Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag Kurzreferat von Brigitta Leibundgut Altersbeauftragte der Gemeinde Münchenbuchsee 14. Oktober 2013
Beziehungen müssen gepflegt werden bevor ein Mensch urteilsunfähig wird
Patientenverfügung Die Erstellung einer Patientenverfügung ist ein Prozess Die Patientenverfügung kann mit eigenen Worten oder mit einer Vorlage verfasst werden Die Patientenverfügung muss mit dem Datum, dem Ort und der Unterschrift der Verfasserin oder des Verfassers versehen werden
Die Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich muss alle 2-3Jahre aktualisiert werde muss so hinterlegt werden, dass sie eingesetzt werden kann soll die Werte des Verfassers/ der Verfasserin so konkret wie möglich beinhalten kann die Angehörigen bei wichtigen Entscheiden entlasten
Mögliche Inhalte einer Patientenverfügung Möglichst konkrete Wünsche an die Behandlung und Pflege im Falle einer Urteilsunfähigkeit (Schmerzbehandlung, Flüssigkeitszufuhr, Atemnot etc.) Wünsche in der Sterbephase Organentnahme Obduktion Vorstellungen für die Abdankungsfeier oder die Beisetzung
Vorsorgeauftrag Regelt im Falle einer Urteilsunfähigkeit die Vertretung in den 3 Bereichen: - Personensorge - Einkommens- und Vermögensverwaltung - Rechtsverkehr
Der Vorsorgeauftrag muss von Hand geschrieben und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen werden kann auch juristisch beurkundet werden muss so hinterlegt werden, dass er eingesetzt werden kann wird durch die KESB schriftlich in kraft gesetzt Kann nicht mehr verändert werden, wenn der Verfasser/die Verfasserin urteilsunfähig geworden sind
Gründe für oder gegen die Erstellung eines Vorsorgeauftrages Pro: - Mehr Handlungsspielraum, weniger Bürokratie, persönliche Betreuung, frei wählbare Vertrauensperson und keine Stigmatisierung Kontra: - Möglicherweise die teurere Lösung, wenig Kontrolle der Behörde, für widerrechtliches Verhalten wird nicht gehaftet
Aufhebung des Vorsorgeauftrags Die Vertretungsperson kann den Dienst mit zweimonatiger Kündigungsfrist bei der KESB kündigen Der Vorsorgeauftrag endet mit dem Tod der Verfasserin oder des Verfassers oder wenn diese Person die Urteilsfähigkeit wieder erlangt.
Gemeinsam in die Zukunft blicken
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