Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion Bienen

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 Präsentation transkript:

Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion Bienen Bienengesundheitsdienst Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion Bienen Zielsetzung Beraterinnen und Berater kennen die groben Linien der neuen Kontrolle. In gewissen Kantonen wurden bereits amtliche Kontrollen in der Primärproduktion im Bereich der Bienen durchgeführt. Im grösseren Stil werden diese Kontrollen aber erst ab 2015 gemacht werden. Dieser Vortrag soll Imkerinnen und Imkern zeigen, was auf sie zukommen wird. 1. März 2014 ©apiservice-gmbh Bienengesundheitsdienst

Bereiche der Kontrolle Grundlagen Rolle Inspektor Kontrolle Gliederung Vorbemerkungen Bereiche der Kontrolle Grundlagen Rolle Inspektor Kontrolle Der Vortrag ist wie folgt gegliedert: Einige Vorbemerkungen zum Vergleich Imkerei zur übrigen Primärproduktion (heisst Lebensmittelproduktion in Tierhaltungen) zur Rolle der Imkerei mit dem Siegellabel 2. Welche Bereiche werden kontrolliert? 3. Gesetzliche Grundlagen, Durchführung und Häufigkeit der Kontrollen 4. Welche Rolle spielt der Bieneninspektor? 5. Was wird bei der Kontrolle angeschaut?

(Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen) 1. Vorbemerkungen in Land- wirtschaft eingeführt Vorgabe BLV (Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen) Amtliche Kontrollen in der Primärproduktion sind in der Landwirtschaft schon länger eingeführt. Die Lebensmittelproduktion soll vom Bauernhof oder der Imkerei bis auf den Teller kontrolliert werden. Die amtliche Kontrolle in der Primärproduktion Imkerei stellt einen letzten Schritt in der Vervollständigung dieser Kontrollkette dar. Die Vorgaben stammen aus dem BLV, früher BVET und BAG

Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Kontrolle Primärproduktion Betriebs- prüfer Zusatzanforderungen Varroabehandlung Wassergehalt u.a. Die amtliche Kontrolle in der Primärproduktion darf nicht mit der Siegelkontrolle verwechselt werden. Sowohl Siegel- als auch nicht Siegelimkerinnen müssen die Vorgaben der Lebensmittelgesetzgebung (grau dargestellt) erfüllen. Siegelimker müssen weitergehende zusätzliche Anforderungen erfüllen (gelb dargestellt, höheres Podest). Zum Beispiel dürfen keine chemisch synthetischen Varroa-Behandlungsmittel eingesetzt werden oder die Anforderungen bezüglich maximal zulässigem Wassergehalt sind strenger. (weitere Details siehe Präsentation Betriebsprüfung Siegelimker). Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

2. Bereiche der Kontrolle Hygiene in der tierischen Primärproduktion Tierarzneimitteleinsatz Tiergesundheit Tierverkehr Die Amtlichen Kontrolle in der Primärproduktion umfasst die dargestellten vier Bereiche der Imkerei. Im Bereich der «Hygiene in der tierischen Primärproduktion» befinden sich am meisten Parallelen zur Siegelkontrolle Die drei Bereiche Tierarzneimitteleinsatz, Tiergesundheit und Tierverkehr wurden sehr unterschiedlich je nach Kanton von den Bieneninspektoren mehr oder weniger geprüft. Dies meist wenn Stichprobenkontrollen durchgeführt wurden.

3. Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Tierseuchengesetz Tierseuchenverordnung Tierarzneimittelverordnung (Tierschutzverordnung) (Verordnung Tierverkehrsdatenbank) Kontrollkoordinationsverordnung Verordnung über die Primärproduktion Die amtliche Kontrolle in der Primärproduktion basiert auf einer breite Palette an Gesetzten und Verordnungen. Die beiden Verordnungen in Klammern gelten für die Bienen nur sehr beschränkt.

zur praktischen Umsetzung Technische Weisungen zur amtlichen Kontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen Kontrollberichtsvorlage Bienen siehe: www.blv.admin.ch Eine genaue Anleitung zur Kontrolle befindet sich in diesen Technischen Weisungen. Sie umfasst alle Tierhaltungen und ist deshalb sehr umfangreich. Im Bereich Bienen ist das Vorgehen sehr detailiert aufgezeichnet. Im Formular Kontrollberichtsvorlage wird der Schlussbericht abgefasst. Die Homepage des ehemaligen BVET nun BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) ist im Moment in Bearbeitung wegen Umstrukturierung und Namenswechsel. Dort sollten aber die beiden Dokument auffindbar sein (unter Suche) Bei Fragen steht die Hotline des BGD 0800 274 274 zur Verfügung.

