig.

Aufgabenstellungen und Wissensfragen S. 267

Wahl der Rechtsform im Überblick Kriterien für die Wahl der Rechtsform Arten von Rechtsformen

Wahl der Rechtsform im Überblick Kriterien für die Wahl der idealen Rechtsform Wie viel Steuern auf die Gewinne müssen von wem bezahlt werden? Anzahl der Gesellschafter und Art der Beteiligung Kapital- aufbringung Haftung Erfolgs- verteilung Leitungs- befugnis oder Kontrolle Ertragsteuer- liche Belastung Soll man das Unternehmen allein oder mit Partner(n) grün- den? Muss ein bestimmtes Anfangskapital zwingend einge- bracht werden? Wer haftet in welchem Aus- maß für die Schulden des Unternehmens? Wer führt die Geschäfte? Wer hat ein Kontrollrecht? Wer bekommt die Gewinne des Unternehmens, wer trägt die Verluste? Kriterien für die Wahl der idealen Rechtsform Kriterien für die Wahl der Rechtsform Arten von Rechtsformen

Gesellschaftsunternehmen Wahl der Rechtsform im Überblick Kriterien für die Wahl der idealen Rechtsform Kriterien für die Wahl der Rechtsform Arten von Rechtsformen Anzahl der Gesellschafter Eine Person ist Allein- inhaber des Unternehmens. Mehrere Personen schließen sich zu unternehmerischer Tätigkeit zusammen. Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen Persönliche Mit- arbeit der Gesell- schafter und Kapital- aufbringung stehen im Mittelpunkt. Gemeinsame Kapitalaufbringung ist wichtig. Förderung der Mitglieder steht im Vordergrund. Art der Beteiligung Personen- gesellschaften Kapital- gesellschaften Sonderformen (z. B. Genossen-schaften

Wahl der Rechtsform im Überblick Buchführungspflichten je nach Unternehmensform Doppelte Buchhaltung Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Einzelunternehmer und Personengesellschaften, deren Umsatz In zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren € 700.000 oder In einem Jahr € 1.000.000,-- übersteigt.

finanziellen Möglichkeiten Mindestkapitalbedarf Wahl der Rechtsform im Überblick Kriterien für die Wahl der idealen Rechtsform Kapitalaufbringung Kriterien für die Wahl der Rechtsform Arten von Rechtsformen finanziellen Möglichkeiten des Unternehmers Mindestkapitalbedarf hängt ab

Wahl der Rechtsform im Überblick Kriterien für die Wahl der idealen Rechtsform Haftung Kriterien für die Wahl der Rechtsform Arten von Rechtsformen Haftungsarten Erklärung Persönliche Haftung Unbeschränkte Haftung (= Vollhaftung): Die Haftung des Gesell- schafters ist nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Der Gesell- schafter haftet neben seiner Kapitaleinlage auch mit seinem gesamten Privatvermögen für die Gesellschaftsschulden. Beschränkte Haftung (= Teilhaftung): Die Haftung des Gesellschafters ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt (Haftsumme). Unmittelbare (= direkte) Haftung Der Gesellschafter kann vom Gesellschaftsgläubiger auch ohne Zwischen- schaltung der Gesellschaft zur Zahlung der Gesellschaftsschulden direkt verpflichtet werden. Unter Haftung versteht man die Verpflichtung, Schulden zu übernehmen und zu begleichen. Solidarische (= gesamt- schuldnerische) Haftung Jeder Gesellschafter haftet für alle Schulden der Gesellschaft. Es steht dem Gläubiger frei, von welchem Gesellschafter er die Schuld einfordert. Der Gläubiger kann sich an einen, an mehrere oder an alle Gesellschafter wenden.

Wahl der Rechtsform im Überblick Kriterien für die Wahl der idealen Rechtsform Leitungsbefugnis oder Kontrolle Kriterien für die Wahl der Rechtsform Arten von Rechtsformen Geschäftsführung Vertretung nach außen Diese betrifft das Innenverhält- nis. Der Geschäftsführer hat das Recht, das Unternehmen zu leiten. Diese regelt, wer das Recht hat, das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten. Leitungsbefugnis

Wahl der Rechtsform im Überblick Kriterien für die Wahl der idealen Rechtsform Erfolgsverteilung und Ertragssteuerliche Belastung Kriterien für die Wahl der Rechtsform Arten von Rechtsformen Unternehmensform Ertragsteuern Einzelunternehmer Einzelunternehmer zahlt ESt Personengesellschaft Gesellschafter zahlen ESt Kapitalgesellschaft Gesellschaft zahlt KSt, Gesellschafter zahlen KESt für ausbezahlte Gewinne Berechnungsbeispiel Ertragssteuern Die Erfolgsbeteiligung ist abhängig von Kapitalbeteiligung, Haftung, Mitarbeit.

