Übersicht zum geplanten Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung 04.Januar 2011
2 Die geplanten Leistungsarten im Überblick Schulausflug § 28 Absatz 1 Nr. 1 mehrtägige Klassenfahrt § 28 Absatz 1 Nr. 2 Persönlicher Schulbedarf § 28 Absatz 3 Schülerbeförderung § 28 Absatz 3a Lernförderung § 28 Absatz 4 Mittagsverpflegung § 28 Absatz 5 Sozio-kulturelle Teilhabe (Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten u.ä.) § 28 Absatz 6
3 Die geplanten Erbringungswege im Überblick Geldleistung § 29 Absatz 1 Satz 3 Gutschein (individuelle Abrechnung) §§ 29, 30 Gutschein (pauschale Abrechnung) §§ 29, 30 Direktzahlung §§ 29, 30a
4 Der aktuelle Gesetzgebungsstand Verabschiedung am im Bundestag, Ablehnung am im Bundesrat. Das Gesetz wird zur Zeit im Vermittlungsausschuss beraten. Es gibt keine neue Rechtslage, das BVerfG hat jedoch ausdrücklich bestimmt, dass ein – pflichtwidrig – später erlassenes Gesetz rückwirkend zum in Kraft zu treten hat Der grundrechtliche Anspruch auf Lernförderung besteht nach dem Urteil des BVerfG schon jetzt, und ist nach § 21 Absatz 6 SGB II ab dem zu bescheiden.
5 Gutschein: Grundsätzliche Abwicklung
6 Direktzahlung: Grundsätzliche Abwicklung
7 Mögliche Umsetzung Jobcenter EN im Einzelnen Mögliche Erbringungswege Geld- leistung Gutschein individuell Gutschein pauschal Direkt- zahlung Schulausflüge/ Klassenfahrten X Pers.Schulbedarf/ Schülerbeförderung X Lernförderung X Mittagsverpflegung X Sozio-kulturelle Teilhabe X
8 Schülerbeförderung und Mittagsverpflegung Die Schülerbeförderung hat wegen des Schokotickets derzeit im Ennepe-Ruhr-Kreis wenig praktische Bedeutung. Die Mittagsverpflegung ist wegen des Landesprogramms Kein Kind ohne Mahlzeit derzeit im Ennepe-Ruhr-Kreis nachrangig. Aufgrund der Antragsfrist des Landesprogramms wird hier allerdings mit einigen unversorgten Fällen gerechnet, die dann über die Mittagsverpflegung des Bildungspaketes aufgefangen werden könnten.