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Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Pilot-Pflegestützpunkte Aktueller Stand im Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Referent:

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Präsentation zum Thema: "Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Pilot-Pflegestützpunkte Aktueller Stand im Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Referent:"—  Präsentation transkript:

1 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Pilot-Pflegestützpunkte Aktueller Stand im Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Referent: Ralf Tebest

2 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe  Pflegestützpunkte und Pflegeberatung  Modellprojekt „Werkstatt Pflegestützpunkte“  Herbeiführung der gesetzlichen Trägerschaft  Betriebskonzepte – ein wesentlicher Erfolgsbaustein für Pflegestützpunkte  Ausblick: Weiter zu bearbeitende Themen Gliederung

3 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe 1. Pflegestützpunkte und Pflegeberatung  Beratungs- und Koordinierungsleistungen sollen in Zukunft „aus einer Hand“ angeboten werden  Zuständig dafür sind die Pflegeberatung nach § 7a und die Pflegestützpunkte nach § 92c des Elften Sozialgesetzbuches  auf Pflegeberatung nach § 7a haben ab 01.01.2009 alle SGB XI- Leistungsempfänger einen gesetzlichen Anspruch  Pflegestützpunkte können seit 01.07.2008 eingerichtet werden, sofern dies die oberste Landesbehörde bestimmt

4 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Einrichtung von Pflegestützpunkten Oberste Landesbehörde bestimmt die Einrichtung von PSP Die Pflegekassen müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bestimmung die PSP einrichten. ggf. gibt es Rahmenverträge auf Landesebene 3 Monate nach der Bestimmung müssen die nötigen Verträge zur Einrichtung von PSP bestehen. Falls nicht müssen die Landesverbände der Pflegekassen innerhalb eines weiteren Monats die Verträge festlegen.

5 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Anschubfinanzierung nach § 92c SGB XI (max 50000 €) Die oberste Landesbehörde bestimmt die Einrichtung von Pflegestützpunkten. Die in Trägerschaft der PSP befindlichen Pflegekassen, Krankenkassen und die von den obersten Landesbehörden zu bestimmenden Stellen beantragen beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Förderung. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen prüft die Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen. Das Bundesversicherungsamt zahlt die Fördergelder aus.

6 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Definition der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Pflegeberatung ist die individuelle Beratung und Hilfestellung bei Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlichen vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.

7 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Aufgaben der Pflegeberatung nach § 7a  Systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des MDK-Gutachtens  Erstellung eines individuellen Versorgungsplans  Initiierung der erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung  Überwachung und ggf. Anpassung des Versorgungsplans

8 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Aufgaben der Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI  wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung  Vernetzung und Koordinierung der Hilfs- und Unterstützungsangebote

9 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe 2. Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Ziele:  Evaluation der Erfahrungen von 16 Pilot-Pflegestützpunkten  Praxistaugliche Instrumente zum Aufbau und zum Betrieb von Pflegestützpunkten bereitstellen  Unterstützung beim Aufbau eines Pflegestützpunktes

10 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe  Dr. Peter Michell-Auli  Gerlinde Strunk-Richter  Ralf Tebest Projektteam

11 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Standorte der Pilot-Pflegestützpunkte  Schleswig Holstein (Flensburg)  Mecklenburg-Vorpommern (Wismar)  Hamburg  Niedersachsen (Langenhagen)  Berlin (Kreuzberg /Köpenick)  Brandenburg (Erkner)  Nordrhein-Westfalen (Mönchengladbach)  Nordrhein-Westfalen (Moers)  Sachsen Anhalt (Hettstedt)  Hessen (Gladenbach)  Thüringen (Jena)  Sachsen (Plauen)  Rheinland-Pfalz (Ingelheim)  Saarland (St. Wendel)  Bayern (Nürnberg)  Baden-Württemberg ( Denkendorf)

12 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Assozierte Pilot-Stützpunkte  Stadt Dortmund (NRW)  Stadt Köln (NRW)  Stadt Aachen (NRW)

13 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Unterschiedliche Voraussetzungen der Pilot-Pflegestützpunkte  Initiatoren  Städtischer versus ländlicher Raum  Vorstrukturen  Etc.

