Das Betriebsverfassungsgesetz

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 Präsentation transkript:

Das Betriebsverfassungsgesetz David Zieren WG11b

Einführung

Gültigkeitsbereich „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigen Arbeitnehmern, […], werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrere Unternehmen. (§1.1 BtrVG)

Begriff: Betrieb und Arbeitnehmer Arbeitnehmer sind im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen, […]. (§ 5.1 BtrVG) Dieses Gesetz findet, […], keine Anwendung auf leitende Angestellte. […] (§ 5.3 BtrVG) „Der Betrieb“ ist nicht an einen Unternehmen zwingend gebunden.

Grundsätze für die Zusammenarbeit Der Betriebsrat sowie die Geschäftsführung sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten; beide sind per BtrVG zur Friedenspflicht verpflichtet. Der Betriebsrat muss die Interessen der Arbeitnehmer wahren und sicherstellen, dass Niemand aufgrund Herkunft, Rasse, Religion etc. bevorzugt oder benachteiligt wird. Betriebsratsmitglieder sind für ihre Arbeit freizustellen und genießen u.a. gesonderten Kündigungsschutz.

Was bedeutet das für mich? Ich kann als Arbeitnehmer wählen. Der Betriebsrat stellt mein Mitwirkungs- und Beschwerderecht sicher (§ 81 bis § 86a BtrVG). Der Betriebsrat hat Mitspracherecht für soziale Angelegenheiten (§ 87 bis § 89 BtrVG). Bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung wirkt der Betriebsrat mit (§ 90 und § 91 BtrVG).

Weitere Gremien und Aufgaben des Betriebsrats Personelle Angelegenheiten: Personalplanung, Beschäftigungssicherung, Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Auswahlrichtlinien sowie Beurteilungsgrundsätze (§ 92 bis § 95 BtrVG). Weitere Gremien sind u.a.: Jugend- und Ausbildungsvertretung und Betriebsversammlung