Säulen der Sozialversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Arbeitsförderungsrecht Gesetzliche Unfallversicherung Pflichtversicherungen
Unfallkasse Hessen (UKH) Wer ist zuständiger Unfallversicherungsträger ? Unfallkasse Hessen (UKH) Anschriften: Unfallkasse Hessen Leonardo-da-Vinci-Allee 20 60486 Frankfurt am Main Unfallkasse Hessen Regionalbüro Nordhessen Prävention Friedrich-Ebert-Straße 21 34112 Kassel Internetadresse: www.unfallkasse-hessen.de
Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Wer ist versichert ? Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Angehörige der Jugendfeuerwehren Angehörige der Alters- und Ehrenabteilungen Teilnehmer an Ausbildungsveranstaltungen Personen, die der Feuerwehr bei einem Einsatz helfen oder nach § 49 Abs.1 des HBKG „Hilfeleistungspflichten“ zur Hilfeleistung herangezogen werden Mitglieder von Feuerwehrvereinen sind nur in Ausnahmefällen versichert
Was ist versichert ? Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Feuerwehrdienst-unfälle
Aufgaben und Leistungen der Unfallkasse Hessen Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Sicherstellung der wirksamen Ersten Hilfe Heilbehandlung und Pflege Berufliche Rehabilitation Soziale Rehabilitation Geldleistungen
Unfallverhütungsvorschriften GUV-V C53 „Feuerwehren“ GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ GUV-V A2 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ GUV-V D8 „Winden, Hub- und Zuggeräte“ GUV-V D29 „Fahrzeuge“ GUV-V D36 „Leitern und Tritte“, etc. Im Bereich der Prävention werden zusätzlich noch Regeln und Informationsschriften und Prüfgrundsätze herausgegeben.
Unfall – Was nun ? Verunfallten sofort ärztlich behandeln lassen Arzt darauf hinweisen, das es sich um einen Feuerwehrdienstunfall handelt und die Unfallkasse Hessen zuständiger Unfallversicherungsträger ist Unfallanzeige erstellen Feuerwehrdienstunfall dem Arbeitgeber, der Krankenversicherung und der Gemeinde mitteilen Bei schweren oder tödlichen Unfällen Unfallkasse Hessen unverzüglich telefonisch oder per Fax informieren Auch leichte Unfälle dokumentieren (z.B. im Verbandbuch)