Erwachsenenschutzrecht ab 2013

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 Präsentation transkript:

Erwachsenenschutzrecht ab 2013 Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz - Referat Ch. Schönbächler, insieme Schweiz Erwachsenenschutzrecht ab 2013 Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz insieme CS 2013

Erwachsenenschutz: Wichtige Neuerungen Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz - Referat Ch. Schönbächler, insieme Schweiz Erwachsenenschutz: Wichtige Neuerungen Förderung des Selbstbestimmungsrechtes in Form der eigenen Vorsorge (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) Einführung von Massnahmen nach Mass Vertretung von urteilsunfähigen Personen von Gesetzes wegen und Schutz urteilsunfähiger Personen in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen Besserer Rechtsschutz bei fürsorgerischer Unterbringung Schaffung von Fachbehörden Beseitigung der diskriminierenden Terminologie insieme CS

Beistandschaft nach Mass Umschreibung der Aufgaben entsprechend Bedürfnissen: Personensorge, Vermögenssorge, Rechtsverkehr? Begleiten, vertreten, mitwirken? Entzug Handlungsfähigkeit ganz, teilweise, nicht? …punktuell bis umfassend insieme CS

Neue Beistandschaft: 4 Arten Begleitbeistandschaft ohne Beschränkung der Handlungsfähigkeit Mitwirkungsbeistandschaft mit gesetzlicher Einschränkung der Handlungsfähigkeit Vertretungsbeistandschaft mit oder ohne Beschränkung der Handlungsfähigkeit Kombination dieser Formen Umfassende Beistandschaft mit Verlust der Handlungsfähigkeit insieme CS

Angehörige als Beistände Beistandschaft statt erstreckte elterliche Sorge Administrative Erleichterungen für Angehörige (Eltern und Geschwister) möglich Inventarpflicht Rechnungsablage Berichterstattung insieme CS

Vertretung bei med. Behandlung Beistand Eventuell auch Eltern oder Geschwister insieme CS

Vertretung bei med. Behandlung Wenn behinderte Person nicht urteilsfähig und wenn keine Patientenverfügung und kein Beistand… Vertretungsberechtigt: Ehegatten →Konkubinatspartner → Nachkommen → Eltern → Geschwister …wenn sie eine nahe Beziehung zur behinderten Person haben („regelmässig und persönlich Beistand leisten“) insieme CS

Schutz in Wohneinrichtungen Urteilsunfähige Personen Schriftlicher Vertrag Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit insieme CS

Schutz in Wohneinrichtungen Betreuungsvertrag bei urteilsunfähigen Personen Betreuung von längerer Dauer (Abgrenzung zum Erholungsurlaub) Schriftlichkeit + Aufführen der Leistungen und Entgelt (Tarife) Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Person Vertretung wie bei medizinischen Massnahmen Keine Bindung des Vermögens des Vertreters Keine Kompetenz, gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person zu handeln, ansonsten sind die Bestimmungen der fürsorgerischen Unterbringung anwendbar. insieme CS

Schutz in Wohneinrichtungen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit Ernsthafte Gefahr für Leben, körperliche Integrität vermeiden Schwerwiegende Störung Gemeinschaftsleben beseitigen Protokollierungspflicht (Name der anordnenden Person / Zweck der Massnahme / Art und Dauer der Massnahme) Information der zur Vertretung in medizinischen Massnahmen berechtigten Person, Einsichtsrecht in die Protokollierung Betroffene oder nahestehende Person kann Behörde anrufen Bei Verstössen Information der Aufsichtsbehörde der Institution durch die Behörde insieme CS

Erwachsenenschutzbehörde Fachbehörde Interdisziplinär Mind. 3 Mitglieder Lebenssituation Menschen mit geistiger Behinderung kennen Instrumente neues Recht einsetzen (können) Angehörige und Beistände kompetent beraten und unterstützen Auch schwierige, krisenhafte Situationen meistern insieme CS

Übergang zu neuem Recht Entmündigte Personen (Vormund / elterliche Sorge): neu automatisch umfassende Beistandschaft, „so bald wie möglich“ Anpassung (massgeschneiderte Massnahme). Eltern sind von Berichterstattung und Rechnungsablage befreit, so lange Behörde nicht anders entschieden hat. Beistandschaften und Beiratschaften: bleiben vorerst unverändert; wenn innerhalb 3 Jahre keine neue Massnahme, fallen sie weg. insieme CS

Neue insieme-Broschüre Erwachsenen-schutz www.insieme.ch Shop&Publikationen insieme CS