14 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe  Fragebögen  Telefoninterviews  Einzelbesuche  Dokumentationen in den Pilot-Pflegestützpunkten  Werkstattgespräche  Forum Datenerhebung

15 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe 3. Herbeiführung der gesetzlichen Trägerschaft  Gesetzliche Träger sind die Kranken- und Pflegekassen und die Kommunen  In den meisten Bundesländern werden augenblicklich Gespräche zur flächendeckenden Einrichtung von Pflegestützpunkten mit den Akteuren geführt  Die Realisierung eines Stützpunktvertrages hängt stark von den Vereinbarungen auf Landesebene ab

16 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe 4. Betriebskonzepte – ein wesentlicher Erfolgsbaustein für Pflegestützpunkte Ausgangslage zur Umsetzung der §§ 7a und 92c des SGBXI – Zentrale Fragen:  Die Beratungsleistung soll die gesamte Bandbreite an sozialen Dienstleistungen beinhalten. Wie lässt sich dies realisieren?  Wie grenzt sich die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom Pflegestützpunkt (PSP) ab?  Wie können bestehende Hilfs- und Beratungsangebote in das Konzept der Pflegestützpunkte und Pflegeberatung eingebunden werden?

17 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Betriebskonzepte  grenzen die verschiedene Aufgaben- und Arbeitsfelder in der Praxis voneinander ab.  definieren die Schnittstellen so, dass es beispielsweise nicht zu Doppelstrukturen kommt.

18 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Modell eines Betriebskonzeptes: Sondierungsgespräche (telefonisch, persönlich etc.) Welche Hilfeleistung benötigt der Ratsuchende? Rat- und Hilfesuchende Einzelinformationen Beratung und Betreuung Fallsteuerung

19 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Mögliche Zielgruppen z. B.  Pflegebedürftige Senioren  Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche  Pflegenden Angehörige  Menschen mit Behinderung  Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft  Menschen mit speziellen Erkrankungen (z.B. Demenz, Suchterkrankungen)  Menschen mit palliativem Versorgungsbedarf

20 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Sondierungsgespräche Einschätzung der notwendigen Hilfeleistung Einzelinformationen, wenn der Rat- und Hilfesuchende ausschließlich nach Einzelinformationen fragt und kein weiterer Hilfebedarf zu erkennen ist Beratung und Betreuung, wenn ein Hilfebedarf besteht, der für den Hilfesuchenden unklar ist. Für den Pflegeberater die Bedarfslage nach den Sondierungsgesprächen jedoch klar bestimmbar ist. Hier findet dann eine Fallklärung im PSP statt. Der Hilfesuchende und sein Umfeld sind nach der Fallklärung in der Lage die Hilfe- und Unterstützungsleistungen selber zu steuern

21 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Fallsteuerung, a)wenn für den Pflegeberater die Bedarfslage nach den Sondierungsgesprächen klar bestimmbar ist. Der Hilfesuchende und sein Umfeld aber nicht in der Lage sind die Hilfe- und Unterstützungsleistungen zu steuern. b)wenn ein komplexer Hilfebedarf vorliegt, der auch für die Pflegeberatung ein Assessment notwendig macht. Sondierungsgespräche Einschätzung der notwendigen Hilfeleistung

22 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Einzelinformationen  Kontaktdaten von allen Hilfs- und Unterstützungsangeboten im Quartier  Weitergabe von Informationsmaterialien

23 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Beratung und Betreuung  Klärung der erforderlichen Hilfs- und Unterstützungsleistungen (Informationen und Institutionen)  Informationen zu allen benötigten Beratungsthemen  Einbeziehung von Fachleuten, z.B. Spezialberatungsstellen, falls erforderlich (Nennung und ggf. Hilfe bei der Kontaktaufnahme)  In unklaren Fällen Überprüfung, ob der Hilfesuchende und sein Umfeld tatsächlich in der Lage sind, die Hilfe- und Unterstützungsleistungen zu steuern  Übergang zur Fallsteuerung, falls erforderlich

24 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Fallsteuerung a)Für den Pflegeberater ist die Bedarfslage nach den Sondierungsgesprächen klar bestimmbar. Der Hilfesuchende und sein Umfeld ist aber nicht in der Lage die Hilfe- und Unterstützungsleistungen zu steuern. Steuerung der Benötigten Hilfe- und Unterstützungsleistungen durch den Pflegestützpunkt

25 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Fallsteuerung b)Ein komplexer Hilfebedarf liegt vor, der auch für die Pflegeberatung ein Assessment notwendig macht.  Umfassendes Assessment des Hilfebedarfs unter Einbeziehung des MDK-Gutachtens (falls vorhanden) und allen anderen bereits vorhandenen Informationen  Erstellung eines Versorgungsplans auf der Grundlage des durchgeführten Assessment und der Präferenzen des Ratsuchenden  Initiierung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich deren Genehmigung  Überwachung und ggf. Anpassung des Versorgungsplans z.B. über regelmäßige Fallkonferenzen