Hilfsmittel

Zielorientiert Risikobasierte Kontrollen Gezielte Nach- und Zwischenkontrollen Koordiniert, effizient Risikobasiert heisst, dass eher kontrolliert wird bei Imkereien mit Beanstandungen beim Honig die eine grosse Anzahl Völker bewirtschaften / viel Honig in den Verkauf bringen bei denen der Verdacht auf illegalem Tierarzneimitteleinsatz besteht die Bienen im Verkauf anbieten Die Behebung von Mängeln wird durch systematische Nach- und Zwischenkontrollen überprüft Die amtliche Kontrolle in der Primärproduktion arbeitet eng mit den Bieneninspektoren zusammen. Letztere können Hinweise geben, wo kontrolliert werden soll.

Kontrollfrequenz Für Imkereien legt diese der Kanton fest Empfohlen mindestens alle 10 Jahre Einführung ab 1. 1. 2014 (praktisch 2015) Die Häufigkeit der Kontrollen kann durch die Kantone festgelegt werden. Die Empfehlung lautet, dass pro Jahr 10% der Imkereien kontrolliert werden. Die spezielle Ausbildung wird erst Anfang 2015 stattfinden, so dass erst ab diesem Termin in grösserem Stil kontrolliert werden wird.

Oberaufsicht: BLV (ehem. BVET) Eintrag Resultate in zentrale Kontrolldatenbank Ausführung: kantonaler Veterinärdienst Personen, die Kontrolle durchführen können: Amtliche Fachassistenten Bieneninspektion Amtstierärzte (Aufsicht) Amtliche Fachexperten Kontrollorganisation (mit Leistungsauftrag, und Akkreditierung) Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat die Oberaufsicht über die Kontrollen in der Primärproduktion. Alle Resultate werden von den Kantonen in eine schweizerische Kontrolldatenbank eingegeben. Das erhöht den Druck auf die Kantone auch Kontrollen durchzuführen. Mit der Ausführung sind die kantonalen Veterinärdienste beauftragt. Es gibt verschiedene Personen, die diese Kontrollen im Auftrag der kantonalen Veterinärdienste ausführen können. Diese sind: Amtliche Fachassistenten Bieneninspektion (früher Bieneninspektoren) mit einer Zusatzausbildung. Amtstierärzte, diese werden in erster Linie die Kontrollen beaufsichtigen Amtliche Fachexperten mit entsprechender Ausbildung. Akkreditierte Kontrollorganisationen, die vom kantonalen Veterinärdienst einen Leistungsauftrag haben.

4. Rolle Inspektor Amtliche Fachassistenten Bieneninspektion Neue Ausbildung in Anlehnung bisherige Ausbildung für Bieneninspektoren unter Bildungsverordnung BLV (ehem. BVET) Abschluss mit Fähigkeitszeugnis Zusatzmodul Kontrollen Primärproduktion Inspektoren mit bisheriger Ausbildung Dispensiert von neuer Ausbildung Gesuch Fähigkeitszeugnis Info folgt (Übergangszeit bis 1.1.2017) Bisher wurden Bieneninspektoren vom Forum der kantonalen Bieneninspektoren ausgebildet und von den kantonalen Veterinärdiensten eingesetzt. Die neue Ausbildung ist analog der bisherige Ausbildung und wird vom Bienengesundheitsdienst durchgeführt. Sie schliesst mit einem Fähigkeitszeugnis für den Amtlichen Fachassistenten Bieneninspektion ab. In der Bildungsverordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gibt es bereits den Allgemeinen amtlichen Fachassistenten. Der Amtliche Fachassistent Bieneninspektion hat eine analoge Ausbildung im Bereich der Bienen. Amtliche Fachassistenten Bieneninspektion können sich in einem Zusatzmodul weiterbilden, so dass sie die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion durchführen dürfen. Inspektoren mit der bisherigen Ausbildung erhalten auf Gesuch des kantonalen Veterinärdienstes das Fähigkeitszeugnis «Amtlicher Fachassistent Bieneninspektion». Für die Kontrollen in der Primärproduktion müssen sie logischerweise dieselbe Zusatzausbildung machen wie die amtlichen Fachassistenten Bieneninspektion.

