Informationen zur gymnasialen Oberstufe

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Die gymnasiale Oberstufe am THG
Advertisements

Von der Einführungsphase zur Qualifikationsphase
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
Heute: Informationen zur gymnasialen Oberstufe. Stärkung des selbständigen Lernens und wissenschaftspropädeutische Grundbildung mit Vertiefung in Schwerpunktbereichen.
Informationsveranstaltung Qualifikationsstufe
Informationsveranstaltung Qualifikationsstufe
Die Kursstufe am Gymnasium
Die Kursstufe am Gymnasium
Herzlich Willkommen zur Information des Gymnasiums am Silberkamp
Informationen zur Einführungsphase
Die gymnasiale Oberstufe
Gymnasium Süd Buxtehude
Fünf Schwerpunkte in der Qualifikationsphase ( Jahrgang)
Herzlich willkommen zum Jahrgangselternabend der Jahrgänge 11 und 12 am Gymnasium Groß Ilsede (Beginn Uhr)
Übersicht Das Betriebspraktikum 2011 („Ferienaspekt“) (Beitrag von Herrn Müller) Förderunterricht im Fach Englisch Versetzungs- und Ausgleichsregelung.
Herzlich willkommen zum Informationsabend von Eltern und Schülerinnen und Schülern des jetzigen Jahrgangs 10 am Gymnasium Groß Ilsede
Herzlich willkommen zum Informationsabend von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern des jetzigen Jahrgangs 9 am Gymnasium Groß Ilsede
Informationsveranstaltung Qualifikationsstufe
CJD Braunschweig 1 Informationsveranstaltung Qualifikationsstufe CJD Braunschweig Jugenddorf-Christophorusschule Herr Thierig, Koordinator Kursstufe/Qualifikationsstufe/Abitur.
Informationsveranstaltung Qualifikationsstufe
Heute: Informationen zur gymnasialen Oberstufe. Stärkung des selbständigen Lernens und wissenschaftspropädeutische Grundbildung mit Vertiefung in Schwerpunktbereichen.
E-Phasenjahrgang 2009 Die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe am Carl-von-Ossietzky-Gymnasium E-Phasenjahrgang 2009.
Oberstufeninfo Zusammengestellt nach Folien des Kultusministeriums und des Philologenverbandes AEG, Bm-Ha 11/2011 Infos zur Qualifikationsphase G8 Kurswahlen.
Ziele der gymnasialen Oberstufe
Schilling, StD´, Gymnasium Isernhagen
Informationen zur Qualifikationsphase
Informationen zur Einführungsphase 2013/2014
Informationen zur gymnasialen Oberstufe
Weiter per Mausklick oder Scrollrad
Informationsveranstaltung
Montag / Neureither / Roes / Weber / Winter Info für Schüler der Eingangsklasse über die Jahrgangsstufen 1 und 2 Abitur 2013.
Herzlich willkommen zum Informationsabend für den Jahrgang 12 am Gymnasium Groß Ilsede
Die Profiloberstufe. Qualifikationsphase (11. und 12. Jg.) Unterricht in Schwerpunktklassen und in klassenübergreifenden Lerngruppen 6 mögliche Prüfungsfächer.
Informationen über die Profiloberstufe für Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klasse Stand: Februar 2008 Karin Hansen Heinrich-Heine-Gymnasium.
Herzlich willkommen zum Informationsabend von Eltern und Schülerinnen und Schülern des jetzigen Jahrgangs 9 am Gymnasium Groß Ilsede
Herzlich willkommen zum Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe am Gymnasium Groß Ilsede
1.Jeder Schüler muss 5 Prüfungsfächer wählen. 2.Mit der Wahl seiner Prüfungsfächer bestimmt er auch seinen Schwerpunkt: Naturwissenschaftlich Sprachlich.
Informationen zur GOSTV 2009 Zum Ablegen des Abiturs
Die Kursstufe am Gymnasium
Informationen über die Profiloberstufe
Informationsveranstaltung
Informationsveranstaltung für Jg . 10
Gliederung der gymnasialen Oberstufe
Wilhelm-Busch-Gymnasium Stadthagen
Bildungsweg 10F1 10F2 10K1 10K2 10L1 10L2 Gymnasiale Oberstufe
Informationsveranstaltung zur Qualifikationsstufe Jg. 11/12
Fragen zur Kurswahl Welche Fächer muss ich belegen?
Die gymnasiale Oberstufe
Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe
Die Qualifikationsphase in Niedersachsen
Herzlich willkommen zum Informationsabend von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern des jetzigen Jahrgangs 9 am Gymnasium Groß Ilsede
Elterninformationsabend zur Kurswahl für die Einführungsphase Gymnasiale Oberstufe.
Theodor- Heuss- Gymnasium Herzlich willkommen 2014/15.
Herzlich willkommen zum Jahrgangselternabend der Jahrgänge 11 und 12 am Gymnasium Groß Ilsede (Beginn Uhr)
Einführungsphase Qualifikationsphase  Unterricht auf Erhöhtem Niveau Normalem Niveau Seminarfach  Erwerb einer  Gesamtqualifikation.
Philipp Melanchthon Gymnasium Meine Informationen zur Qualifikationsphase Erstellt von Torben Völkel Vorlagen: Hans O. Schulze (Albert-Schweitzer-Gymnasium.
Oberstufeninfo Zusammengestellt nach Materialien des Kultusministeriums und des Philologenverbandes  AEG, Bm-Ha-Wo 12/2014 Infos zur Qualifikationsphase.
Heute: Aufbau der gymnasialen Oberstufe Perspektiven auf Fächer Wahl der Profile und der Prüfungsfächer Weitere Belegungsverpflichtungen Informationen.
Gymnasiale Oberstufe Abitur 2018
Gymnasium Hankensbüttel Information zur gymnasialen Oberstufe Information in Klassenstufe 9 März 2016.
In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen 10) Informationen zum Übergang.
Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 und 12 am Gymnasium Groß Ilsede
Einführung Oberstufe Schülerinformation Elterninformation.
Informationen zur Wahl der 9er Klassen für die Einführungsphase der GOS Gemeinsam leben – besser lernen UNESCO-Projektschule international anerkannte ©
Lausitzer Sportschule Cottbus. Auf dem Weg zum Abitur.
Ganztagsgymnasium Herschelschule Informationsveranstaltungzur gymnasialen Oberstufe gymnasialen Oberstufe 2008 Joachim Keßler 2008 Joachim Keßler.
Bilinguales Abitur an der LuO 2011 Organisation, Ordnung und Richtlinien.
1. Anmeldung Jg11 (Klassenbildung) 2. Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I 3. Aufbau der gymnasialen Oberstufe 4. Stundentafel in der Einführungsphase.
Abschlüsse und Berechtigungen
Eichsfeld-Gymnasium Duderstadt
 Präsentation transkript:

