Erste bundesweite Erfahrungen mit Pflegestützpunkten Neuhausen, 24. November 2009 2 Dr. Peter Michell-Auli Gerlinde Strunk-Richter Ralf Tebest
» » » » Programm Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen » Mögliche Eckpunkte bei der Etablierung von Pflegestützpunkten » Aktuelle Situation in den Ländern
» » » Das Modellprojekt „Werkstatt Pflegestützpunkt“ Ziele: » Evaluation der Erfahrungen von 16 Pilot-Pflegestützpunkten Praxistaugliche Instrumente zum Aufbau und zum Betrieb von Pflegestützpunkten bereitstellen » Begleitung der Pilot-Pflegestützpunkte auf dem Weg zum regulären Pflegestützpunkt nach § 92c SGB XI »
Standorte der Pilot-Pflegestützpunkte Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Standorte der Pilot-Pflegestützpunkte Schleswig Holstein (Flensburg) Mecklenburg-Vorpommern (Wismar) Hamburg Niedersachsen (Langenhagen) Berlin (Kreuzberg /Köpenick) Brandenburg (Erkner) Nordrhein-Westfalen (Mönchengladbach) Nordrhein-Westfalen (Moers) Sachsen Anhalt (Hettstedt) Hessen (Gladenbach) Thüringen (Jena) Sachsen (Plauen) Rheinland-Pfalz (Ingelheim) Saarland (St. Wendel) Bayern (Nürnberg) Baden-Württemberg ( Denkendorf)
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Kundenbefragung Auswertung der Datenstrukturen und statistischen Auswertungsverfahren der Pilot-Pflegestützpunkte 1. 2.
Wodurch sind Sie auf den Pflegestützpunkt aufmerksam geworden? Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Wodurch sind Sie auf den Pflegestützpunkt aufmerksam geworden? N = 298
Ratsuchende nach Pflegestufen: Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Ratsuchende nach Pflegestufen: N = 2100
Differenzierung der Rat- und Hilfesuchenden: Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Differenzierung der Rat- und Hilfesuchenden: N = 6816
Erstkontakt/Folgekontakt: Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Erstkontakt/Folgekontakt: Beispiel Flensburg: 70,04% Mai Juni Juli August September Oktober November Rat- und Hilfesuchende 168 175 195 268 179 150 119 Erstkontakt 40 54 42 35 33 16 Folgekontakte 342 450 455 495 424 347 230 Rat- und Hilfesuchende mit mindestens 2 Kontakten 149 158 178 253 160 135 111 Durchschnittliche Anzahl an Vorgängen bei denjenigen die mehr als einen Vorgang haben 2,44 3,08 2,7 2,04 2,75 2,14 N = 6475
Art der Leistung: 9,33% 41,81 % 48,46% N = 2396 Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Art der Leistung: 9,33% 41,81 % 48,46% N = 2396
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Nachgefragte Themen:
» » Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Pflegestützpunkte und Pflegeberatung nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Beratungs- und Koordinierungsleistungen sollen „aus einer Hand“ angeboten werden » Zuständig dafür sind die Pflegeberatung nach § 7a und die Pflegestützpunkte nach § 92c des Elften Sozialgesetzbuches »
Pflegeberatung ist die individuelle Beratung und Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Definition der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Pflegeberatung ist die individuelle Beratung und Hilfestellung bei Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlichen vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.