26 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Care Management und Hilfeleistungen Care Management Einzelinformationen Beratung und Betreuung Fallsteuerung

27 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Was ist Care Management?  Erhebung aller Hilfs- und Unterstützungsangebote im Quartier  Erstellung und/oder Bereitstellung von Informationsmaterialen  Aufbau von Koordinierungs- und Vernetzungsstrukturen  Identifikation von Versorgungslücken  Impulsgeber innovativer Versorgungskonzepte  Transfer von Informationen zur Versorgungsqualität der Hilfs- und Unterstützungsleistungen zu den zuständigen Entscheidungsebenen  Unterstützung ehrenamtlichen Engagements Wichtig: Care Management ist ein kontinuierlicher Prozess

28 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Vernetzung durch das Care Management: Aufgaben und Ziele  Beratungsleistungen, um die notwendige Beratungskompetenz im Pflegestützpunkt sicher zu stellen - erst dadurch ist die „hochkomplexe“ Beratungsleistung umsetzbar.  Die relevanten Stellen für die Genehmigung von Leistungen, um Hürden in der Inanspruchnahme von Leistungen zu verringern  Die Leistungserbringer, um Versorgungsketten zu ermöglichen und Schnittstellenprobleme zu reduzieren und dadurch die Versorgungsqualität zu erhöhen (dies schließt auch die Anbieter von Hilfs- und Unterstützungsangeboten ein, die ihre Leistungen nicht auf Grundlage des Sozialgesetzes erbringen)  Das bürgerschaftliche Engagement, um das soziale Netz des Hilfesuchenden zu stärken

29 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Schlussfolgerungen I Pflegeberatung wird im § 7a SGB XI mit Begriffen der Fallsteuerung beschrieben und nicht mit Aufgaben des Care Managements Ohne ein Care Management ist ein effektiv arbeitender Pflegestützpunkt oder die Pflegeberatung nicht denkbar Das Care Management ist eine übergreifende Aufgabe und muss daher auch von allem Trägern finanziert werden

30 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Schlussfolgerungen II Wer erbringt die Hilfs- und Unterstützungsleistungen des Pflegestützpunktes? Die personelle Besetzung der PSP muss durch einen Rahmenvertrag auf Landesebene und/oder einen Stützpunktvertrag geregelt werden Die Fallsteuerung von SGB XI-Leistungsempfängern werden von den Pflegeberatern nach §7a durchgeführt. Sofern die betreffenden Pflegekassen diese Aufgabe nicht an Dritte delegieren Bestehende Angebote der Einzelinformationen, Beratung/Betreuung und Fallsteuerung müssen in die Arbeit der Pflegestützpunkte integriert werden(§ 92c SGB XI) Darunter fallen z.B. Beratungsstellen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Institutionen Kommunale Fallsteuerung im Rahmen des SGB XII Fallsteuerung Psychosozialer Dienste

31 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Schlussfolgerungen III Wer erbringt das Care Management? Die Ergebnisse des Care Management müssen allen Beteiligten des Pflegestützpunktes zu jeder Zeit zur Verfügung stehen Es muss ein Verantwortlicher für das Care Management benannt werden Die Ergebnisse des Care Managements liefern darüber hinaus wichtige Informationen für übergeordnete Entscheidungsebenen (Landkreis, Land, Bund) Der Informationstransfer zu diesen Ebenen muss ermöglicht werden Ansprechpartner dazu müssen bekannt sein

32 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe Schlussfolgerungen IV Je besser die Kooperationsstrukturen durch das Care Management funktionieren, desto reibungsloser funktioniert auch die Fallsteuerung im Rahmen des § 7a (Entlastung der Kassen) Das Fallsteuerung durch die Kassen entdeckt Lücken im Versorgungssystem und Kooperationsprobleme zwischen den Akteuren und zeigt damit Handlungsbedarf für das Care Management auf.

33 Kuratorium Deutsche Altershilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe 5. Ausblick: Weiter zu bearbeitende Themen  Notwendige Instrumentarien des Care und Case Management  Qualitätsmanagement und –sicherung  Neutralität der Leistungserbringung  Dokumentation  Einbeziehung von bestehenden Angeboten


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