Informationen zur gymnasialen Oberstufe Gymnasium Ganderkesee Informationen zur gymnasialen Oberstufe Überblick über die Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13) Ausblick auf das Abitur

Aufbau der gymnasialen Oberstufe 11.1 11.2 Einführungsphase Versetzung 12.1 12.2 13.1 13.2 Qualifikationsphase Angebot von Schwerpunkten Abiturprüfung (Zentralabitur)  Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen  Unterricht auf Erhöhtem Niveau Normalem Niveau  Pflichtunterricht und Wahlunterricht VO-GO § 8, 10 Anlage 1 und 2 VO-GOF 8.1, 8.2 Anmerkung: Die Jahrgangsbezeichnungen gehen hier und in den weiteren Darstellungen derzeit noch vom Abitur nach 13 Jahren aus.  Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung

Versetzung in die Qualifikationsphase Versetzung Nichtversetzung in allen Fächern mindestens ausreichend in einem Fach mangelhaft in zwei Fächern mangelhaft in einem Fach ungenügend 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend 1 Ausgleichsfach mit mindestens gut oder 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend In allen anderen Fächern mindestens ausreichend Versetzung möglicher Ausgleich Konferenzentscheidung im Einzelfall VO-GO § 9 EB-VO-GO 9 Wird nach dem ersten Schulhalbjahr ein Fach gewechselt, können nur die Leistungen in dem im zweiten Schulhalbjahr neu begonnenen Fach herangezogen werden. Nichtversetzung

Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase Das Punktesystem 1 2 3 4 5 6 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 VO-GO § 7 EB-VO-GO 7.1, 7.2, 7.8

Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer (vierstündig)  2 Fächer auf erhöhtem Niveau (P1, P2) schriftliche Abiturprüfung (die beiden Schwerpunktfächer , doppelte Wertung)  1 Fach auf erhöhtem Niveau (P3) schriftliche Abiturprüfung  1 Fach auf normalem Niveau (P4) schriftliche Abiturprüfung  1 Fach auf normalem Niveau (P5) mündliche Abiturprüfung VO-GO § 11 EB-VO-GO 11 2) In P4 tritt auf Verlangen des Prüflings an die Stelle der schriftlichen Abiturleistung eine besondere Lernleistung nach § 11 AVO-GOFAK.