» » » » Aufgaben der Pflegeberatung: Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Aufgaben der Pflegeberatung: » Systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des MDK-Gutachtens Erstellung eines individuellen Versorgungsplans » » Initiierung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich deren Genehmigung » Überwachung und ggf. Anpassung des Versorgungsplans
» » Wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Aufgaben der Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI: » Wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung » Vernetzung und Koordinierung der Hilfs- und Unterstützungsangebote
» » » Anforderungen an die Zusammenarbeit: Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Anforderungen an die Zusammenarbeit: » Pflegeberatung muss im Pflegestützpunkt stattfinden Alle Vorstrukturen müssen mit einbezogen werden » » Leistungen müssen neutral, wohnortnah und kostenlos erbracht werden
» » » » Mögliche Kooperationsvereinbarungen Stützpunktvertrag Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Mögliche Kooperationsvereinbarungen » Stützpunktvertrag Schriftliche Verträge (z.B. Integrierte Versorgung) » » Mündliche Vereinbarungen » Delegierung der Pflegeberatung an Dritte
Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Zeitliche Fristen » Auf Pflegeberatung nach § 7a haben ab 01.01.2009 alle SGB XI- Leistungsempfänger einen gesetzlichen Anspruch Pflegestützpunkte können seit 01.07.2008 eingerichtet werden, sofern dies die oberste Landesbehörde bestimmt »
» » » » Beteiligte Akteure Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Beteiligte Akteure » Kranken- und Pflegekassen als Verantwortliche für die Pflegeberatung Kranken- und Pflegekassen und die Kommunen als Träger der Pflegestützpunkte » » Alle Anbieter von Beratungs- und Koordinierungsleistungen (Vorstrukturen) » Leistungserbringer und das bürgerschaftliche Engagement
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten Akteure zusammenführen Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ist-Erhebung Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären Mengengerüst der Kosten abschätzen Finanzierung klären Vertrag unterzeichnen
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten Akteure zusammenführen Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ist-Erhebung Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären Mengengerüst der Kosten abschätzen Finanzierung klären Vertrag unterzeichnen
» » Gesetzlich geforderten Träger Repräsentanten der Vorstrukturen Akteure zusammenführen » Gesetzlich geforderten Träger » Repräsentanten der Vorstrukturen
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten Akteure zusammenführen Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ist-Erhebung Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären Mengengerüst der Kosten abschätzen Finanzierung klären Vertrag unterzeichnen
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten Akteure zusammenführen Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ist-Erhebung Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären Mengengerüst der Kosten abschätzen Finanzierung klären Vertrag unterzeichnen
Ist-Erhebung I. Anbieter von Hilfs- und Unterstützungsleistungen II. Daten über die Hilfs- und Unterstützungsangebote III. Daten über die Bevölkerung IV. Daten über die Wohnsituation V. Daten über bestehende Netzwerke
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten Akteure zusammenführen Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ist-Erhebung Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären Mengengerüst der Kosten abschätzen Finanzierung klären Vertrag unterzeichnen
» » » Was soll für das Einzugsgebiet erreicht werden? Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen » Was soll für das Einzugsgebiet erreicht werden? » Festlegung von gemeinsamen Zielen » Festlegung der Arbeitsstrukturen (Organisation und Aufgabenteilung)
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten Akteure zusammenführen Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ist-Erhebung Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären Mengengerüst der Kosten abschätzen Finanzierung klären Vertrag unterzeichnen
Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Hilfe- suchende Pflegestützpunkt Einzel- informationen Beratung Fallklärung und -steuerung Sondierungsgespräch Care-Management telefonisch persönlich
Sondierungsgespräch: Feststellung der benötigten Hilfeleistung Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Pflegestützpunkt Einzelinformationen: Der Rat- und Hilfesuchende erhält Informationen zu den Hilfe und Unterstützungsangeboten: Kontaktdaten, Preise, Art der Leistungen. Beratung: Basisberatung: Vermittlung von allgemeinen Informationen zu einem oder mehreren Themengebieten im Dialog mit dem Rat- und Hilfesuchenden (Bsp. definiert über Datenbank) Spezialberatung: Vermittlung von komplexen Informationsinhalten auch zur Klärung von Detailfragen (zum Teil rechtsverbindlich) Fallklärung und –steuerung: Assessment des Hilfebedarfs und Sicherstellung einer optimalen Versorgung des Rat und Hilfesuchenden Sondierungsgespräch: Feststellung der benötigten Hilfeleistung Care-Management: Schaffung und Erhaltung aller für die Einzelfallebene notwendigen Voraussetzungen auf der Systemebene.
