Information für Firmenkunden

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 Präsentation transkript:

Information für Firmenkunden Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Berghülen, 03.04.2013 DZ BANK AG, Katja Eiberger, stv. Abteilungsdirektorin TxB Information für Firmenkunden

Übersicht Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Was ist zu tun? Ihre Vorteile

Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) bisher: 25 verschiedene nationale Systeme

Wer hat‘s erfunden? Beteiligte und Umfeld

Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der „S€PA-Raum“ im Überblick

Die „Migration“ Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“ 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“ 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen) 6

Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen

Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen Inlandsüberweisung DTA-Format Kontonummer und BLZ Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag SEPA-Überweisung SEPA XML-Format IBAN und BIC SEPA-Basis- und Firmenlastschriftverfahren

Der Vordruck für die €uro-Überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Neuer Name zur Unter- scheidung IBAN des Zahlungs-empfängers Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro BIC des Zahlungs-empfängers Neues Beleg- erkennungs-merkmal „16“ IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers

(Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine,…) Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Verbraucher Nicht-Verbraucher (Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine,…) ab 01. Februar 2014 national IBAN oder Kontonummer / BLZ IBAN SEPA-weit IBAN + BIC ab 01. Februar 2016

Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* EU-Standard-überweisung €uro-Überweisung Anwendungs-bereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine 50.000,00 € Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20) Beleg: „EU-Standardüberweisung“ (BS 13) ist eingestellt Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16) Datenformat DTAUS DTAZV XML-Format ISO 20022 *noch bis 1. Februar 2014

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE02 1234 5678 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DES1REH IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Aktuelles Verfahren… … zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahren „SDD Core“ SEPA-Basis-Lastschrift Abbuchungs-lastschriftverfahren „SDD B2B“ SEPA-Firmen-Lastschrift

Der Vordruck für die SEPA-Lastschrift Richtig! Es gibt keinen Vordruck.

„Einzugsermächtigung“ vs „Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“ Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren1) „Einzugsermächtigung“ Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“ Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit bei Sicht bei Sicht (D) mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Rückgabefristen Widerspruch Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „05“) XML (Kennzeichnung als „core“) Mandat Einzugsermächtigung1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) SEPA-Lastschriftmandat2) Mandatsprüfung Zahlstelle nach Regelwerk nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert) Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle.  Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt

Die „Migration“ Seit 9. Juli 2012 alles möglich Seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen. 17

Musterschreiben Umdeutung SEPA-Umstellung leicht gemacht: Musterschreiben Umdeutung

Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) 19

Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“ Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Einreicher von Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden per Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Wichtig: Die Einzugsermächtigung muss Ihnen schriftlich im Original vorliegen! Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht. Mustertexte erhalten Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Berghülen! Achtung: Sollte ein Mandat länger als 36 Monate nicht genutzt werden, verliert es seine Gültigkeit!

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen).

Vorabanzeige I Die Vorabanzeige ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“ Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden Der Gläubiger muss die Vorabanzeige spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

SEPA-Umstellung leicht gemacht: Beispiele Vorabanzeige Beispiel für eine einzelne Vorabanzeige pro Einzug: Rechnung vom 05.01.2013: "Die Forderung von 68,11 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79 6829 0000 0000 3321 00 bei der Volksbank Welzheim eG, GENODES1WEL zum Fälligkeitstag 15.01.2013 ein.“ Beispiel für eine einmalige Vorabanzeige: Miete: „Die Miete in Höhe von 350 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79 6829 0000 0000 3321 00bei der Raiffeisenbank Weissacher Tal eG GENODES1RWT zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2013 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."

Das Vorgehen Überblick Einreichen der Lastschrift Voraussetzungen Lastschriftmandat Widerspruch Beantragen der Gläubiger ID Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch eine Umdeutung ab dem 9.7.2012 zu einem SEPA-Mandat Empfehlung: bis zur firmenindividuellen Umstellung weiterhin Einzugsermächtigungen einholen und diese dann umdeuten Erst- und Einmal-Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung Bei einer B2B Lastschrift ist kein Widerspruch möglich http://glaeubiger-id.bundesbank.de IBAN und BIC müssen vorliegen neue Inkassovereinbarung mit Hausbank abschließen 25

Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

SEPA-Firmen-Lastschrift Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten: Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen Mandat muss ein B2B-Mandat sein Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1) die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein) Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften) 27

„Abbuchungsauftrag“ vs „Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“ Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012 Abbuchungsauftragsverfahren „Abbuchungsauftrag“ Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“ „SEPA-Firmen-Lastschrift“ Auflieferung Ausführung / Fälligkeit bei Sicht bei Sicht (D) mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Rückgabefristen Widerspruch Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“) Mandat Abbuchungsauftrag Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung Zahlstelle erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig

Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen

Exkurs: Kartenzahlungen Neuerungen für Händler Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes für Kartenzahlungen Die Übergangsfrist bis 01.02.2016 ist zu beachten

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Firmen I Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben? Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Firmen II Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

SEPA - Ihre Vorteile Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der Raiffeisenbank Berghülen eG. Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland. Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen. Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst. Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen. Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer Raiffeisenbank BerghüleneG!

und viel Erfolg bei der Umsetzung! Vielen Dank und viel Erfolg bei der Umsetzung! Für weitergehende Fragen und Informationen stehen Ihnen Ihre Berater gerne zur Verfügung! Oder besuchen Sie uns online.