Wahl der Prüfungsfächer: unmittelbar nach Ostern Schritt: Wahl eines Schwerpunktes ( = Prüfungsfächer 1 bis 3) Sprachlich Deutsch Englisch Wahl Gesellschafts-wissenschaftlich Geschichte Deutsch / Biologie Politik-Wirtschaft Naturwissen-schaftlich Mathematik Naturwissenschaft Wahl Oder Biologie Chemie VO-GO § 11 EB-VO-GO 7.7, 11 1) Eine Fremdsprache kann als P1, P2, P3 (= erhöhtes Niveau) nur gewählt werden, wenn es sich a) um eine fortgeführte Fremdsprache (1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache) handelt oder b) um eine Wahlsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 b handelt und darin am Unterricht in der Einführungsphase durchgehend teilgenommen und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde 2. als P4 oder P5 gewählt werden, wenn es sich um eine neubegonnene Fremdsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 c handelt und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde. 2) Sport kann nur P1 oder P5 sein. Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit eintritt, so ist anstelle von Sport 1) im sportlichen Schwerpunkt als P1 ein anderes Prüfungsfach 2) in den übrigen Schwerpunkten ein anderes P5 zu wählen. Ist das andere Prüfungsfach nach 1) in der Qualifikationsphase nicht mit erhöhtem Niveau betrieben worden, so ist das erste Schuljahr der Qualifikationsphase zu wiederholen. Wer Sport als Prüfungsfach wählt, muss im zweiten Halbjahr der Einführungsphase sowie in allen vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Unterricht belegen, der aus Sportpraxis und Sporttheorie besteht. Die Leistungen in Sporttheorie und in Sportpraxis werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; Dezimalstellen werden nicht berücksichtigt.   Im sprachlichen und im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt kann das 3. Prüfungsfach gewählt werden: Biologie, Geschichte, Politik-Wirtschaft, Deutsch

Wahl der Prüfungsfächer Schritt: Wahl der Prüfungsfächer 4 und 5 unter Berücksichtigung folgender Bedingungen: Unter den 5 Prüfungsfächern müssen sein:  Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik  Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach Voraussetzung für eine Wahl: mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase bei neu begonnener Fremdsprache durchgehende Teilnahme VO-GO § 11 EB-VO-GO 7.7, 11 1) Eine Fremdsprache kann als P1, P2, P3 (= erhöhtes Niveau) nur gewählt werden, wenn es sich a) um eine fortgeführte Fremdsprache (1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache) handelt oder b) um eine Wahlsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 b handelt und darin am Unterricht in der Einführungsphase durchgehend teilgenommen und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde 2. als P4 oder P5 gewählt werden, wenn es sich um eine neubegonnene Fremdsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 c handelt und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde. 2) Sport kann nur P1 oder P5 sein. Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit eintritt, so ist anstelle von Sport 1) im sportlichen Schwerpunkt als P1 ein anderes Prüfungsfach 2) in den übrigen Schwerpunkten ein anderes P5 zu wählen. Ist das andere Prüfungsfach nach 1) in der Qualifikationsphase nicht mit erhöhtem Niveau betrieben worden, so ist das erste Schuljahr der Qualifikationsphase zu wiederholen. Wer Sport als Prüfungsfach wählt, muss im zweiten Halbjahr der Einführungsphase sowie in allen vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Unterricht belegen, der aus Sportpraxis und Sporttheorie besteht. Die Leistungen in Sporttheorie und in Sportpraxis werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; Dezimalstellen werden nicht berücksichtigt.  