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten Akteure zusammenführen Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ist-Erhebung Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären Mengengerüst der Kosten abschätzen Finanzierung klären Vertrag unterzeichnen
? Ablauf: Sondierungsgespräch: Sondierungsgespräch Gespräch: Hilfe- suchende Gespräch: Feststellen der benötigen Hilfeleistungen ? Einzelinformationen Akte Telefon Persönlich Basisberatung Spezialberatung Fallklärung und -steuerung
Informations-Datenbank (DB) Ablauf: Einzelinformation Einzelinformationen Hilfe- suchende Informations-Datenbank (DB) Informationen aus Datenbank DB ergänzen wenn nicht in der DB: Informationen recherchieren
Ablauf: Beratung Sondierungsgespräch Basisberatung Spezialberatung Allgemeine Fragen Spezielle Fragen Basisberatung Spezialberatung
Spezialberatungsthemen Spezielle Erkrankungen Wohnen Demenz Behinderungen Sucht Ernährung Gesetzliche Betreuung Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche kultursensible und muttersprachliche Beratung Verbraucherschutz Anleitung pflegender Angehöriger Palliative Versorgung Schmerztherapie Schuldnerberatung
Durchführung der Spezialberatung Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Spezialberatung Fall 1: Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes sind selber in der Lage die Spezialberatung zu einem bestimmten Thema durchzuführen. In diesem Fall erfolgt die Spezialberatung direkt durch die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes.
Durchführung der Spezialberatung Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Spezialberatung Fall 2: Es gibt eine Beratungsstelle im Einflussbereich des Pflegestützpunktes, deren Mitarbeiter eine Spezialberatung zu einem bestimmten Thema durchführen können. entweder wird die betreffende Beratungsstelle in den zentralen Pflegestützpunkt integriert oder die Mitarbeiter der Spezialberatungsstelle werden bei Bedarf mit hinzugezogen. Die Art der Kontaktaufnahme entscheidet der Rat- und Hilfesuchende (bei dieser Option sollten auf jeden Fall Sprechstunden im zentralen Pflegestützpunkt angeboten werden)
Durchführung der Spezialberatung Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Spezialberatung Fall 3: Zu einem bestimmten Thema gibt es keine Institution oder Fachexperten in der näheren Umgebung Mittelfristig sollte eine solche Stelle durch Teamerweiterung oder Schulung des vorhandenen Personals geschaffen werden. Kurzfristig sollte das Problem mit einem Fachexperten des betreffenenThemas erörtert werden, dabei sollten die Möglichkeiten von persönlichen oder telefonischen Sprechstunden geprüft werden.
Fallklärung u. Steuerung Fallklärung und Steuerung Fallklärung u. Steuerung
Durchführung der Fallklärung und -steuerung Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Fallklärung und -steuerung jeder Rat- und Hilfesuchende, der im Sondierungsgespräch nicht eindeutig den Bereichen Einzelinformation oder Beratung zuzuordnen ist, wird an den zuständigen Pflegeberater weitergeleitet bei der Fallklärung erbringt der Pflegeberater ein standardisiertes und zwischen allen Akteuren abgestimmtes Assessment Das Assessment ist so aufgebaut, dass immer sogenannte Basisbausteine abgefragt werden und bei Bedarf Spezialassessment- Tools zum Einsatz kommen.
Durchführung der Fallklärung und -steuerung Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Fallklärung und -steuerung Fallklärung und Steuerung Betreffen die Spezialassessmenttools Spezialberatungsangebote, die nicht von der Pflegeberatung übernommen werden können, wird die entsprechende Stelle mit einbezogen. Bei der Fallsteuerung wird ebenfalls bei Bedarf die Spezialberatung mit einbezogen. Dies erfolgt z.B. über Fallbesprechungen.
