Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG 2010)

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 Präsentation transkript:

Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) Gesetzesstand InvZulG 2010 vom 7. Dezember 2008 BGBl. I 2008, S. 2350 BStBl I 2009, S. 49 www.steuern.sachsen.de  Vordrucke & Informationen  Investitionszulage Hinweis Die folgenden Darstellungen gelten für Investitionen in Sachsen; auf Besonderheiten in Berlin wird nicht eingegangen.

Anspruchsberechtigte Steuerpflichtige nach dem EStG = natürliche Personen nach dem KStG z. B. GmbH, AG Personengesellschaften und -gemeinschaften z. B. OHG, KG, Grundstücksgemein-schaft

Begünstigte Wirtschaftszweige Abgrenzung der begünstigten Wirtschaftszweige von den nicht begünstigten Wirtschaftszweigen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) Betriebe des verarbeitenden Gewerbes § 3 Abs. 1 Nr. 1 InvZulG 2010 Abschnitt C (Abteilung 10 bis 33) WZ 2008 Betriebe der enumerativ im InvZulG 2010 aufgezählten produktionsnahen Dienstleistungen § 3 Abs. 1 Nr. 2 InvZulG 2010 Rückgewinnung (Gruppe 38.3 WZ 2008) Bautischlerei und Bauschlosserei (Klasse 43.32 WZ 2008)

Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software) (Gruppe 58.1 WZ 2008) Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (Abteilung 62 WZ 2008) Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale (Gruppe 63.1 WZ 2008) Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung (Unterklasse 71.12.1 WZ 2008) Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign (Unterklasse 71.12.2 WZ 2008) technische, physikalische und chemische Untersuchung (Gruppe 71.2 WZ 2008) Forschung und Entwicklung (Abteilung 72 WZ 2008) Werbung und Marktforschung (Abteilung 73 WZ 2008) Fotografie (Unterklasse 74.20.1 WZ 2008) Reparatur von Telekommunikationsgeräten (Klasse 95.12 Wirtschaftszweige 2008)

Beherbergungsgewerbe § 3 Abs. 1 Nr. 3 InvZulG 2010 Hotels, Gasthöfe und Pensionen (Gruppe 55.1 WZ 2008) Erholungs- und Ferienheime (Unterklasse 55.20.1 WZ 2008) Jugendherbergen und Hütten (Unterklasse 55.20.4 WZ 2008) Campingplätze (Gruppe 55.3 WZ 2008)

Begünstigte Investitionen Erstinvestitionsvorhaben Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebs-stätte in neue, zusätzliche Produkte grundlegende Änderung des Gesamtproduktions-verfahrens einer bestehenden Betriebsstätte Ohne Bedeutung für Investitionszulage Übernahme eines Betriebs, der geschlossen worden ist oder geschlossen worden wäre …

Erstinvestitionsvorhaben Summe von in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Erreichung eines der unter 1. bis 4. genannten Ziele Zeitlich parallel laufende Maßnahmen können zu einem Investitionsvorhaben zusammenzufassen sein oder ge-trennte Vorhaben darstellen (technischer, funktioneller, strategischer und räumlicher Zusammenhang) GA-Bescheid hat für einheitliches Vorhaben (nur) Indizwirkung Grundsätzlich entscheidet der Unternehmer (unter Beachtung der o. g. Kriterien), welche Maßnahmen zu einem Vorhaben zusammenzufassen sind

Begünstigung beweglicher Wirtschaftsgüter Anschaffung oder Herstellung abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens neue Wirtschaftsgüter Zugehörigkeit zu einem Erstinvestitionsvorhaben Erfüllung der Zugehörigkeits-, Nutzungs- und Verbleibensvoraussetzungen im Betrieb des Anspruchsberechtigten  grundsätzlich 5 Jahre (bei KMU 3 Jahre)  Privatnutzung nicht mehr als 10 % innerhalb der Investitionsfristen

Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter immaterielle Wirtschaftsgüter Luftfahrzeuge und PKW geringwertige Wirtschaftsgüter mit AK / HK bis 410 € (netto) BEACHTE Einschränkungen der Förderfähigkeit in sensiblen Sektoren

Begünstigung betrieblich genutzter Gebäudeneubauten Anschaffung oder Herstellung neue Gebäude Zugehörigkeit zu einem Erstinvestitionsvorhaben 5 Jahre Verwendung in einem begünstigten Betrieb  verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleis- tungen, Beherbergungsgewerbe  Gebäude können auch Privatvermögen sein innerhalb der Investitionsfristen Nicht begünstigt sind die Anschaffung des Grund und Bodens nachträgliche Herstellungsarbeiten und Erhaltungsarbeiten Kumulationsverbot Für ein und dasselbe Gebäude hat nur ein Steuerpflichtiger Anspruch auf Investitionszulage

Investitionsfristen Beginn grundsätzlich unerheblich – keine „Förderlücke“ Abschluss nach 31.12.2009 bei Abschluss nach dem 31.12.2013 Förderung nur, soweit vor dem 01.01.2014 Teillieferungen erfolgt oder Teilherstellungskosten entstanden sind

Höhe der Investitionszulage Bemessungsgrundlage Anschaffungs- oder Herstellungskosten für (Teil-)Lieferungen und (Teil-)Herstellungen 01.01.2010 - 31.12.2013 Fördersätze Investitionsbeginn des Vorhabens Grundzulage erhöhte Zulage für bewegliche Wirt-schaftsgüter in KMU vor dem 01.01.2010 12,5 % 25 % im Jahr 2010 10 % 20 % im Jahr 2011 7,5 % 15 % im Jahr 2012 5 % 10 % im Jahr 2013 2,5 % 5 %

Sonstiges – Verfahrensfragen EU-rechtliche Bestimmungen wie z.B. Einzelnotifizierungspflicht bei großen Investitions-vorhaben und Förderbeschränkungen in sensiblen Sekto-ren sind zu beachten Rechtsanspruch Investitionszulage ist steuerfrei Antrag nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres Festsetzung aus Billigkeitsgründen ausgeschlossen