Wissensfragen S. 274

Wahl der Rechtsform im Überblick Überblick über die Arten von Rechtsformen Mischformen Privatrechtliche Unternehmen Erwerbs- und Wirtschafts- genossenschaften Arten von Rechtsformen Öffentlich-rechtliche Unternehmen Sonderformen Gesellschaftsunternehmen Kapitalgesellschaften Personengesellschaften GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) AG (Aktiengesellschaft) SE (Societas Europaea/ Europäische Gesellschaft) Privatstiftung OG (Offene Gesellschaft) KG (Kommanditgesellschaft) GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Stille Gesellschaft Eingetragener Unternehmer (e. U.) Einzelunternehmen Nicht eingetragener z. B. GmbH & Co KG, AG & Co KG Kriterien für die Wahl der Rechtsform Arten von Rechtsformen

Kreuzworträtsel S. 276

Rechtsformen der Unternehmen Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen

Rechtsformen der Unternehmen Einzelunternehmen Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Einzelunternehmer Vollhafter 1 Vollhafter (Alleinunternehmer)

eingetragene Unternehmer (e. U.) nicht eingetragene Unternehmer Rechtsformen der Unternehmen Einzelunternehmen Firmenbuch und Firmen- bzw. Unternehmensbezeichnung Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Man unterscheidet eingetragene Unternehmer (e. U.) nicht eingetragene Unternehmer Ein Einzelunternehmer kann sich grundsätzlich freiwillig in das Firmen- buch eintragen lassen. Die Eintragungspflicht besteht, wenn das Unternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 700.000,00 EUR erwirt- schaftet. Einzelunternehmer, der sein Unternehmen nicht in das Firmenbuch eintragen hat lassen.

eingetragene Unternehmer (e. U.) Nicht eingetragene Unternehmer Rechtsformen der Unternehmen Einzelunternehmen eingetragene Unternehmer (e. U.) Nicht eingetragene Unternehmer Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Beispiele Markus Teubel e. U. Tischlerprofi Schachner e. U. Andreas Widhalm e. U. Unternehmensbezeichnung Firmenbezeichnung Personen-, Sach-, Fantasiefirma oder gemischte Firma und Zusatz „e. U.“ oder „eingetragener Unter- nehmer“/„eingetragene Unternehmerin“ Vor- und Zuname (Zusätze, z. B. „jun.“ oder den Unternehmensgegenstand be- treffend, sind möglich, wenn es dadurch zu keiner Irreführung über Art und Umfang des Unternehmens kommt) Franz Schrammel Thomas Barta, Catering

Rechtsformen der Unternehmen Einzelunternehmung Vor- und Nachteile Vorteile Nachteile Rasche, einfache Gründung Hoher Grad an Entscheidungsfreiheit Kein Mindestkapital erforderlich Hohes Risiko, da unbeschränkte, persönliche Haftung Geringe Finanzierungsmöglichkeiten Enge Bindung des Unternehmens an eine Person

persönlich, unbeschränkt Rechtsformen der Unternehmen Personengesellschaften Offene Gesellschaft (OG) Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen mindestens 2 Vollhafter Haftung: persönlich, unbeschränkt unmittelbar solidarisch Kapital Gewinn/ Verlust ESt Gesellschafts- vertrag (formfrei, meist schriftlich) Pflicht zur Eintragung ins Firmen-buch Die Gesellschafter haften persönlich/uneingeschränkt, unmittelbar, solidarisch! zur Leitung berechtigt bzw. verpflichtet Firmenzusatz OG

Rechtsformen der Unternehmen Offene Gesellschaft Vor- und Nachteile Vorteile Nachteile Rasche, einfache Gründung Erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten Persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung Wettbewerbsverbot

Rechtsformen der Unternehmen Personengesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen mindestens 1 Vollhafter (Komplementär)* mindestens 1 Teilhafter (Kommanditist) Haftung: Komplementär: wie OG-Gesellschafter Kommanditist: Haftungssumme Pflicht zur Eintragung ins Firmen-buch Kapital Gewinn/Verlust Gesellschafts- vertrag (formfrei, meist schriftlich) Firmenzusatz KG * gleiche Regeln wie bei OG-Gesellschaftern