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Care Management Ziele Voraussetzungen schaffen, dass die Leistungen die ein Pflegestützpunkt erbringen soll auch erbracht werden können Aufbau und Pflege funktionierender Kooperationsstrukturen Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln, die beim Aufbau und für den Betrieb von Pflegestützpunkten benötigt werden Identifikation von Versorgungslücken
Care Management Was wird vernetzt und warum? Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Care Management Was wird vernetzt und warum? Beratungsleistungen, um die notwendige Beratungskompetenz im Pflegestützpunkt sicher zu stellen - erst dadurch ist die „hochkomplexe“ Beratungsleistung umsetzbar. Die relevanten Stellen für die Genehmigung von Leistungen, um Hürden in der Inanspruchnahme von Leistungen zu verringern. Die Leistungserbringer, um Versorgungsketten zu ermöglichen und Schnittstellenprobleme zu reduzieren, dies schließt auch Anbieter ein, die ihre Leistungen nicht auf der Grundlage des Sozialgesetzes erbringen Das bürgerschaftliche Engagement, um das soziale Netz des Hilfesuchenden zu stärken.
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Care Management Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln, die beim Aufbau und für den Betrieb von Pflegestützpunkten benötigt werden Kernprozess Hilfsmittel Einzelinformationen Erstellung und Aktualisierung der Auflistung aller benötigten Einzelinformationen Basisberatung Beraterdatenbank mit allen Basisinformationen erstellen und aktualisieren Spezialberatung Liste aller Spezialberatungsthemen Liste aller Ansprechpartner für die Spezialberatungsthemen erstellen und aktualisieren Fallklärung und -steuerung Entwicklung von Assessments Erfassung und Aktualisierung aller relevanten Informationen für die Genehmigung von Leistungen
Weitere Aufgaben und Hilfsmittel Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Care Management Weitere Aufgaben und Hilfsmittel Aufgaben Hilfsmittel Erhebung aller Hilfs- und Unterstützungsangebote im Umfeld des PSP Raster der zu erhebenden Informationen Identifikation von Versorgungslücken Leitfragen zur Identifikation Dokumentation Pflichtenheft zur Auswahl einer Softwarelösung
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten Akteure zusammenführen Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ist-Erhebung Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären Mengengerüst der Kosten abschätzen Finanzierung klären Vertrag unterzeichnen
» » Betriebswirtschaftliche Dimension klären Diese Funktionen verbleiben weitestgehend bei den entsendenden Trägern » Dies erfordert allerdings klarer Regelungen auf stützpunktübergreifender Ebene, vor allem bei der Leitungsfunktion der Öffentlichkeitsarbeit der Qualitätssicherung
» » » » » Hinweise zur Strukturqualität Ziele Ansatzpunkt zur Überprüfung » Reibungsloser Prozessablauf Definierte Prozesse Definierte Verantwortlichkeit Personenqualifikation Beschwerdemanagement - Vertragliche Bindung der Neutralität Leitbildprozess / Leitbild - Zielwert für Anzahl der PSP » Kompetentes Personal » Lernendes System » Neutralität » Wohnortnahe Beratung
Hinweise zur Ergebnisqualität Nr. Ziel Messgröße Zielwert Erhebungsmethode 1 Flächendeckende Beratung Anzahl der erbrachten Leistungen Abgeleitet aus lokaler Pflegestatistik (erfordert Studie) Auswertung der Dokumentation aller Fälle 2 Kundenzufriedenheit Kundenzufriedenheitsindex Kundenbefragung 3 Fachkompetente Beratung Gute Beratung (1) leichte Fehler (2) schwere Fehler (3) 1,5 Einzelanalysen von Stichproben auf Basis der Dokumentation 4 Trägerunabhängige Beratung Wurden dem Rat- und Hilfesuchenden immer die gesamte Bandbreite an Leistungserbringern vorgeschlagen? Raster: ja (1), Nein (3) 1,2 5 Neutral Ist eine von 1 abweichende Bewertung in den Bereichen 3 und 4 mit bestimmten Personen oder beratenden Institutionen korreliert? Ja / Nein 6 Zeitnahe Leistung ▪ Zeitdauer zwischen Sondierungsgespräch und Basisberatung Spezialberatung / Fallsteuerung ▪ < 2 Tagen ▪ < 1Woche über alle Beratungsfälle 7 Gute Erreichbarkeit Öffnungszeiten Sprechstunden an jedem Werktag Flyer überprüfen etc. telefonische Erreichbarkeit 24-Stunden