A B C Aufgabenfelder Deutsch Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde sprachlich- literarisch- künstlerisch A gesellschafts- wissenschaftlich B Mathematisch- naturwissen- schaftlich C Deutsch Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Mathematik Englisch Physik Chemie Biologie Französisch Italienisch Latein Werte und Normen Religion Informatik Kunst Musik Sport Seminarfach VO-GO §11(1) Anlage 4

Belegungsverpflichtungen – sofern nicht schon als Prüfungsfach gewählt – Fach Halbjahre einzubringen Stunden Deutsch 4 Fremdsprache Kunst / Musik 2 Geschichte Politik-Wirtschaft Religion / WuN Mathematik Naturwissenschaft Seminarfach Sport - VO-GO § 12 Anlage 3 EB-VO-GO 12

Zusätzlich sind zu belegen und einzubringen: Im sprachlichen Schwerpunkt: eine weitere Fremdsprache (4 Halbjahre) Im gesellschaftswissenschaftlichen eine weitere Fremdsprache oder Schwerpunkt: eine weitere Naturwissenschaft (2 Halbjahre) Im naturwissenschaftlichen eine weitere Naturwissenschaft Schwerpunkt (4 Halbjahre) Freiwillig: zusätzliche Fächer Im Durchschnitt sind 32 Stunden pro Woche zu belegen

Zwei Halbjahre fließen in die Abiturnote ein! Das Seminarfach Es sollen „studien- bzw. berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, selbstgesteuertes Lernen sowie fächerübergreifendes Arbeiten eingeübt werden“. 12 / 1 Jeder Schüler wählt zwei „Module“ für jeweils 3 Monate – Arbeit mit wiss. Texten – Lernpsychologie – Moderationstechnik – … 12 / 2 Jeder Schüler wählt einen thematischen Kurs für ein Jahr. und In 12 / 2 oder 13 / 1 wird eine Facharbeit geschrieben. 13 / 1 – 1815: Aufbruch in die Moderne – Geothermie – Literaturverfilmungen – nachhaltige Chemie 13 / 2 Prüfungsvorbereitung Zwei Halbjahre fließen in die Abiturnote ein!

Planung der persönlichen Schullaufbahn Erfüllen der Mindestbedingungen verstehen. Welche Vorschriften sind zu beachten? 1. Sich über das Unterrichtsangebot informieren Welche Schwerpunkte und Fächer werden an der Schule angeboten? 2. Den Schwerpunkt wählen (P1, P2 und P3). Werden die verbindlichen Bedingungen erfüllt? 3. 4. und 5. Prüfungsfach wählen. Werden die verbindlichen Bedingungen erfüllt? 4. Fehlende Mindestbedingungen erfüllen. Werden höchstens 36 einzubringende Halbjahre belegt? 5. Voraussichtliche Wochenstunden summieren. Wie viele Stunden müssen noch belegt werden? 6. Zusätzliche Fächer oder Halbjahre wählen Welche Fächer werden in der Schule noch angeboten? 7. Studienplan erstellen. ! 8.

Korrektur der Fächerwahl Wechsel eines Prüfungsfaches: – Nur 4. bzw. 5. Prüfungsfach bis zum Ende der Klasse 12 mit Genehmigung der Schulleiterin Neuwahl, Abwahl, Umwahl von Kursen – Neuwahl zum Halbjahr, sofern dies organisatorisch möglich ist – Abwahl zum Halbjahr, sofern Belegungs- und Einbringungsver- pflichtungen nicht verletzt werden – Umwahl nur mit Tauschpartner

Organisatorische Sachzwänge Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Schwerpunkt, ein bestimmtes Prüfungsfach oder einen bestimmten Kurs! Es kann vorkommen, dass ein Fach, das nur zweistündig belegt zu werden braucht, vierstündig belegt werden muss! Es besteht kein Anspruch darauf, ein Fach, das nur zwei Halbjahre belegt werden muss, in einem bestimmten Schuljahr zu belegen!

Gesamtqualifikation und Abiturprüfung 36 Schulhalbjahresergebnisse Die Ergebnisse der ersten beiden Prüfungsfächer doppelt + 5 Abiturprüfungen Die Ergebnisse der Abiturprüfungen vierfach Achtung: In P1 und P2 dürfen höchstens 3 Ergebnisse unter 5 Punkten sein! In allen übrigen Fächern zusammen höchstens 4 Ergebnisse unter 5 Punkten!

Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe Höchstzeit: 4 Jahre Regelfall: 3 Jahre Überschreitung der Regelzeit 1. Wiederholung bei Nichtversetzung im 11. Jahrgang 2. Rücktritt nach dem 1. Kurshalbjahr 3. Rücktritt nach dem 2. Kurshalbjahr 4. Rücktritt nach dem 3. Kurshalbjahr 5.  Rücktritt statt Meldung zur Abiturprüfung oder  Nichtzulassung zur Prüfung oder  Wiederholung nach Nichtbestehen der Abiturprüfung 11.1 11.2 Einführungsphase 1 Nichtversetzung 12.1 12.2 13.1 13.2 Qualifikationsphase 2 Rücktritt VO-GO § 3, § 13 AVO-GOFAK § 7, § 8 (Entwurf) EB-AVO-GOFAK 14.6 (Entwurf) Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, kann höchstens drei Jahre in der gymnasialen Oberstufe verweilen. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert die Schule die Höchstzeit um ein Jahr.   3 Rücktritt 4 Rücktritt 5 Rücktritt statt Meldung 5 Nichtzulassung 5 Wiederholung

Abschlüsse und Berechtigungen schulischer Teil der Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife Fachhoch- schulreife Abschlüsse und Berechtigungen Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung und Abgeschlossene Berufsausbildung Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase oder Einjähriges Praktikum AVO-GOFAK § 1 und § 17 (Entwurf; Stand: 15.11.04) Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase

Für die Durchführung der Prüfung wird eine Prüfungskommission (PK) gebildet Mitglieder sind: ► Vorsitzendes Mitglied (i. d. R. der Schulleiter) ► zwei weitere Mitglieder (i .d. R. aus der Schulleitung) ► evtl. Vertreter des Schulträgers (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften ► Wahrung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe ► Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung ► Festsetzung zusätzlicher mündlicher Prüfungen ► Feststellung über Bestehen und Nichtbestehen der Abiturprüfung ► Bekanntgabe der Ergebnisse an den Prüfling, ggf. Benachrichtigung der Eltern ► Regelung bei Rücktritt / Nichtteilnahme Täuschungsversuch Erleichterungen Störung Widerspruch AVO-GOFAK § 5 § 8 § 13 § 14 § 20 § 21 § 22 § 23 § 5 Prüfungskommission § 8 Meldung und Zulassung; Rücktritt § 13 Zusätzliche mündliche Prüfung § 14 Feststellung der Ergebnisse; Widerspruch § 20 Nichtteilnahme § 21 Täuschungsversuch § 22 Störung § 23 Erleichterungen für Prüflinge mit Behinderungen EB-AVO-GOFAK zu §5 zu §8 zu §13 zu §14 zu §20 zu §21 zu §22 zu § 23

Für jeden Prüfling wird in jedem Prüfungsfach ein Fachprüfungsausschuss (FPA) gebildet Mitglieder sind: für die schriftliche Prüfung (P1, P2, P3, P4) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Referent (Fachlehrer) ► Korreferent für die mündliche Prüfung (P5) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Prüfer (Fachlehrer) ► Protokollführer ► bis zu 5 weitere Lehrkräfte (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Vorbereitung der Prüfung (Prüfer) ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (FPL) ► Wahrung einheitlicher Prüfungsbedingungen und Bewertungen (FPL) ► Beratung der Prüfungskommission in fachlichen Angelegenheiten AVO-GOFAK § 6 EB-AVO–GOFAK zu §6

Schriftliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre) Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben: In allen Prüfungsfächern werden zwei oder drei Prüfungsaufgaben vorgelegt Der Prüfling hat eine Auswahlzeit von bis zu 20 Minuten Bearbeitungszeit: P1, P2 und P3: 300 Minuten ggf. Verlängerung bei experimentellen Arbeiten P4: 220 Minuten Schriftliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre) Korrektur und Bewertung: Kennzeichnung der Vorzüge und der Mängel Festsetzung der endgültigen Bewertung Abzug von 1 bis 2 Punkten bei schwerwiegenden Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form Gutachten mit Bewertung AVO-GOFAK § 9 EG AVO-GOFAK zu §9

Mündliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre ) Mündliche Prüfung Durchführung: keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Dauer 20 bis 30 Minuten Fragen auch durch FPL und VPK Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) Einzelprüfung Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Minuten Aufzeichnungen machen erlaubt bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns Mündliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre ) Anwesende: Mitglieder der PK bis zu 2 weitere Personen (bei dienstlichem Interesse) ein Mitglied des Schülerrates ein Mitglied des Schulelternrates die drei (bis acht) Mitglieder des FPA mit Zustimmung des Prüflings: bis zu 2 Schüler des 12. Jg. Bewertung: Vorschlag des Prüfers Festsetzung durch FPA bei Stimmengleichheit Entscheidung durch VPK AVO-GOFAK § 10 § 12 § 10 Mündliche Prüfung § 12 Zuhörerinnen und Zuhörer EB-AVO-GOFAK zu §10 zu §12