5. Kontrolle Genaue Details sind wie bereits erwähnt in den technischen Weisungen für die Durchführung der amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen beschrieben. Die Präsentation soll grob zeigen was kontrolliert wird. Kontrolliert werden wiederum die vier Bereiche: Hygiene in der Primärproduktion Tierarzneimittel Tiergesundheit Tierverkehr

! Hygiene in der Primärproduktion Oberziel: Die hygienische und einwandfreie Gewinnung von Honig ist gewährleistet. Kontrollpunkte Die leeren Honigwaben sind in lebensmitteltaug-lichem Zustand und werden sauber, geruchsneutral und frei von Schädlingen gelagert. Der Honig wird ordnungsgemäss gewonnen und verarbeitet. Der Honig wird ordnungsgemäss gelagert. Die Art, Menge und Empfänger von Honig ist dokumentiert. ! Weitere Aspekte Hygiene in der Primärproduktion. Zuerst steht der Kontrollbereich, dann das Oberziel, das erreicht werden soll. Je nach Kontrollbereich sind dann mehr oder weniger Kontrollpunkte aufgeführt. Die drei ersten Kontrollpunkte erklären sich selbst. Der vierte Kontrollpunkt braucht eine Erklärung: Dieser Kontrollpunkt gilt nicht bei direkter Abgabe an Konsumenten oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte, dokumentiert sein müsste beispielsweise ein Verkauf an Narimpex. In jedem Kontrollbereich gibt es den Punkt «weitere Aspekte». Dies erlaubt dem Kontrolleur Punkte, die ihm im Kontrollbereich auffallen und bei keinem anderen Kontrollpunkt aufgeführt werden können, hier abzuhandeln.

TIERARZNEIMITTEL Oberziel: Der korrekte und fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln ist gewährleistet. Kontrollpunkte Im Bienenstand werden nur zugelassene Mittel und Methoden angewendet. Tierarzneimittel werden korrekt aufbewahrt. Weitere Aspekte Tierarzneimittel. Alle Oberziele der vier Kontrollbereiche, dieses hier speziell, sollen verhindern, dass der heute gute Ruf des Schweizerhonigs Schaden erleidet. Im Kontrollbereich Tierarzneimittel gibt es zwei konkrete Kontrollpunkte und die weiteren Aspekte. Der Kontrollpunkt 1 ist sicher auch für die Betriebsprüfung sehr wichtig. Der Betriebsprüfer soll sich das Varroabekämpfungungskonzept vom Imker beschreiben lassen. Bei Ungereimtheiten sind diese zu dokumentieren. In solchen Fällen ist eine Rücksprache mit dem kantonalen Obmann resp. Mit der Obfrau des VDRB angezeigt.

TIERGESUNDHEIT Oberziel: Die nötigen Vorkehrungen, um die Bienen gesund zu erhalten, werden getroffen. Kontrollpunkte Die Bienenvölker sind gesund. Besetzte und unbesetzte Bienenstände sind so gewartet, dass von ihnen keine Seuchengefahr ausgeht. Die Varroamilbe wird wirksam bekämpft und der Befall überwacht. Die Bienenvölker werden regelmässig auf klinische Anzeichen von Faul- und Sauerbrut kontrolliert und bei Verdacht werden die nötigen Massnahmen getroffen. Weitere Aspekte Tiergesundheit. Gerade im Bereich der Tiergesundheit ist das Oberziel auch wichtig für alle umliegenden Bienenstände. Kontrollpunkte gemeinsam anschauen, erklären sich selbst.

TIERVERKEHR Oberziel: Die Bienenhaltung ist ordnungsgemäss registriert und der Bienenverkehr nachvollziehbar. Kontrollpunkte Der Imker hat seine Bienenstände korrekt gemeldet und jeder Bienenstand ist von aussen gut sichtbar ordnungsgemäss gekennzeichnet. Die Bestandeskontrolle wird vorschriftsmässig geführt. Weitere Aspekte Tierverkehr. Das Oberziel im Kontrollbereich Tierverkehr soll helfen, Verschleppungen von Krankheiten zu rekonstruieren. Damit soll ein allfälliger Schaden durch ansteckende Krankheiten auf möglichst wenig Bienenstände beschränkt werden.

_ (= nicht kontrolliert) Kontrollberichtsvorlage g (= geringfügiger Mangel) Das Kalb von Imker hat das Täfeli verkehrt aufgehängt ! √ (= erfüllt) _ (= nicht kontrolliert)

Kontrollberichtsvorlage Täfeli

Technische Weisungen Kontrolle PrP

kontrolliertes Produkt Zusammenfassung: Ziel der amtlichen Kontrolle in der Primärproduktion in Imkereien ist es: Ein amtlich kontrolliertes Produkt zu haben

von gesunden Bienen Das von gesunden Bienen stammt.

Bienengesundheitsdienst Fragen ? 1. März 2014 ©apiservice-gmbh Bienengesundheitsdienst