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Trailern DLRG LV Baden, Wulf Alex 60 min 1/1/. Trailer und Boot Leermasse Trailer + tatsächliche Masse des Bootes <= zulässige Gesamtmasse Trailer Beispiel:

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1 Trailern DLRG LV Baden, Wulf Alex 60 min 1/1/

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3 Trailer und Boot Leermasse Trailer + tatsächliche Masse des Bootes <= zulässige Gesamtmasse Trailer Beispiel: 150 kg + 550 kg < 750 kg andernfalls Boot zu schwer oder Trailer zu schwach. 3/3 1

4 Trailer, Typenschild

5 Zugfahrzeug Leermasse Trailer + tatsächliche Masse des Bootes <= zulässige Anhängelast Zugfahrzeug Beispiel: 150 kg + 550 kg < 1000 kg andernfalls Zugfahrzeug zu schwach. 5/5/

6 Führerschein Zulässige Gesamtmasse Trailer <= 750 kg: Führerschein B oder C1 reicht aus 6/31

7 Führerschein, Forts. Zulässige Gesamtmasse Trailer > 750 kg: zulässige Gesamtmasse des Zuges <= 3500 kg UND zulässige Gesamtmasse Trailer <= Leermasse Zugfahrzeug Ausnahmeregel: Führerschein B reicht. 7/3 1

8 Führerschein, Forts. Alles andere erfordert Führerschein BE oder C1, je nach Zugfahrzeug. Keine Ausnahmeregel bei C1. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Straftatbestand (StVG). 8/3 1

9 Trailer, zul. Gesamtmasse 750 kg 9/9/

10 Kfz-Steuer, Kennzeichen Sportanhänger sind zulassungs- und steuerfrei (StVZO, KraftStG). Der Trailer sollte ein eigenes Kennzeichen bekommen, damit er an wechselnden Zugfahrzeugen betrieben werden kann. Dies ist in grüner Schrift auf weißem Grund ausgeführt. 10/3 1

11 Kfz-Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs deckt auch durch den Trailer verursachte Schäden, solange dieser mit dem Z. verbunden ist. Eigene Haftpflichtversicherung für den Trailer (falls der Trailer vom Zugfahrzeug abreißt, beim Rangieren von Hand, beim Parken), Kosten etwa 20 € 11/31

12 Trailerarten Verzinkter Stahl, selten Leichtmetall ungebremst (max. 750 kg ZGM), gebremst (Auflauf-Trommelbremse) Einzelachse – Tandemachse praktisch immer starre Deichsel Slipphilfen: Winde (Drahtseil oder Gurt), Rollen, Slipprahmen, Einweiser, Standbrett oder -blech 12/3 1

13 Tandemachse

14 Laufbleche

15 Trailerwinde

16 Abspannung Leuchtenträger

17 Einstellen des Trailers Am Trailer nicht bohren, sägen, schweißen (Betriebserlaubnis erlischt). Bootsheck (Spiegel) auf hinterster Kielrolle (Außenborder wiegt um 100 kp)‏ Trailerachse so verschieben, dass auf der Kupplung eine Stützlast von 250 bis 500 N (25 bis 50 kp) liegt (StVZO Par. 44). Max. Breite 2,55 m, max. Höhe 4,00 m (StVZO Par. 32) 17/3 1

18 Trailer, Klemmverbindung

19 Beladen des Trailers Die Boote sind nicht dafür gebaut, auf Land größere Lasten zu tragen (Auflagepunkte zu schwach)‏ Lasten in Nähe der Trailerachse lagern, Stützlast der Kupplung prüfen Ladung auf Boot festzurren, Boot auf Trailer festzurren (Spanngurte)‏ Propellerschutz (StVO 32(2))‏ 19/3 1

20 Pflege des Trailers Kupplung, Abreissseil Naben, Bremsen, Unterlegkeile Reifen (Reifendruck, Alter?)‏ Beleuchtung, Kabel, Stecker Kielrollen, Kufen Winde gegebenenfalls über Winter aufbocken Hauptuntersuchung wie bei Kfz. 20/3 1

21 Alter der Reifen

22 Fahren des Trailers Beschleunigen, Bremsen, Schlingern StVO 3 Geschwindigkeit: max. 80 km/h StVO 4 Abstand StVO 22 Ladung Verkehrszeichen Nr. 266 (Lkw) gilt auch für Züge 22/3 1

23 Fahren des Trailers, Forts. Rückwärtsfahren: Max. ein Einweiser, gegebenenfalls mehrere Beobachter, bei Geradeausfahrt Lenkrad zu der Seite drehen, auf der der Trailer im Außenspiegel erscheint, üben. 23/3 1

24 Sonderrechte, StVO Par. 35 Von der StVO befreit sind bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Katschutz, Zoll sowie Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. 24/3 1

25 Wegerecht, StVO Par. 38 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. Blaues Blinklicht allein darf nur zur Warnung an Unfallstellen, bei Einsatzfahrten... verwendet werden. 25/3 1

26 Slippen Abslippen: Leuchtenträger des Trailers abmontieren, aus dem Weg räumen, Propeller hoch Trailerwinde lösen, Kufen herunterdrehen Wenn letzte Verbindung Boot–Trailer gelöst wird, geht die Verantwortung für das Boot vom Kfz- Führer auf den Bootsführer über (Boot in Fahrt?)‏ 26/3 1

27 Slippen, Forts. Aufslippen: Bei Problemen mit Leinen arbeiten Eventuell Boot in Trailerwinde einhängen und leicht achteraus fahren (Gegenzug) Falls Zugfahrzeug die Slipprampe nicht hochkommt, Schleppleine zwischen Trailer und Zugfahrzeug Keine Personen hinter dem Heck (wenn, dann Unterlegkeile verwenden) 27/3 1

28 Aufslippen, Einweiser

29 Aufslippen, Kielrolle Heck

30 Aufslippen Hochwasserboot

31 http://www.alex-weingarten.de/skripten/


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