KV Für Die Außeruniversitäre Forschung, Status 05-2003 Beginn der Verhandlungen, Februar 2001, voraussichtlicher Abschluss mit Juli 2003. Per 1.4.2003.

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 Präsentation transkript:

KV Für Die Außeruniversitäre Forschung, Status 05-2003 Beginn der Verhandlungen, Februar 2001, voraussichtlicher Abschluss mit Juli 2003. Per 1.4.2003 hatten von den 443 MitarbeiterInnen in der ARSC research 229 Kolleginnen und Kollegen einen Dienstvertrag ohne KV- Bezug. 195 Kolleginnen und Kollegen haben noch den EVU- KV in Form einer Einzelvereinbarung mit Ablauf bei einer anderen Regelung. 19 Lehrlinge haben unterschiedliche Lehrverträge. zur Verfügung gestellt von: GPA - Geschäftsbereich Interessenvertretung

Bis November 2002 wurde in 6 Arbeitskreisen und dem Verhandlungsteam (kleiner Kreis)bei insgesamt 45 Verhandlungsrunden und Workshops Lösungsvorschläge erarbeitet. Seit Jänner 2003 wird nun im Verhandlungsteam versucht, die noch offenen Punkte fertig zu Verhandeln. Arbeitskreis 1: Die Präambel und der Geltungsbereich des neuen KVs ist weitgehend fertig formuliert. Eine Evaluierung ist ebenso vorgesehen wie ein Passus zur Gleichbehandlung. Arbeitskreis 2: Das Thema Arbeitszeit mit bezahlter Bildungszeit in einem Bildungszeitkonto und vierteljährige Arbeitszeitbilanz. Die Abgeltung von Mehrleistungsstunden über das vereinbarte Ausmaß hinaus ist noch offen. Arbeitskreis 3: Beschäftigungsgruppenschema nach Tätigkeitsmerkmalen. Karriereplanung durch demonstrative Beschäftigungsgruppenbeispiele und ein definiertes Vorrückungsprocedere nach Qualitätsmerkmalen ist eine innovative Neuerung, die auch parallele wissenschaftliche Karrieren ermöglicht. zur Verfügung gestellt von: GPA - Geschäftsbereich Interessenvertretung

Arbeitskreis 4: Das Gehaltsschema orientiert sich am KV- EEI und bestimmt die Einstiegsgehälter sowie die Gehaltserhöhung bei Vorrückungen. In diesen Geld- Fragen ist ein erster Konsens gefunden, da ein gestaltbares Vorrückungsmodell auch die Gehälter in bestimmten Rahmen gestaltbarer macht. Zu verhandeln ist noch die Gewichtung der Qualitätspunkte für die Vorrückung in den jeweiligen Einstufungen. Arbeitskreis 5: MitarbeiterInnen Entwicklung, Aus- und Weiterbildung. Über ein Zeitkonto stehen pro MitarbeiterIn fünf Tage Bildungszeit pro Jahr zur Verfügung. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden im strukturierten Mitarbeitergespräch vereinbart. Vorrückungen, Umstufungen und andere für MitarbeiterInnen relevante Maßnahmen werden in Zielvereinbarungen festgelegt. Für Mobilworking (Teleworking) und Sabbatical wurden Regelungen erarbeitet. Arbeitskreis 6: Hier werden „sonstige Bestimmungen“ wie Abfertigungen, Diensterfindungen, Sonderurlaub, Dienstort, Dienstreisen, Reisekostenregelung, Kündigungsfristen uam verhandelt. Einige dieser Punkte sind noch in Verhandlung. Arbeitskreis 7: Behandelt die Übertrittsbestimmungen in den neuen Kollektivvertrag. Dabei ist besondere Bedachtnahme auf den Bestandsschutz gefordert sowie auch der Erwartungsschutz geregelt werden muss. zur Verfügung gestellt von: GPA - Geschäftsbereich Interessenvertretung

So Darf keine Kollegin und kein Kollege beim Eintritt in den neuen KV auch nur einen Euro verlieren. Bevorstehende Vorrückungen (Bienen) müssen berücksichtigt werden! Gedacht ist bei einer fristgerechten Einsetzung ab 1.7.2003 eine Übergangsfrist von drei Monaten, um jede Kollegin und jeden Kollegen gerecht in die neue Einstufung zu bringen. Dieser Kollektivvertrag soll in kommentierter Form erscheinen um gleich rechtssichere Erläuterungen verfügbar zu haben. Zu diesem Zweck wird der Experte Dr.Dr. Löschnigg von der Uni Graz eingesetzt. In eigenen Infoveranstaltungen werden Sie auch in die Materie dieses neuen und für Forschungsunternehmen einmaligen Werkes eingeführt. zur Verfügung gestellt von: GPA - Geschäftsbereich Interessenvertretung