» » Grundmodelle Modelle der Durchführung der Qualitätssicherung: Überprüfung durch unabhängige Institution oder Landesbehörde » Überprüfung auf Stützpunktebene durch die unterschiedliche Akteure, die „Aufsichtsorgan“ bilden »
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten Akteure zusammenführen Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ist-Erhebung Vision formulieren und Arbeitstrukturen festlegen Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären Mengengerüst der Kosten abschätzen Finanzierung klären Vertrag unterzeichnen
» » » Stützpunktvertrag: Aktuelle Situation in den Pilot-Pflegestützpunkten Stützpunktvertrag: » In sieben Pilot-Pflegestützpunkten konnte bisher ein Stützpunktvertrag abgeschlossen werden Alle Sieben bauen auf Vorstrukturen auf » » Bei allen Sieben haben die Akteure auf Landesebene Rahmenbedingungen abgestimmt
» » » » Integration der Pflegeberatung: Aktuelle Situation in den Pilot-Pflegestützpunkten Integration der Pflegeberatung: » Bei 7 Pilot-Pflegestützpunkten wird die Pflegeberatung von einer oder mehreren Kassen im Pflegestützpunkt erbracht. In einem Fall wurde die Pflegeberatung teilweise auf Dritte im Stützpunkt delegiert. » » In 10 Pilot-Pflegestützpunkten gibt es noch keine Regelung, oder sie muss noch in der Praxis umgesetzt werden » In 10 Pflegestützpunkten wird Case Management in Eigenregie durchgeführt
» » » » Erfolgsfaktoren für die notwendigen Kooperationen: Aktuelle Situation in den Pilot-Pflegestützpunkten Erfolgsfaktoren für die notwendigen Kooperationen: » Integration der Pflegeberatung Klärung der Rahmenbedingungen auf der Landesebene » » Einbeziehung der Vorstrukturen » Zusammenarbeit auf der lokalen Ebene
Aktuelle Situation in den Bundesländern Quellen: bestehende Landesrahmenverträge und andere Vereinbarungen auf Landesebene bestehende Allgemein- und Einzelverfügungen
Baden-Württemberg noch kein regulärer Pflegestützpunkt Aktuelle Situation in den Bundesländern Baden-Württemberg noch kein regulärer Pflegestützpunkt freiwillige Kooperationsvereinbarung zunächst 50 Pflegestützpunkte einer pro Landkreis Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) unter Moderation des Landesministeriums über die Trägerschaft entscheidet die LAG 80000 Euro pro Pflegestützpunkt und Jahr
Bayern noch kein regulärer Pflegestützpunkt Aktuelle Situation in den Bundesländern Bayern noch kein regulärer Pflegestützpunkt bis zu 60 Pflegestützpunkte geplant zunächst in den Kommunen, die sich beteiligen Pflegeservice Bayern Angehörigenfachstellen und Koordinierungsstellen für Ehrenamt und Selbsthilfe sollen integriert werden
Berlin bisher 24 reguläre Pflegestützpunkte Aktuelle Situation in den Bundesländern Berlin bisher 24 reguläre Pflegestützpunkte die 12 Koordinierungsstellen sind zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt worden ein PSP pro 90000 Einwohner geplant (36 PSP) 2,5 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt Pflegeberatung wird in gemeinsamen Sprechstunden durchgeführt Standorte bei Leistungserbringern werden ausgeschlossen Geschäftsführung, Steuerungsgremium und Fachbeirat
Brandenburg bisher 7 reguläre Pflegestützpunkte Einzelverfügungen Aktuelle Situation in den Bundesländern Brandenburg bisher 7 reguläre Pflegestützpunkte Einzelverfügungen Pflegestützpunkte werden teilweise von Wohlfahrtsverbänden betrieben erster Pflegestützpunkt mit Anschubfinanzierung nach § 92 c SGB XI