Rechtsformen der Unternehmen Kommanditgesellschaft Vor- und Nachteile Vorteile Nachteile größere Eigen- und Fremdfinanzierung Haftungsbeschränkung des Kommanditisten rasche und einfache Gründung Persönliche, unbeschränkte Haftung des Komplementärs Beschränkte Kontrollmöglichkeit des Kommanditisten Wettbewerbsverbot

Verlust kann vertrag-lich ausgeschlossen werden Rechtsformen der Unternehmen Personengesellschaften Stille Gesellschaft Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen e. U., OG, KG,… Kapitaleinlage Gewinn/Verlust Verlust kann vertrag-lich ausgeschlossen werden Stiller Gesellschafter Haftung auf Einlage beschränkt Kontrollrechte aber keine Leitungsbe-fugnis Rechte und Pflichten der anderen Gesellschafter je nach Rechtsform ESt

Rechtsformen der Unternehmen Stille Gesellschaft Vor- und Nachteile Vorteile Nachteile Für den Stillen Gesellschafter Eigenkapital wird größer Haftung beschränkt Geheimhaltung gegenüber Dritten Für die übrigen Gesellschafter Beteiligung scheint nach außen nicht auf Für den Stillen Gesellschafter Wenig Kontrollmöglchkeiten Keine Beteiligung am Wertzuwachs

Rechtsformen der Unternehmen Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Wenn sich zwei oder mehrere Personen oder Unternehmen zusammenschließen, um gemeinsam ein Projekt abzuwickeln und ihre Vermögenswerte oder Leistungen gemein-sam zu nutzen, haben sie die Möglichkeit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wirtschaftliche Bedeutung der GesbR Eignet sich für Arbeitsgemeinschaften. Gesellschaft wird nach Beendigung des Projekts aufgelöst. Koordiniert nur und hat keine eigenen Einnahmen.

Rechtsformen der Unternehmen Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Wirtschaftliche Bedeutung Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Vorteile Rasche, einfache Gründung – keine Formvorschriften beim Vertrag. Keine vorgeschriebene Mindest- einlage. Nachteile Keine Eintragung ins Firmenbuch möglich. Keine Firma. Unbeschränkte, solidarische Haf-tung der Gesellschafter.

Aufgabenstellungen S. 287

erfordert Notariatsakt) Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, GesmbH) Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Mindestens 1 Gesellschafter Mindeststammeinlage: 70,00 EUR/Gesellschafter Haftung bis zur Höhe der Einlage GmbH Gesellschafts- vertrag (Abschluss erfordert Notariatsakt) Kapital Gewinn KESt KSt Pflicht zur Eintragung ins Firmen-buch

Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, GesmbH) Leitungsbefugnis durch ORGANE Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Aufsichtsrat Generalversammlung wählt bestellt Geschäftsführer kontrolliert Generalversammlung: muss mind. 1x vom GF einberufen werden Wählt den Aufsichtsrat Bestellt den Geschäftsführer Der Geschäftsführer leitet das Unternehmen. Er stellt den Jahresabschluss auf, beruft mind. 1x im Jahr die Generalversammlung ein, berichtet dem Aufsichtsrat.

Rechtsformen der Unternehmen Aufsichtsrat Aufsichtsrat 1/3 - Parität KANN (freiwillig) MUSS auch freiwillig möglich ! das Stammkapital 70.000 € übersteigt und die Anzahl der Gesellschafter 50 übersteigt (praktisch selten) oder die GmbH mehr als 300 Arbeitnehmer hat. Drittelparität: für je zwei von den Gesellschaftern gewählte Mitglieder ist ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Kreis der Arbeitnehmer zu entsenden.

Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH) Wirtschaftliche Bedeutung Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Vorteile Haftung beschränkt Auch für eine einzelne Person möglich Bei hohen Gewinnen günstigere Ertragssteuern Kein Wettbewerbsverbot Nachteile Hohe Gründungskosten Bilanzierungspflicht

Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) Aktionäre: Diese sind Eigentümer einer Aktie oder mehrerer Aktien. Die Haftung ist auf das Ausmaß der Beteiligung beschränkt. Ihre Rechte sind gesetzlich genau geregelt. Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen

erfordert Notariatsakt) Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen AG Pflicht zur Eintragung ins Firmen-buch Kapital Dividende KESt KSt Gesellschafts- vertrag (Abschluss erfordert Notariatsakt)

Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Anteil am Gewinn Stimmrecht Bezugsrecht Anteil am Liquidationserlös Recht auf Gewinn- anteil (Dividende). Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversamm- lung. Jede Aktie hat eine Stimme. Bezugsrecht auf junge Aktien bei Kapitalerhöhun- gen, damit ihr Gesamtanteil am Unternehmen gleich bleibt. Recht auf Anteil am Liquidationser- lös bei freiwilliger Auflösung der AG. Rechte des Aktionärs

bestellt und kontrolliert Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Aufsichtsrat Hauptversammlung wählt beruft ein Vorstand bestellt und kontrolliert berichtet Aufgaben der Hauptversammlung: Wahl des Aufsichtsrates (alle 4 Jahre) Beschlussfassung über die Dividende Genehmigung von Kapitalerhöhungen Wahl des Abschlussprüfers Aufgaben des Aufsichtsrates: Bestellung des Vorstands Überwachung des Vorstands Abberufung des Vorstands Vorstand (muss nicht Aktionär sein) Führt die Geschäfte Berichtet dem Aufsichtsrat Stellt den Jahresabschluss auf und veröffentlicht diesen Beruft die Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied und Vorstand darf nicht in einer Person sein!

Rechtsformen der Unternehmung Aktiengesellschaft Erfolgsverteil ung Gewinn wird z.T. einer Gewinnrücklage zugeführt oder ausgeschüttet (Dividende) Gewinn-Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals Gesetzliche Verpflichtung zur Bildung einer Gewinnrücklage besteht: 5 % des Gewinns bis 10% des Grundkapitals erreicht sind Beispiel Erfolgsverteilung S. 297

Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) Wirtschaftliche Bedeutung Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Vorteile Viele anonyme Geldgeber bringen das Kapital auf Leichte Übertragbarkeit der Anteile Beschränkte Haftung Nachteile Hohes Mindestkapital Hohe Gründungskosten Hohe laufende Kosten Bilanzierungspflicht

Aufgabenstellung S. 298 Wissensfragen S. 304

Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) Rechtsform für Aktiengesellschaften in der EU und im Europäischen Wirtschaftraum. Gründung einer Gesellschaft nach einheitlichen Rechtsprinzipien. Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen

Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) Gründung Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft Zusammenschluss (Ver- schmelzung/Fusion) von bestehenden Gesellschaften: Die beteiligten Aktiengesellschaften müssen aus mindestens zwei Mitglied-staaten stammen. Gründung einer Holding-Ge-sellschaft: Es müssen AGs oder GmbHs aus mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sein. Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft: Mehrere Gesellschaften aus mindestens zwei Mitgliedstaaten gründen die gemein-same Tochtergesellschaft. Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft: Die umzuwandelnde Aktiengesellschaft muss seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat haben, eine Zweignieder-lassung genügt nicht.

Stiftungszweck in Stiftungs-erklärung festgelegt. Rechtsformen der Unternehmen Kapitalgesellschaften Privatstiftungen Die Privatstiftung ist eine eigentümerlose juristische Person, der vom Stifter ein Vermögen gewidmet wird. Stifter können natürliche und juristische Personen sein. Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Stifter Zuwendung an Stiftungszweck in Stiftungs-erklärung festgelegt. Privat- stiftung Begünstigte

Rechtsformen der Unternehmen Mischformen von Personen- und Kapitalgesellschaften GmbH & Co KG, AG & Co KG, Ltd. & Co KG Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen GmbH (Komplementär) ➔ juristische Person Gesellschafter (Kommanditisten) ➔ natürliche Personen GmbH & Co KG

Rechtsformen der Unternehmen Sonstige Gesellschaftsformen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Genossenschaften sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Ziel die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaftlichkeit ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb oder Kreditgewährung ist. Genossenschaften nach der Art der Förderung der Mitglieder Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Einkaufsgenossenschaften Verkaufsgenossenschaften Verwertungsgenossenschaften Nutzungsgenossenschaften Kreditgenossenschaften Bau-, Wohn und Siedlungs- genossenschaften

Rechtsformen der Unternehmen Sonstige Gesellschaftsformen Leitungsbefugnis Einzelunter- nehmen Personengesell- schaften Kapitalgesell- schaften Mischformen Sonstige Gesell- schaftsformen Aufsichtsrat Generalversammlung wählt bestellt Vorstand kontrolliert Versammlung der Mitglieder. Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme, dies kann jedoch in der Satzung anders festgelegt werden. Kontrollorgan. Ist zwingend vorgeschrie-ben, wenn die Genossen-schaft dauernd mindestens 40 Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführung. Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder der Genossen-schaft sein.

