Kraftfahrerbelehrung Verkehrssonderrechte
Rechtsgrundlagen Strafgesetzbuch Straßenverkehrsgesetz Straßenverkehrsordnung Sonderrechte Wegerecht Straßenverkehrszulassungsordnung
Sonderrechte Befreien unter bestimmten Voraussetzungen (Erfüllung hoheitlicher Aufgaben; Dringlichkeit) einen bestimmten Personenkreis (befreite Organisation) von den entsprechenden Vorschriften; Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Befreiungen § 35 Abs. 1 StVO befreit von den Vorschriften der StVO; § 70 Abs. 4 StVZO befreit von den Vorschriften der StVZO Befreiungen aus dem StVG (0,5 Promille- Gesetz; Fahren ohne Fahrerlaubnis) bzw. dem StGB (Trunkenheitsfahrten) gibt es nicht!!!
Befreite Organisationen Feuerwehr Polizei Bundesgrenzschutz Zoll Katastrophenschutz Technisches Hilfswerk Hilfsorganisationen Bundeswehr
Hoheitliche Aufgabe Hoheitliche Aufgaben sind Aufgaben, die der Organisation durch den Gesetzgeber übertragen worden sind. Für die Feuerwehren sind dies die Aufgaben aus dem FSHG Dem Rettungsdienstgesetz Katastropehschutzgesetz
Hoheitliche Aufgaben §1 FSHG weist den Feuerwehren die Aufgaben zu, Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten. Dazu zählen auch Übungsfahrten Im Einzelfall auch Rückfahrt zum Standort
Dringend geboten Nicht die zeitliche Dringlichkeit, sondern die Abweichung von der Vorschrift ist zwingend notwendig, wenn sonst die hoheitliche Aufgabe gar nicht / oder nicht rechtzeitig / oder nicht im erforderlichen Umfang erfüllt werden kann
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Privat- PKW? Keine Bindung an blauem Blinklicht/ Einsatzhorn Nutzung auch im Privat- PKW (Fahrrad, Motorrad usw.) möglich
Merksatz 1: Sicherheit vor Schnelligkeit
Merksatz 2: Der Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeuges darf (fast) alles, so lange nichts passiert.
Merksatz 3: Lieber eine Sekunde später ankommen als gar nicht Durchschnittsgeschwindigkeit 50 km/h = ca. 2 Minuten 30 Sekunden für 2 km Durchschnittsgeschwindigkeit 70 km/h = ca. 1 Minute 45 Sekunden
Merksatz 4: Verantwortung: Insbesondere im Feuerwehrfahrzeug ist der Fahrer nicht alleine
Kraftfahrerbelehrung Wegerecht
Blaues Blinklicht + Einsatzhorn Verwendung nur, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten Schwere Gesundheitliche Schäden abzuwenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit/ Ordnung abzuwenden Flüchtige Personen zu verfolgen Bedeutende Sachwerte zu erhalten Eine der Voraussetzungen reicht aus
Blaues Blinklicht + Einsatzhorn Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen
Blaues Blinklicht alleine Warnung an Einsatzstellen Bei Einsatzfahrten Begleitung von Fahrzeugen und/oder geschlossenen Verbänden