Volksabstimmung vom 9. Juni Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012 JA zu den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes.

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 Präsentation transkript:

Volksabstimmung vom 9. Juni Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012 JA zu den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes

Ausganglage Angespannte Situation im Asylbereich Die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Asylgesuchs ist zu lange; Die Anerkennungsquote von Asylgesuchen ist tief; Rekordhoch von Gesuchen seit dem Kosovo-Krieg 1999 erreicht; Zunahme der Straffälligkeit von Asylsuchenden Die Gesetzesänderungen wurden als dringlich erklärt In Kraft getreten am 29. September 2012 Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen

Asylthemen sind Sorgenthemen Quelle: Credit Suisse Sorgenbarometer 2012

Für ein funktionierendes Asylwesen Das Asylgesetz bringt folgende Verbesserungen: Beschleunigung der Asylverfahren Mehr Sicherheit für die Bevölkerung im Umkreis der Asylunterkünfte Vereinfachte Suche nach Asylunterkünften

Darüber wird abgestimmt 1/2 Bauten des Bundes können neu bewilligungsfrei für drei Jahre für die Unterbringung Asylsuchender genutzt werden; Es werden Testphasen eingeführt. Während einer solchen maximal zweijährigen Testphase kann der Bundesrat neue Verfahren testen; Es werden besondere Zentren für renitente Asylsuchende geschaffen;

Darüber wird abgestimmt 2/2 Kantone, welche ein Bundeszentrum oder ein besonderes Zentrum auf ihrem Boden haben, werden vom Bund mit einer Sicherheitspauschale entschädigt. Der Bund finanziert Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende in den Bundeszentren. Wehrdienstverweigerung oder Desertion gelten nicht als alleiniger Asylgrund; Keine Botschaftsgesuche mehr möglich.

Bundesrat und Parlament sagen JA Bundesrat und Parlament unterstützen die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 122 zu 49 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat die Vorlage mit 36 zu 9 Stimmen und ohne Enthaltungen gutgeheissen.

Sechs Argumente für ein JA 1.Dringend benötigte Plätze für Asylsuchende können rascher bereitgestellt werden Der Bund kann Anlagen und Bauten des Bundes während maximal drei Jahren bewilligungsfrei als Asylunterkünfte benutzen Konzentration der Akteure in Bundeszentren erleichtert die schnelle und effiziente Erledigung von Asylgesuchen Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende in den Bundeszentren erhalten finanzielle Unterstützung vom Bund Bund bezahlt jährliche Sicherheitspauschale von rund Franken pro 100 Bewohner

Sechs Argumente für ein JA 2. Die Gesetzesänderung erlaubt die Einführung von Testphasen, welche das Schweizer Asylsystem effizienter machen sollen Während maximal zwei Jahren können neue Verfahrensabläufe getestet werden Die einfachen Verfahren werden in Bundeszentren zentralisiert und so beschleunigt Die Beschwerdefristen sollen verkürzt werden. Im Gegenzug soll der Rechtsschutz ausgebaut werden Der Vollzug von Wegweisungen wird durch die Zentralisierung vereinfacht

Sechs Argumente für ein JA 3. Es können besondere Zentren für renitente Asylbewerber geschaffen werden Renitente Asylsuchende = Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder den geordneten Betrieb in Asylzentren erheblich stören Können in besonderen Zentren untergebracht werden Einschränkung der Bewegungsfreiheit, eine strengere Hausordnung sowie mögliche Einschränkung von Leistungen Bund bezahlt jährliche Sicherheitspauschale von rund Franken pro 50 Bewohner

Sechs Argumente für ein JA 4. Verfahren können schneller abgeschlossen werden Die Beschwerdefrist für Personen aus sicheren Drittstaaten wird auf fünf Arbeitstage reduziert Das Bundesverwaltungsgericht muss ebenfalls innerhalb von fünf Arbeitstagen über die Beschwerden entscheiden

Sechs Argumente für ein JA 5. Die Abschaffung des Botschaftsasyl ist kein Hindernis für Asylsuchende mit anerkannten Asylgründen Sind Personen an Leib und Leben bedroht, kann ihnen aus humanitären Gründen ein erleichtertes Visum erteilt werden Überdurchschnittlich viele Inlandsgesuche obwohl Möglichkeit eines Auslandgesuchs bestanden hätte Nur bei den wenigsten Botschaftsgesuchen wurde eine Einreise in die Schweiz bewilligt Der Familiennachzug sowie die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen sind weiterhin möglich

Sechs Argumente für ein JA 6. Der Ausschluss von Wehrdienstverweigerung oder Desertion als alleiniger Asylgrund ist im Einklang mit der Flüchtlingskonvention Sind Deserteure oder Wehrdienstverweigerer an Leib und Leben bedroht, erhalten sie weiterhin Asyl in der Schweiz Präzisierung eines Bundesverwaltungsgericht- Urteils von 2006

Breite Allianz für ein JA Für ein JA setzen sich folgende Parteien ein: CVP BDP EVP FDP GLP SVP Lega