Nachversteuerung gemäß § 11a EStG

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Nachversteuerung gemäß § 11a EStG BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

Nachversteuerung § 11a BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

Nachversteuerung § 11a 150 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

BMF Info vom 9. 8. 2013 150 7 Jahre! 50 ? 100 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

BMF Info vom 18. 12. 2013 450 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

Maximale Entnahmemöglichkeit 2012 450 50 ? 100 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

Maximale Entnahmemöglichkeit 2012 450 50 ? 100 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

Maximale Entnahmemöglichkeit 2012 450 50 ? 100 300 BILANZIERUNG2013EINKOMMENSTEUER 24. April 2014

Fachgutachten KFS/RL 26 Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014

Jahres- und Konzernabschlüsse (UGB/IFRS) Anwendungsbereich Jahres- und Konzernabschlüsse (UGB/IFRS) Abschlüsse nach GenG, VerG, UG Abschlüsse iwS (zB Zwischenabschlüsse) Nicht betroffen: § 5-Ermittler mit Umsatz < € 700.000 § 4/1-Ermittler § 4/3-Ermittler BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014

Aufstellung vs Erstellung des Abschlusses Unternehmer/gesetzliche(r) Vertreter verantwortlich für Vollständigkeit und Richtigkeit Erstellung = Vorarbeiten für die Aufstellung Bilanzierungswahlrechte nach den Vorgaben des Unternehmers/gesetzlichen Vertreters WT kann Vorschläge unterbreiten und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014

Auftrag zur Erstellung des Abschlusses (I) Auftragsbestätigungsschreiben (empfohlen!) Bei erstmaliger Auftragsannahme Vor Beginn AABs vereinbaren Neue Auftragsbestätigung: bei Änderung des Auftrages oder AABs Auftragsplanung in Abhängigkeit von der Größe (verpflichtend!) Auftragsdurchführung (+ § 88/5 WTBG): WT nicht verpflichtet: Nachforschungen anzustellen IKS zu beurteilen Sachverhalte und Erklärungen zu prüfen BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014

Auftrag zur Erstellung des Abschlusses (II) Dokumentation (verpflichtend!) Dauerakt, Arbeitspapiere,… Unterfertigter Abschluss (verpflichtend!) Vollständigkeitserklärung (empfohlen!) Berichterstattung (empfohlen!) Erstellungsbericht (lt Vorlage) Wird Erstellungsbericht angefertigt, darf der Abschluss vom Auftraggeber nur unter Beigabe des Erstellungsberichtes weitergegeben werden! BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014

Entwurf BudBG 2014 Grunderwerbsteuergesetz BILANZIERUNG2013GRUNDERWERBSTEUER 24. April 2014

Bemessungsgrundlage (lt Entwurf BudBG 2014) bis 31. 5. 2014 ab 1. 6. 2014 Einheitswert 3-facher EW Unentgeltliche Übertragungen (gleichgültig an wen) Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft 2-facher EW Übertragung iZm Umgründungen 1-facher EW Bestimmte luf-Übertragungen 3-facher EW (max 30% des GW) Bei entgeltlichen oder unentgelt-lichen Übertragungen an bestimmte Anghörige (zB Ehegatte, Kinder, Geschwister…) Wert der Gegenleistung Alle übrigen Übertragungen Taxativ aufgezählte (entgeltliche) Übertragungen (zB Kauf, Tausch, …) Gemeiner Wert Alle übrigen Fälle, wenn Gegen-leistung nicht zu ermitteln /vorhanden oder diese geringer als der gemeine Wert ist (zB unentg. Übertragung an Onkel) BILANZIERUNG2013GRUNDERWERBSTEUER 24. April 2014

Darstellung Eigenkapital nach § 10b GmbHG BILANZIERUNG2013GESELLSCHAFTSRECHT 24. April 2014

Darstellungsmöglichkeiten Variante 1) (eher nicht!) Passiva Stammkapital 35.000 Nicht eingeforderte ausstehende Einlage -30.000 Gesamt 5.000 Variante 2) Passiva Stammkapital (nach § 10b GmbHG) 10.000 Nicht eingeforderte ausstehende Einlage -5.000 Gesamt 5.000 Variante 3) Passiva Stammkapital 35.000 Gründungsprivilegierung gemäß § 10b GmbHG -25.000 Nicht eingeforderte ausstehende Einlage -5.000 Gesamt 5.000 BILANZIERUNG2013ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 24. April 2014