Direktion für Soziales und Sicherheit1 Polizeigesetz (PolG) Start der Vernehmlassung Regierungsrat Dr. Ruedi Jeker Direktion für Soziales und Sicherheit.

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Direktion für Soziales und Sicherheit1 Polizeigesetz (PolG) Start der Vernehmlassung Regierungsrat Dr. Ruedi Jeker Direktion für Soziales und Sicherheit

Direktion für Soziales und Sicherheit2 Polizeirecht Polizeigesetz umschreibt die Aufgaben der Polizei und die Art und Weise der Aufgabenerfüllung gestaltet Verhältnis der Polizei zu Bürger/innen POG regelt, wer im Kanton Zürich für welche polizeilichen Aufgaben zuständig ist gestaltet Verhältnis zwischen den Polizeien

Direktion für Soziales und Sicherheit3 Regelungsgegenstand Abgrenzung zur StPO: klare Trennung zwischen polizeilichem Handeln –zwecks Gefahrenabwehr, Prävention: Polizeigesetz –zwecks Strafverfolgung: StPO (sobald Verdacht auf strafbare Handlung vorliegt: StPO anwendbar)

Direktion für Soziales und Sicherheit4 Inhalt des Polizeigesetzes Beruht auf bewährten Praktiken polizeilichen Handelns: grundsätzlich keine neuen Freiheiten, aber auch keine Einschränkungen gegenüber bestehender Praxis offen genug, um Weiterentwicklungen zuzulassen, z.B. technische Neuerungen von polizeilichen Einsatzmitteln

Direktion für Soziales und Sicherheit5 Gliederung Gegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes Aufgaben der Polizei Aufgabenerfüllung im Allgemeinen Polizeiliche Massnahmen Angehörige der Polizei Gefahrenabwehr durch Private Polizeiliche Daten Haftung und Entschädigung Strafbestimmungen Schluss- und Übergangsbestimmungen 1. Titel 2. Titel 3. Titel 4. Titel 5. Titel 6. Titel 7. Titel 8. Titel 9. Titel 10. Titel

Direktion für Soziales und Sicherheit6 Verordnungen zum Polizeiorganisationsgesetz (POG) Regierungsrat Dr. Ruedi Jeker Direktion für Soziales und Sicherheit

Direktion für Soziales und Sicherheit7 Verordnung über die kriminalpolizeiliche Aufgabenteilung (genehmigungspflichtig) Grundversorgung und Spezialdienste Komplexe Strafrechtsfälle / Bearbeitung durch Kapo Grundversorgung durch Stapo Zürich, wozu auch Verfahren zur Bewältigung stadtspezifischer Kriminalität zählen. Bearbeitung von Antragsdelikten (ohne schwere Fälle) und von überschaubaren, untergeordneten Offizialdelikten durch Stapo Winterthur Massgebliche POG-Bestimmungen § 8 Abs. 2 § 13 § 21

Direktion für Soziales und Sicherheit8 Verordnung über die kriminalpolizeiliche Aufgabenteilung Übersicht Definition Grundversorgung§ 4 Definition komplexer Strafrechtsfälle -nach Delikten -nach Vorgehen -nach Mitteln § 1 § 2 § 3 Zuständigkeit Kapo§ 5 Zuständigkeit Stapo Zürich Grundversorgung einschliesslich aufgeführte Delikte § 6 Zuständigkeit Stapo Winterthur -gemäss Deliktekatalog -Ausnahmen § 7 § 8 Weitere Bestimmungen -Sicherungsmassnahmen -Verfahrensabtretung -Amts- und Rechtshilfe -Zusammenarbeit (mit Verpflichtung zu partnerschaftlichem Zusammenarbeiten und Informationsaustausch) -Zuständigkeitskonflikt § 9 § 10 § 11 § 12 § 13

Direktion für Soziales und Sicherheit9 Verordnung über die Entschädigung für gemeindepolizeiliche Aufgaben (genehmigungspflichtig) Massgebliche POG-Bestimmungen Erfüllung kommunaler polizeilicher Aufgaben durch die Kapo Pauschalentschädigung für die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben Verkehrsunterricht an Volksschule und Kindergarten als gemeindepoli-zeiliche Aufgabe Rechnungstellung für Kapo-Verkehrsunterricht nach Aufwand § 3 Abs. 2 § 31 § 18 § 31

Direktion für Soziales und Sicherheit10 Verordnung über die Entschädigung für gemeindepolizeiliche Aufgaben Übersicht Pauschalansätze für die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben durch die Kapo § 2 Abzug -für eigene Gemeindepolizei -bei gemeindeübergreifender Zusammenarbeit § 3 § 4 Verkehrsinstruktion § 5 Ordnungsbussen erhält das Gemeinwesen, das sie erhebt § 8

Direktion für Soziales und Sicherheit11 Verordnung über das Polizei-Informationssystem POLIS Massgebliche POG-Bestimmung § 34 Datenbearbeitung

Direktion für Soziales und Sicherheit12 Verordnung über das Polizei-Informationssystem POLIS Übersicht Allgemeine Bestimmungen, bes. -Betreiber: Kapo, Stapo Zürich, Stapo Winterthur -Zugriff durch weitere kommunale Polizeien -Zweck von POLIS -Bestandteile von POLIS §§§§§§§§ Inhalt einzelner POLIS-Bestandteil§§6-8 Bekanntgabe von Daten, bes. - -Bekanntgabe mit Hinweis auf Stand der Erfassung§10 Abs. 3 Rechte der Betroffenen, bes. -Möglichkeit des ergänzenden Eintrages§13 Abs. 3 Schutz und Sicherheit der Daten, bes. -Datenzugriff -Protokollierung -Aufbewahrungsdauer §§§§§§ Schlussbestimmungen, bes. -Kostentragung§19