Bremen bisher 3 reguläre Pflegestützpunkte Aktuelle Situation in den Bundesländern Bremen bisher 3 reguläre Pflegestützpunkte alle Standorte liegen in Einkaufszentren
Hamburg bisher 7 reguläre Pflegestützpunkte Aktuelle Situation in den Bundesländern Hamburg bisher 7 reguläre Pflegestützpunkte zunächst 8 Pflegestützpunkte geplant Sonderpflegestützpunkt für pflegebedürftige Kinder- und Jugendliche Steuerungsausschuss und Fachbeirat 3 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt 1 Vollzeitstelle für Beschwerdemanagement
Hessen noch kein regulärer Pflegestützpunkt Aktuelle Situation in den Bundesländern Hessen noch kein regulärer Pflegestützpunkt zunächst 26 Pflegestützpunkte einer pro Landkreis und kreisfreier Stadt Standorte bei den Kommunen Außenstellen werden kategorisch ausgeschlossen
Mecklenburg-Vorpommern Aktuelle Situation in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern noch keine regulären Pflegestützpunkte Zunächst 18 Pflegestützpunkte Landesrahmenvereinbarung und Allgemeinverfügung stehen noch aus
Niedersachsen noch kein regulärer Pflegestützpunkt Aktuelle Situation in den Bundesländern Niedersachsen noch kein regulärer Pflegestützpunkt Kranken- und Pflegekassen beteiligen sich mit 30000 bis 50000 Euro pro Pflegestützpunkt (insgesamt etwa 2 Mio. Euro pro Jahr) Kommunen müssen eine Konzeption erstellen (30 h Öffnungszeiten pro Woche und Angebotskarte)
Nordrhein-Westfalen noch keine regulären Pflegestützpunkte Aktuelle Situation in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen noch keine regulären Pflegestützpunkte min. 3 Pflegestützpunkte pro Kreis und kreisfreier Stadt (min 162 PSP) min. einer in organisatorischer Anbindung an die Kommune und min. zwei in organisatorischer Anbindung an die Kassen. Landeszentrum für Pflegeberatung
Rheinland-Pfalz 135 reguläre Pflegestützpunkte Aktuelle Situation in den Bundesländern Rheinland-Pfalz 135 reguläre Pflegestützpunkte Beko-Stellen wurden zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt ein Pflegestützpunkt pro 30000 Einwohner gemeinsam und einheitliche Pflegeberatung Pflegeberatung wurde teilweise auf Dritte delegiert 1,5 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt Kooperationsgemeinschaft unter Vorsitz der Kranken- und Pflegekassen
Saarland derzeit 6 reguläre Pflegestützpunkte Aktuelle Situation in den Bundesländern Saarland derzeit 6 reguläre Pflegestützpunkte 3 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt Kooperationsgemeinschaft im Sinne einer BGB- Gesellschaft auf Kreisebene auf Stützpunktebene Kooperationsausschuss und Geschäftsführung mit rotierender Verantwortung
Aktuelle Situation in den Bundesländern Sachsen in Sachsen werden nach derzeitigem Stand keine Pflegestützpunkte implementiert, stattdessen landeseinheitliche telefonische Beratung
Aktuelle Situation in den Bundesländern Sachsen-Anhalt in Sachsen-Anhalt werden nach derzeitigem Stand keine Pflegestützpunkte implementiert, stattdessen Konzeption der „Vernetzten Pflegeberatung“
Schleswig-Holstein bisher 8 reguläre Pflegestützpunkte Aktuelle Situation in den Bundesländern Schleswig-Holstein bisher 8 reguläre Pflegestützpunkte trägerunabhängige Beratungsstellen wurden zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt Aufgaben der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung werden im Landesrahmenvertrag inhaltlich voneinander getrennt
Thüringen derzeit noch keine regulären Pflegestützpunkte Aktuelle Situation in den Bundesländern Thüringen derzeit noch keine regulären Pflegestützpunkte zunächst ein landesweites Modellprojekt an vier Standorten geplant
Dr. Peter Michell-Auli Gerlinde Strunk-Richter Ralf Tebest