An Wen kann ich mich wenden, wenn ich mich nicht gut von Pflegemitarbeitern behandelt fühle?
Wo kann ich mich beschweren? Direkt vor Ort Bei der Leitung Bei der Geschäftsführung Bei dem Patientenfürsprecher
Wie kann ich mich beschweren? Mündlich Schriftlich Per EMail
Beschwerden über den Arzt Beispiel kassenärztliche Vereinigung: Hat es Probleme beim Arztbesuch gegeben? Sind Sie mit dem Verhalten Ihres Arztes, mit seiner ärztlichen Behandlung, mit der Verordnung von Arzneimitteln o.ä. nicht einverstanden? Verletzung vertragsärztlicher Pflichten Behandlungsfehler, Verletzung des Berufsrechts
Beschwerden über den Arzt Beispiel Ärztekammer: "Bei Streitigkeiten zwischen Ärztinnen / Ärzten und Patientinnen / Patienten, die aus dem Behandlungsverhältnis resultieren, haben Patienten die Möglichkeit, sich mit ihrem Anliegen an die Ärztekammer Nordrhein zu wenden."
Beschwerden bei der Krankenkasse Die Krankenkasse wird mit dem Patientenrechtegesetz vom 25.2.2013 verpflichtet, den Patienten bei der Verfolgung seiner Interessen zu unterstützen. Die Krankenkasse ist Ansprechpartner bei Beschwerden über Arztpraxen, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Physiotherapeuten usw. Beschwerden über das Leistungsgeschehen in den Praxen Behandlungsfehlern. Der Patient sollte seine Beschwerde schriftlich bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse stellt dann gegebenenfalls ihrerseits Anfragen je nach rechtlicher Zuständigkeit an die Kassenärztliche Vereinigung oder die Ärztekammer.
Beschwerden im Krankenhaus Über Patientenfürsprecher Über ein Formular / Bogen Per Email oder Brief nach KH-Aufenthalt
Beschwerde über Pflege Ist bei einer neutralen Stelle nicht möglich, da keine gesetzliche Regelung vorhanden!
Beschwerde über Pflege Regelung erforderlich durch Einrichtung einer Pflegekammer!