Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 128. März 2014 Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der Praxis Johann Christoffel Leiter.

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Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 128. März 2014 Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der Praxis Johann Christoffel Leiter Statistisches Amt Basel-Landschaft

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 228. März 2014 Inhalt Zweck des Finanzausgleichs Zwei unterschiedliche Finanzausgleichssysteme Voraussetzungen für einen gemeinsamen Finanzausgleich Ressourcen- und Lastenausgleich Fazit

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 328. März 2014 Inhalt Zweck des Finanzausgleichs Zwei unterschiedliche Finanzausgleichssysteme Voraussetzungen für einen gemeinsamen Finanzausgleich Ressourcen- und Lastenausgleich Fazit

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 428. März 2014 Kantonsverfassung BL § 134 Finanzausgleich 1 Der Kanton stellt den Finanzausgleich sicher. 2 Durch den Finanzausgleich sollen ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden erreicht werden.

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 528. März 2014 Steuerfussbandbreiten

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 628. März 2014 Verfassung BS § 63 Finanzausgleich 1 Um zwischen den Einwohnergemeinden strukturell bedingte Sonderlasten und Unterschiede auf Grund der Finanzkraft auszugleichen, legt der Kanton durch Gesetz einen Finanzausgleich fest.

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 728. März 2014 Inhalt Zweck des Finanzausgleichs Zwei unterschiedliche Finanzausgleichssysteme Voraussetzungen für einen gemeinsamen Finanzausgleich Ressourcen- und Lastenausgleich Fazit

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 828. März 2014 Baselbieter Finanzausgleich 86 Gemeinden mit 160 bis Einwohner/innen Starker, horizontaler Ressourcenausgleich wegen grosser Disparität des Steuersubstrats (Mindestausstattung: Ausgleichsniveau) Weniger stark ausgeprägte, vertikale Sonderlastenabgeltung aufgrund messbarer Indikatoren in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche Ergänzend: Zusatz- und Einzelbeiträge

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 928. März 2014

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Vertikale Sonderlastenabgeltung 2013: 22,5 Mio. Fr. Bildung Sozialhilfe Nicht-Siedlungsfläche Kumulierte Sonderlastenabgeltungen 7,1 Mio. Fr. 8,4 Mio. Fr. 2,6 Mio. Fr. 4,5 Mio. Fr.

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Baselstädtischer Finanzausgleich Gemeinden: Basel selbst ist keine eigentliche Gemeinde Gemeindegrösse: 1200 bis Einwohner/innen Moderater horizontaler Ressourcenausgleich wegen kleinerer Disparität des Steuersubstrats (Mindestausstattung: Kantonsdurchschnitt) Ausgeprägte, horizontale Zentrumslastenabgeltung aufgrund des Steuersubstrats

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Inhalt Zweck des Finanzausgleichs Zwei unterschiedliche Finanzausgleichssysteme Voraussetzungen für einen gemeinsamen Finanzausgleich Ressourcen- und Lastenausgleich Fazit

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Interdependenz: Aufgabenteilung - Gemeindestruktur - Finanzausgleich Finanzausgleich AufgabenteilungGemeindestruktur Quelle: Avenir Suisse (2013): Irrgarten Finanzausgleich, S. 38. Zürich.

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Interdependenz: Aufgabenteilung - Gemeindestruktur - Finanzausgleich Beispiele: Ausgestaltung Lastenausgleich abhängig von Aufgabenteilung Ausgestaltung Finanzausgleich hat langfristig Auswirkung auf die Gemeindestrukturen Gemeindestruktur beeinflusst Umverteilungsvolumen (bei tendenziell grösseren Gemeinden findet ein Teil der Umverteilung innerhalb der Gemeinden statt)

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März Voraussetzung: Aufgabenteilung Impliziter Finanzausgleich bei den kantonalen Aufgaben Klare Trennung zwischen kommunalen und kantonalen Aufgaben Basel müsste eine eigene Gemeinde werden Schwierigkeit: Die Unterschiedlichkeit zwischen den Gemeinden würde zunehmen, Spannweite bei der Gemeindegrösse neu: 160 bis Einwohner/innen

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März Voraussetzung: Harmonisierte Grundlagen Einheitliches Steuersystem Einheitliches Rechnungsmodell Gemeinden (HRM2) Einheitliche und vergleichbare Grundlagen in sämtlichen Bereichen, die für eine Finanzausgleichsberechnung relevant sind

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März Einbezug der Gemeinden: § 3 Finanzausgleichsgesetz BL 1 Der Regierungsrat setzt eine Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich ein. 2 Die Kommission ist aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und der Gemeinden zusammengesetzt und berät zuhanden des Regierungsrats Fragen der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie des Finanzausgleichs unter den Gemeinden. ->Beratende Kommission mit 12 Vertreter/innen der unterschiedlichsten Gemeinden.

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Inhalt Zweck des Finanzausgleichs Zwei unterschiedliche Finanzausgleichssysteme Voraussetzungen für einen gemeinsamen Finanzausgleich Ressourcen- und Lastenausgleich Fazit

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Ressourcenausgleich I Würde der BL-Finanzausgleich übernommen, dann würden die BL-Gemeinden durch höheres Steuersubstrat (pro Kopf) profitieren. Ausgleichsniveau würde automatisch stark steigen, und damit ebenso horizontales Umverteilungsvolumen. Zur Korrektur und Justierung wäre eine Neuparametrisierung von diversen Messgrössen zwingend notwendig.

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Ressourcenausgleich II Auswirkung der neuen sehr unterschiedlichen Gemeindestruktur auf die relevanten Durchschnittswerte müsste überprüft werden. -> Finanzausgleich darf nicht manipulierbar sein!

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Lastenausgleich In BL werden die Lasten anhand von Indikatoren berechnet. Der Stadt Basel müsste nach dem System des BL- Finanzausgleichs eine relativ hohe Lastenabgeltung im Bereich Sozialhilfe ausgerichtet werden. Oder es könnte für Basel eine fixe Zentrumslast festgelegt werden, die abgegolten würde.

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Inhalt Zweck des Finanzausgleichs Zwei unterschiedliche Finanzausgleichssysteme Voraussetzungen für einen gemeinsamen Finanzausgleich Ressourcen- und Lastenausgleich Fazit

Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie März 2014 Fazit Für die Bestimmung eines gemeinsamen Finanz- ausgleichs müssten zuerst andere Fragen gelöst werden: Aufgabenteilung, harmonisiertes Steuersystem etc. Zweckdefinition des gemeinsamen Finanzausgleichs? Erhaltung / Veränderung der Gemeindestruktur? Ausmass des Ausgleichs -> Toleranz der Disparitäten, Gemeindesteuerfuss-Bandbreite? Zentrumslastenabgeltung? Finanzausgleichsinstrumente: Neuparametrisierung notwendig, zentrale Messgrössen neu einstellen Periodische Wirksamkeitsprüfung