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Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 3. Errichtung eines Sperrbezirks und Untersuchung der Bienenstände im Sperrbezirk Ein Sperrbezirk hat mindestens einen.

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 3. Errichtung eines Sperrbezirks und Untersuchung der Bienenstände im Sperrbezirk Ein Sperrbezirk hat mindestens einen."—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 3. Errichtung eines Sperrbezirks und Untersuchung der Bienenstände im Sperrbezirk Ein Sperrbezirk hat mindestens einen Radius von 1 km – wird aber den Gegebenheiten angepasst und kann bis zu 4 oder 5 km groß werden Ein Sperrbezirk hat mindestens einen Radius von 1 km – wird aber den Gegebenheiten angepasst und kann bis zu 4 oder 5 km groß werden Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden erfasst; Bienenkataster verkürzen die Erfassung; Imkerbefragungen müssen nicht erfasste Bestände aufdecken. Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden erfasst; Bienenkataster verkürzen die Erfassung; Imkerbefragungen müssen nicht erfasste Bestände aufdecken. Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden – im Gegensatz zur lediglichen Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden – im Gegensatz zur lediglichen Klinik-Untersuchung früher - mittels Futterkranz-Sammelproben auf den Infektionsstatus überprüft. Klinik-Untersuchung früher - mittels Futterkranz-Sammelproben auf den Infektionsstatus überprüft. Futterkranz-Sammelproben sollten von max. 6 Völkern gebildet werden (>300 g/Probe) Futterkranz-Sammelproben sollten von max. 6 Völkern gebildet werden (>300 g/Probe) Ist die Amerikanische Faulbrut in einem Wanderbienenstand amtlich festgestellt, kann die zuständige Behörde auch das Gebiet um die früheren Standorte des erkrankten Bienenvolkes zum Sperrbezirk erklären, Ist die Amerikanische Faulbrut in einem Wanderbienenstand amtlich festgestellt, kann die zuständige Behörde auch das Gebiet um die früheren Standorte des erkrankten Bienenvolkes zum Sperrbezirk erklären, wenn anzunehmen ist, dass die Seuche bereits an den früheren Standorten in dem Bienenstand geherrscht hat. Die zuständigen Behörden können genehmigen, dass der betroffene Bienenstand an seinen Heimatstandort verbracht wird; in diesem Falle wird dort ebenfalls ein entsprechendes Gebiet zum Sperrbezirk erklärt. (leicht geänderter § 10 Abs. 2 der BSVO)

2 Einrichtung eines Sperrbezirks Beispiel: LK Leer – alle Hauptstandorte der Imkereien

3 Einrichtung eines Sperrbezirks Beispiel: LK Leer

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5 Einrichtung eines Sperrbezirks Beispiel: LK Vechta – alle Hauptstandorte der Imkereien

6 Einrichtung eines Sperrbezirks Beispiel: LK Vechta


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