Vollmachten im Unternehmen Prokura Handlungsvoll- macht

Vollmachten im Unternehmen Prokura Ist die am weitesten gehende Vollmacht. Darf nur von einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer erteilt werden. Handlungsvollmacht Ist eine eingeschränkte Vollmacht. Darf jeder Unternehmer, aber auch jeder Prokurist erteilen. Vollmachten im Unternehmen Prokura Handlungsvoll- macht

Vollmachten im Unternehmen Prokura Die Prokura ist die am weitesten gehende Vollmacht. Sie darf nur von einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer erteilt werden. Eine ausdrückliche – mündliche oder schriftliche – Erteilung ist dazu not-wendig. Prokura Handlungsvoll- macht

Vollmachten im Unternehmen Prokura Umfang der Prokura Prokura Handlungsvoll- macht Waren und Wertpapiere selbstständig ein- und verkaufen Angestellte und Arbeiter einstellen und kündigen Handlungsbevollmächtigte ernen-nen Bankkredite aufnehmen, größere Geldbeträge verwalten das Unternehmen bei Gericht ver-treten etc. darf: Der Prokurist darf nicht: Unternehmensgrundstücke und -gebäude belasten und verkaufen das Unternehmen auflösen oder verkaufen die Prokura erteilen oder die eigene weitergeben Anmeldungen zum Firmenbuch zeichnen Bilanzen unterschreiben

Vollmachten im Unternehmen Prokura Arten der Prokura Prokura Handlungsvoll- macht Wird einer Einzelperson erteilt, durch die sie allein vertre- tungsberechtigt handeln darf (umfassendste Prokura). Arten der Prokura Einzelprokura Gesamtprokura Gemischte Prokura Filialprokura Der Prokurist ist nur zusammen mit einer anderen oder mehreren Prokuristen zeichnungsbe- rechtigt. Es findet eine gegenseitige Kontrolle statt. mit einem Vor-standsmitglied oder einem ge-schäftsführenden Gesellschafter Zeichnungsbe-rechtigt. Berechtigt den Prokuristen (Fili-alleiter), alle für die Filiale anfal-lenden Geschäfte im Rahmen der Prokura eigen-verantwortlich durchzuführen.

Vollmachten im Unternehmen Prokura Unterschriften der Prokuristen Damit die Geschäftspartner die Stellung des Prokuristen erkennen, unter-schreibt er mit dem Prokurahinweis „pp.“ oder „ppa.“ vor seinem Namen. Prokura Handlungsvoll- macht Trend AG

Vollmachten im Unternehmen Handlungsvollmacht Die Handlungsvollmacht ist eine eingeschränkte Vollmacht, die jeder Unter- nehmer, aber auch jeder Prokurist erteilen darf. Die Erteilung erfolgt u.a. schlüssig! Prokura Handlungsvoll- macht

Vollmachten im Unternehmen Handlungsvollmacht Umfang der Handlungsvollmacht Prokura Handlungsvoll- macht Geschäfte und Rechtshandlungen abwickeln, die ein Unternehmen gewöhnlich mit sich bringt Beispiel Der Handlungsbevollmächtigte eines Restaurants darf Getränke, jedoch keine Traktoren einkaufen . darf: darf nicht: alle Geschäfte und Rechtshand-lungen ausüben, die einem Proku-risten untersagt sind Wechselverbindlichkeiten ein-gehen Darlehen aufnehmen das Unternehmen bei Gericht vertreten

Vollmachten im Unternehmen Handlungsvollmacht Arten der Handlungsvollmacht Prokura Handlungsvoll- macht Arten der Handlungsvollmacht Generalvollmacht Artvollmacht Spezialvollmacht (Einzelvollmacht) alle gewöhnlichen Handlungen bestimmte Handlungen (z.B. Inkasso) eine bestimmte Handlung

Vollmachten im Unternehmen Handlungsvollmacht Unterschrift der Handlungsbevollmächtigten Der Handlungsbevollmächtigte zeichnet mit dem Hinweis i. V. (in Vertretung) oder i. A. (im Auftrag). Prokura Handlungsvoll- macht

Aufgabenstellungen S. 316 Wissensfragen S. 317 Ziele erreicht ? S. 318/2 gemeinsam